Härtefallförderung für Sanierungen bei Kanal und Wasser.
Das bayerische Umweltministerium beabsichtigt eine Härtefallförderung bei der Sanierung von Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen im Rahmen der neuen RZWas 2016. Der Bayerische Städtetag stimmt dem grundsätzlich zu.“
Bis zu 30 Millionen Euro sollen jährlich für Härtefälle zur Verfügung gestellt werden bei der Neufassung der RZWas. Über eine Umfrage zu Investitionskosten hat das Umeltministerium Schwellenwerte festgelegt, ab deren Überschreiten eine Förderung einsetzen soll für „Sanierungen bestehender Trinkwasseranlagen, Trinkwasserspeicher, Kläranlagen, Pumpwerke, Regenbecken und den erstmaligen Bau von Verbundleitungen für Wasserversorgungsanlagen für den Fall des Zusammenschlusses zu größeren Einheiten, sowie für Verbundkanäle anstelle der Sanierung von Kläranlagen. Ab 4.100 Euro pro Einwohner für Investitionen in Wasser- und Abwasseranlagen, ab 2.150 Euro für die Investitionen in Wasserversorgungsanlagen und ab 3.350 Euro für die Investition in Abwasserentsorgungsanlagen, sollen Härtefallförderungen gewährt werden. “ Näheres unter http://www.bay-staedtetag.de/index.php?id=13143,150
Pressemitteilung von Germanwatch: 11. März 2016