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Rechtliches

Für Einzelgehöfte und landwirtschaftliche Anwesen bedeutet der Anschluss an eine zentrale Kläranlage oft hohe Anschlusskosten, während eigene Investitionen in Schilfkäranlgen oder ähnliches wertlos werden.  Dabei können sich die Gemeinden nicht immer auf den Anschluss- und Benutzungszwang berufen. Insbesonder muss die Regenwasserversickerung zulässig sein.

Artikel rund um das Thema:

4.Reinigungsstufe als Lösung?

Publiziert am: 28. August 2019 von IKT-Admin

Gewässer sind weiterhin of in einem schlechten Zustand, könnte eine 4.Reinigungsstufe in Kläranlagen die Probleme lösen? Dazu ein Artikel im IKT-Info-Dienst Nr.62. Links zu diesem Thema und eine erste Einschätzung finden Sie hier: 4.Reinigungsstufe-Links-28-8-2019 IKT-Info-Dienst-2019-Nr.62  

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Urteil zum Umweltinformationsrecht

Publiziert am: 14. November 2017 von IKT-Admin

Ein Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 6. März 2014 in 2.Instanz: Der Tenor des Urteils ist es, dass die bei Wasser- und Abwasserzweckverbänden vorliegenden Daten zur Gebührenkalkulation Informationen über die Umwelt darstellen und dem Auskunftsrecht nach UIG (Umweltinformationsgesetz des Bundes) unterliegen…..d.h dass man als Bürger hier ein umfassendes Recht auf Auskunft hat …. erfreulich! Besonders […]

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weitere Artikel:

Anschlusszwang – gilt nicht immer

Publiziert am: 13. April 2015 von IKT-Admin

Gerichtsurteile und Fachbeiträge: Gebührensplitting

Publiziert am: 13. April 2015 von IKT-Admin

Gutachten zu Abwassergebühren

Publiziert am: 13. April 2015 von IKT-Admin