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IKT-Mitgliederversammlung am 20.Januar 2024

Terminlich schafften wir die Mitgliederversammlung im letzten Jahr nicht mehr. Jetzt findet die Mitgliderversammlung für 2023 nachträglich am Samstag, den 20. Januar 2024, 10.30 Uhr statt.

Einladung-MV-2023-20-01-2024

IKT – Mitgliederversammlung 2023 (Nachtrag)

Samstag, dem 20.Januar 2024, 10.30 Uhr

Würzburg, ÖkoHaus, Luitpoldstr.7a, 97082 Würzburg   (Tel. 0931/43972)

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder, im Nachtrag zum Jahr 2023
lade ich Sie recht herzlich zur IKT-Mitgliederversammlung am 20.1.2024 ein.

Tagesordnung:

 Beginn: 10.30 Uhr

 Eröffnung und Begrüßung
Landesvorsitzender Sebastian Schönauer

  1. Jahresrückblick – Tätigkeitsberichte
  • Bericht des Landesvorsitzenden Sebastian Schönauer
  • Weitere Berichte des Vorstands
  • Kassenbericht, Frau Brigitte Muth von Hinten / Bericht der Kassenprüfer
  • Diskussion der Berichte und Entlastung der Vorstandschaft
  1. Neuwahl des Vorstands
  1. Berichte und Diskussion zu aktuellen Themen
  • Bewässerung in der Bergtheimer Mulde“: Neues Landschaftswasserhaushaltsmodell
  • Reckenberger Gruppe und Wassermangel im Ellenbachtal
  • Berichte aus den Initiativen
  1. Arbeitsschwerpunkte 2024 / Wünsche und Anträge

Ende etwa 14.00 Uhr (Getränke und kleiner Imbiss werden geboten)

Mit freundlichem Gruß

Brigitte Muth-von Hinten          ( im Auftrag des IKT-Vorstands)

Anfahrt:Würzburg, ÖkoHaus des BUND Naturschutz, Luitpoldstr.7a, 97082 Würzburg   (Tel. 0931/43972)
Anfahrt mit ÖPNV: Würzburg Hauptbahnhof, Schienenersatzverkehr SEV,  erster Bussteig A Ersatzhaltestelle Talavera/Neunerplatz, auf der anderen Straßenseite 200m zurück nach Osten,
PKW: Parkplatz Talavera, oder kostenpflichtiger Parkplatz am Nautiland.

Artikel rund um das Thema:

Landkreis Würzburg: Brisanz beim Wasserschutz nicht erkannt!

Wasserschutzgebiet Zeller Quellen:

Die Zeller Quellen liefern etwa 50% des Trinkwassers für Würzburg. Das Wasserschutzgebiet soll auf 66 Quadratkilometer  ausgedehnt werden. Dabei gibt es viele Konflikte mit wirtschaftlichen Interessen, etwa dem geplanten Gipsabbau bei Altertheim oder der autobahnartigen Spange B26n. Dazu die Presseerklärung des BN:

BUND Naturschutz bestürzt über Stellungnahme des Landkreises Würzburg: Brisanz beim Wasserschutz nicht erkannt

Nachdem das Landratsamt Würzburg das Verfahren zur Erweiterung des Wasserschutzgebietes zunächst verzögerte, sollen nun auf Wunsch des Umweltausschusses des Landratsamtes zahlreiche Ausnahmen in die Verordnung aufgenommen werden, unter anderem sollen Bergbau und die Ablagerung von Abfällen unter bestimmten Bedingungen generell erlaubt werden. „Dies ist nicht akzeptabel“, so der BUND Naturschutz. Wasserschutz muss in Anbetracht der sich zuspitzenden Klimakrise absoluten Vorrang gegenüber allen anderen Planungen haben!

Jetzt ist klar: Trinkwasserschutz spielt bei den politischen VertreterInnen des Landkreises Würzburg mehrheitlich nur eine untergeordnete Rolle. Nachdem das Landratsamt zunächst das Verfahren zur Erweiterung der Schutzzone verzögerte – wohl auch um der Firma Knauf tiefgründige Bohrungen für Untersuchungen zum Gipsbergwerk in der Erweiterungszone des Wasserschutzgebietes zu ermöglichen – will man nun für eben dieses Eingriffsvorhaben, wie auch für Abfallablagerungen, Geothermie und Biogasanlagen, Ausnahmen festschreiben. Auch der Straßenbau solle nicht „unnötig“ erschwert werden, war der Main-Post am 18. November zu entnehmen. „Wasserschutz geht uns alle an und hat durch die Zunahmen von Trockenperioden schon jetzt eine sehr hohe Wichtigkeit, die auch noch weiter steigen wird“, stellt Dr. Volker Glöckner, stellvertretender Vorsitzender der Kreisgruppe Würzburg fest. „Ein Trinkwasserschutz light kann nicht funktionieren und verkennt die Dramatik der zurückgehenden Grundwasserspiegel sowie die damit verbundene Unsicherheit bei der Versorgung mit sauberen Trinkwasser vollkommen“, warnt Steffen Jodl, Geschäftsführer der Kreisgruppe. Der BUND Naturschutz ruft daher das Landratsamt und die Gemeinden im Landkreis auf, sich ohne Wenn und Aber hinter den dringend nötigen Trinkwasserschutz zu stellen!

BN-Pressemitteilung WSG Zeller Quellen

Dazu besteht folgender Terminplan:

Momentan können die Träger öffentlicher Belange, z.B. auch die Gemeinden, Stellung beziehen.

Vom 8.Januar bis 2.Februar 2024 liegen die Unterlagen beim Landratsamt Würzburg öffentlich aus.

Einwendungen sind bis 21.Februar 2024 möglich, im Mai 2024 gibt es dazu einen Erörterungstermin, worauf das Landratsamt Würzburg entscheidet.

Artikel rund um das Thema:

IKT-Info-Dienst-2023-Nr-65

IKT-Info-Dienst-2023-NR-65

Ortsnahe Wasserversorgungen sichern die Zukunft unseres Wassers:

Unterstützung lokaler Wasserversorger, Wasserrückhalt in der Fläche, Wasser Sparen

Sebastian Schönauer: Die Illusion der unendlichen Wasserreserven und die Macht der Lobby

Bergtheimer Mulde bei Würzburg: Rückwärtslaufende Wasseruhren

Insektenkiller

1000 Trocken-Trenn-Toiletten

Gestzliche Grundlagen für Wertstoffkreislauf

IKT-Forderungen zur Landtagswahl

Artikel rund um das Thema:

Wird der Trinkwasserschutz im Landesentwicklingsprogramm aufgeweicht?

Wortklauberei? CSU und Freie Wähler wollen im Landesentwicklungsprogramm gezielt den Trinkwasserschutz verringern. Eine große Allianz aus Bayerischem Gemeindetag und Städtetag und den Verbänden der Wasserwirtschaft (VKU, VBEW, DVGW) wehren sich in einem Brandbrief an die Abgeordneten des Landtags gegen die geplanten Änderungen im Landesentwicklungsprogramm (LEP). Umweltminister Glauber wiegelt ab und verspricht, dass kein Wasserschutzgebiet aufgehoben wird.

Gemeinsames Verbändeschreiben zu Wasserschutz im LEP (002)

Aber was heißt das: „Grundwasser priorisieren – auch für Lebensmittel- und Getränkehersteller“?

D.H. das Getränke- und Lebensmittelkonzerne „gleichberechtigt“ neben die Trinkwassergewinnung der Gemeinden gestellt wird. Momentan kaufen sich Konzerne bei Mineralwasser-Herstellern ein:  Edeka bei der Siegsdorfer Petrusquelle, Aldi Nord bei  Altmühltaler bei Treuchtlingen. In Treuchtlingen bestand die Gefahr, dass die Stadt für die Produktionserweiterung bei Altmühltaler  an Fernwasser anschließen muss. Dies hat ein Bürgerentscheid verhindert.

Der Schutz des Tiefengrundwassers wird aufgeweicht. Rohstoffabbau wird hohe Priorität eingeräumt, ebenso Landwirtschaft und Tourismus. Mit der Sanierung belasteter Wasservorkommen werden die Wasserversorger allein gelassen.

In der Formulierung „Geschütze Trinkwasservorkommen angemessen erhalten“ wird der „dauerhafte“ Schutz von Wasserschutzgebieten gestrichen – nur ein „Wörtchen“? Oder geht es darum, dass wirtschaftliche Interessen „angemessen“ berücksichtigt werden?

Diese kurzfristigen Änderungen sind kein Zufall, sondern zielen auf eine Vorrangstellung von wirtschaftlichen Interessen. Daher der Appell der Allianz der Gemeinden und Wasserversorger an die Abgeordneten. „Sehr geehrte Abgeordnete, sichern Sie Ihre ortsnahe und regionale Wasserversorgung: Belassen Sie eine feste Verankerung des Wassers- und naturbelassenen Trinkwasserschutzes sichtbar und nachlesbar im LEP.“

Dazu Artikel in der Mainpost:

17.3.2023 „Brandbrief an Abgeordnete: Wasserversorger befürchten, dass der Trinkwasserschutz in Bayern aufgeweicht wird“

21.3.2023 „Kritik an geplanter Aufweichung zeigt Wirkung_ Umweltminister Glauber distanziert sich von Plänen zum Trinkwasserschutz“

Artikel rund um das Thema:

Glauber. Fernwasser vom Bodensee

Auf der IKT-Mitgliederversammlung in Würzburg am 3.12.2022 wurden die Herausforderungen durch den Klimawandel diskutiert. Sinkenden Grundwasserspiegeln stehen immer mehr Forderungen der Landwirtschaft nach Bewässerung gegenüber. Dabei fehlt eine wirksame Kontrolle der Grundwasserentnahme, wie  beispielhaft ein „rückwärtslaufender Wasserzähler“ in der Bergtheimer Mulde zeigt. Aber eine gigantische Überleitung vom Bodensee nach Nordbayern, wie sie Umweltminister Glauber am 2.12.2022 in Nürnberg ansprach, ist keine wirksame und nachhaltige Lösung. Dazu beschloss die Versammlung eine Presseerklärung

2022_12_08 IKT-PM zu Glauber-Interview vom 02.12.22

Umweltminister Glauber übergeht, was die Expert*innen in dem von der Bayerischen Staatsregierung in Auftrag gegebenen Bericht „LAND: schaf(f)t: WASSER“ im Juni 2021 ausführlich dargelegt haben:

Die wichtigste Maßnahme zur Sicherung der Trinkwasserversorgung, insbesondere in den niederschlagsarmen Gebieten Frankens, ist die Wiederherstellung der Speicherfähigkeit der Landschaft

https://www.wasser.tum.de/wasser/wasserversorgung-in-bayern

Bodenseewasser könnte nur in Abstimmung mit BRD, Östereich und Schweiz aus einer neu zu bauenden Wasserentnahmestation gewonnen werden. Zusammen mit dem gigantischen Leitungsbau droht ein finanzielles Fiasko. Damit würde auch das Geld für die notwendige Unterstützung der Trinkwasserversorgung in der Fläche fehlen. 90% der Trinkwasserversorgung läuft nicht über die Trinkwassertalsperren und über das Donau-Wasser aus Genderkingen, sondern über lokale, kommunale Versorger und kleinere Fernwassernetze.

 

 

Artikel rund um das Thema:

IKT-Mitgliederversammlung am 20.Januar 2024

Publiziert am: 10. Januar 2024 von IKT-Admin

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