Veränderte E-Mail-Adressen
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Sie erreichen uns für Kasse / Mitglieder unter
muth-von-hinten2(at)t-online.de
unsere stellvertretende Vorsitzende unter
renate.goetzenberger(at)gmx.de
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Anmerkungen zum Gebühren-Splitting beim Abwasser.
Es bedeutet, dass das Schmutzwasser nach der bezogenen Trinkwassermenge berechnet wird und das Regen – oder Niederschlagswasser nach der Grundstücksgröße und dabei entsprechend der Versiegelung des Grundstückes.
(z.B in Margetshöchheim 2021: „Die Gebühr beträgt 2,40 € pro Kubikmeter Schmutzwasser“ und „Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,32 € je qm Fläche im Jahr“. )
https://www.margetshoechheim.de/buergerservice-politik/buergerservice/ortsrecht
Ziel des Gebühren-Splittings ist es
* einen finanziellen Anreiz zu schaffen für die Flächen-Entsiegelung, damit mehr Regenwasser dem Grundwasser und den Gewässern zugeführt wird;
* in Kombination mit der Förderung von Retentionszisternen (Beitrag zum Hochwasserschutz) soll Regenwasser genutzt werden u.a. für die Toilettenspülung und die Waschmaschine (Einsparung von Waschmitteln und damit weniger Abwasserbelastung), Einsparung von Trinkwasser und damit Schonung der Grundwasserreserven und möglichst soll überschüssiges Regenwasser vor Ort versickern;
* da bei Regenwasserrückhaltung Gebühren eingespart werden ist dies auch ein Beitrag zur Förderung von Dachbegrünungen inkl. aller damit verbundener Vorteile;
Letztendlich ist die Gesplittete Abwassergebühr eine Gebühr nach dem Verursacherprinzip und ein Beitrag zur Gebührengerechtigkeit. Insbesondere Familien mit Kindern oder weiteren mehreren Familienmitgliedern werden finanziell entlastet. Umgekehrt werden große versiegelte Flächen, z.B. große Parkplätze stärker belastet.
Die Umstellung auf Gebühren-Splitting bringt allerdings erst einmal Kosten und Unklarheiten mit sich. Oft, z.B. in Margetshöchheim, wird nicht die individuelle versiegelte Fläche zugrunde gelegt, sondern der Ort in Zonen mit einem bestimmten Versiegelungsgrad eingeteilt und dann die Grundstücksfläche mit einem bestimmten Faktor multipliziert, von 0,2 bis 0,9. Allerdings kann man sich dann umgekehrt an die Gemeinde wenden und nachweisen, dass man deutlich weniger versiegelte Flächen hat bzw. mehr Regenwasser speichert bzw. versickert. Nach solchen Korrekturen kann man in einem eigentlich einheitlich bebauten Viertel unterschiedliche Zonen-Zuordnungen finden. (in Gebietsabflussbeiwertskarte)
Wünschenswert wäre aber auch, dass die Gemeinde bei der Einführung des Gebühren-Splittings auf diese Ziele hinweist und die Bürger berät, wie sie die Ableitung von Regenwasser vermindern können, durch Entsiegelung von Flächen, durch Zisternen mit anschließender Versickerung, oder durch direkte Versickerung, oder durch Gründächer auf Garagen etc..
In der Stadt Würzburg z.B. sind Eigentümer nach der Satzung direkt verpflichtet, das Niederschlagswasser „zu bewirtschaften“. In Neubaugebieten werden das die obigen Maßnahmen sein, im Bestand in der dicht bebauten Innenstadt ist es zumindest bei Umbaumaßnahmen von Bedeutung.
Zum Gebühren-Splitting sind die Gemeinden nur verpflichtet, wenn die Kosten für das Niederschlagswasser hoch sind. Dabei können die Gemeinden allerdings relativ leicht Kosten für das Niederschlagswasser verschieben auf den Schmutzwasserbereich und so dieser Pflicht entgehen.
Auf den Internetseiten des BUND Lemgo kann man dazu die Grundsatzurteile zum Download finden.
https://www.bund-lemgo.de/wasser.html
https://www.bund-lemgo.de/abwassergebuehren.html
Mit freundlichen Grüßen
Ihr IKT-Vorstand
Im Raum Ansbach setzt sich unsere stellvertretende IKT-Vorsitzende Renate Götzenberger intensiv mit der zu hohen Wasserentnahme durch die Reckenberg-Gruppe auseinander. Denn es konnte nachgewiesen werden, dass durch die hohen Wasserentnahmen bei Pumpversuchen schon zweimal der Ellenbachgraben austrocknete. Durch das Absinken des Grundwasserspiegels sind auch umliegende feuchte Biotope bedroht. Zusammen mit der Kreisgruppe des BUND Naturschutz und Peter Hirmer vom Arbeitskreis Wasser des BUND Naturschutz forderten sie beim Wasserwirtschaftsamt Informationen an.
Kritisch zu sehen ist hier besonders , dass sich die Behörden schon bei der Genehmigung und dann noch deutlicher beim Pumpversuch deutlich über die Vorgaben der europäischen Wasser-Rahmen-Richtlinie WRRL hinwegsetzen. Die WRRL verlangt, dass die Gewässer und die Grundwasserkörper qualitätsmäßig und mengenmäßig in einen guten Zustand gebracht werden sollen. Dagegen ist hier ein Bach trockengefallen und der Grundwasserspiegel wurde deutlich abgesenkt.
Außerdem gilt ein „Verschlechterungsverbot“, d.h. wenn die Situation schon ungünstig ist, darf sie nicht noch verschlechtert werden. Das bezieht sich auf die Ausrede, dass der Klimawandel schuld sei – dann darf die schwierige Situation eben nicht durch starkes Abpumpen von Grundwasser verschlechtert werden.
Am 12.Juni 2024 wurde ein Beitrag in der Sendung „Frankenschau aktuell“ gesendet. Titel: „Streit um Grundwasserförderung im Naturschutzgebiet“
Im Anhang dazu die Pressemitteilung des BN
Eine Zusammenstellung:
Die Reckenberg-Gruppe RGB ist ein großer Wasserversorger im Raum Ansbach, liefert aber auch Wasser weiter.
Bereits vor Jahren befasste sich die IKT und besonders Gunter Zepter mit dem Ausmaß der geplanten Wasserentnahme und dem Anschluss früher selbständiger Gemeinden.
Die Reckenberg-Gruppe lieferte (z.B. 2011) ca. 3,5 Mio m³ Wasser an die FWF, davon waren 1 Mio m³ eine Durchleitung aus dem Kontingent der WFW aus dem Lech-Mündungsgebiet. An Abnehmer direkt lieferte sie ca. 1.9 Mio m³ Trinkwasser und an Gemeinden, die selbst weiterverteilen, ca. 0,7 Mio m³ Trinkwasser.
Die aktuelle Diskussion wurde durch das völlige Austrocknen des Ellenbachgrabens im Sommer 2020 ausgelöst. Im Hintergrund steht aber auch, dass die Reckenberg-Gruppe ab 2026 eine neue zwanzigjährige Genehmigung für die Wasserentnahme braucht.
1993 wurden erste Pumpversuche durchgeführt, eine Folge war das Absinken des Grundwasserspiegels; Hausbrunnen fielen trocken.
„Jahre später“ erlaubte das LRA Ansbach eine Entnahme von 1 Mio m³ Wasser pro Jahr.
Ende 2019 begann die Reckenberg-Gruppe, in der Nähe von Arberg aus sieben Brunnen (75 – 120 m tief) Wasser für die Trinkwasserversorgung zu fördern.
Im Sommer 2020 war der Ellenbachgraben erstmal völlig ausgetrocknet. Das hat natürlich auch Folgen für wasserabhängige Biotope in der Nähe, z.B. Erlenbruchwälder, in denen auch der seltene Schwarzstorch gesichtet wurde. Der Ellenbachgraben liegt zum Teil in einem Naturschutzgebiet.
Auffällig: Es existiert eine Sondervereinbarung im ursprünglichen wasserrechtlichen Bescheid aus dem Jahr 2012: Die Reckenberg-Gruppe soll den Bach in Trockenzeiten mit bis zu 5 Liter/sec stützen. D.h. man nahm schon damals an, dass sich die Wasserentnahme schädlich auf den Ellenbachgraben auswirken könnte.
Eine Petition setzte sich dafür ein, dass die Wasserförderung so reduziert wird, dass die Schädigung des Ellenbachgrabens verhindert wird. Diese Petition war erfolgreich, sie wurde zur Berücksichtigung empfohlen. Damit bestätigt das bayerische Umweltministerium den Zusammenhang zwischen dem Austrocknen des Ellenbachgrabens und der Wasserentnahme der Reckenberg-Gruppe. Im Schreiben vom 06.04.2021 von Umweltminister Glauber heißt es dazu, dass „für den Zeitraum des Pumpversuche vom Versorger sichergestellt wird, dass der Ellenbachgraben nicht trockenfällt.“
Von Juli bis November 2022 fand ein Gruppenpumpversuch durch die Reckenberg-Gruppe statt.
und im Sommer 2022 gab es ein zweites Trockenfallen des Ellenbachgrabens.
Aber die Genehmigungsbehörden griffen nicht ein.
Unterdessen zeigen Gutachten auch den sinkenden Grundwasserspiegel, der Ellenbachgraben kann den Anschluss an das Grundwasser verlieren. Näheres im Anhang.
Aber die Kreisgruppe Ansbach des BUND Naturschutz und unsere stellvertretende Vorsitzende Renate Götzenberger werden „dranbleiben“!
Terminlich schafften wir die Mitgliederversammlung im letzten Jahr nicht mehr. Jetzt findet die Mitgliderversammlung für 2023 nachträglich am Samstag, den 20. Januar 2024, 10.30 Uhr statt.
Samstag, dem 20.Januar 2024, 10.30 Uhr
Würzburg, ÖkoHaus, Luitpoldstr.7a, 97082 Würzburg (Tel. 0931/43972)
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder, im Nachtrag zum Jahr 2023
lade ich Sie recht herzlich zur IKT-Mitgliederversammlung am 20.1.2024 ein.
Tagesordnung:
Beginn: 10.30 Uhr
Eröffnung und Begrüßung
Landesvorsitzender Sebastian Schönauer
Ende etwa 14.00 Uhr (Getränke und kleiner Imbiss werden geboten)
Mit freundlichem Gruß
Brigitte Muth-von Hinten ( im Auftrag des IKT-Vorstands)
Anfahrt:Würzburg, ÖkoHaus des BUND Naturschutz, Luitpoldstr.7a, 97082 Würzburg (Tel. 0931/43972)
Anfahrt mit ÖPNV: Würzburg Hauptbahnhof, Schienenersatzverkehr SEV, erster Bussteig A Ersatzhaltestelle Talavera/Neunerplatz, auf der anderen Straßenseite 200m zurück nach Osten,
PKW: Parkplatz Talavera, oder kostenpflichtiger Parkplatz am Nautiland.
Wasserschutzgebiet Zeller Quellen:
Die Zeller Quellen liefern etwa 50% des Trinkwassers für Würzburg. Das Wasserschutzgebiet soll auf 66 Quadratkilometer ausgedehnt werden. Dabei gibt es viele Konflikte mit wirtschaftlichen Interessen, etwa dem geplanten Gipsabbau bei Altertheim oder der autobahnartigen Spange B26n. Dazu die Presseerklärung des BN:
BUND Naturschutz bestürzt über Stellungnahme des Landkreises Würzburg: Brisanz beim Wasserschutz nicht erkannt
Nachdem das Landratsamt Würzburg das Verfahren zur Erweiterung des Wasserschutzgebietes zunächst verzögerte, sollen nun auf Wunsch des Umweltausschusses des Landratsamtes zahlreiche Ausnahmen in die Verordnung aufgenommen werden, unter anderem sollen Bergbau und die Ablagerung von Abfällen unter bestimmten Bedingungen generell erlaubt werden. „Dies ist nicht akzeptabel“, so der BUND Naturschutz. Wasserschutz muss in Anbetracht der sich zuspitzenden Klimakrise absoluten Vorrang gegenüber allen anderen Planungen haben!
Jetzt ist klar: Trinkwasserschutz spielt bei den politischen VertreterInnen des Landkreises Würzburg mehrheitlich nur eine untergeordnete Rolle. Nachdem das Landratsamt zunächst das Verfahren zur Erweiterung der Schutzzone verzögerte – wohl auch um der Firma Knauf tiefgründige Bohrungen für Untersuchungen zum Gipsbergwerk in der Erweiterungszone des Wasserschutzgebietes zu ermöglichen – will man nun für eben dieses Eingriffsvorhaben, wie auch für Abfallablagerungen, Geothermie und Biogasanlagen, Ausnahmen festschreiben. Auch der Straßenbau solle nicht „unnötig“ erschwert werden, war der Main-Post am 18. November zu entnehmen. „Wasserschutz geht uns alle an und hat durch die Zunahmen von Trockenperioden schon jetzt eine sehr hohe Wichtigkeit, die auch noch weiter steigen wird“, stellt Dr. Volker Glöckner, stellvertretender Vorsitzender der Kreisgruppe Würzburg fest. „Ein Trinkwasserschutz light kann nicht funktionieren und verkennt die Dramatik der zurückgehenden Grundwasserspiegel sowie die damit verbundene Unsicherheit bei der Versorgung mit sauberen Trinkwasser vollkommen“, warnt Steffen Jodl, Geschäftsführer der Kreisgruppe. Der BUND Naturschutz ruft daher das Landratsamt und die Gemeinden im Landkreis auf, sich ohne Wenn und Aber hinter den dringend nötigen Trinkwasserschutz zu stellen!
BN-Pressemitteilung WSG Zeller Quellen
Dazu besteht folgender Terminplan:
Momentan können die Träger öffentlicher Belange, z.B. auch die Gemeinden, Stellung beziehen.
Vom 8.Januar bis 2.Februar 2024 liegen die Unterlagen beim Landratsamt Würzburg öffentlich aus.
Einwendungen sind bis 21.Februar 2024 möglich, im Mai 2024 gibt es dazu einen Erörterungstermin, worauf das Landratsamt Würzburg entscheidet.
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