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Vom Kampf um Hausbrunnen zum Landrat

Launige, spontane Rede des stellvertretenden IKT-Vorsitzenden Helmut Weiß, Landrat in Neustadt / Aisch – Bad Windsheim

Ich bedanke mich bei Sebastian und bei der Vorstandschaft, dass sie 30 Jahre für die IKT und für die Bürgerinnen und Bürger in Bayern eingestanden sind. Herzlichen Glückwunsch für 30 Jahre IKT!

Ich gehöre nicht ganz zu den Gründungsmitgliedern  der IKT, bin aber wenigstens seit 1986  dabei. Wie die meisten von Ihnen  kam ich durch einen Wasserkampf dazu, bei Nacht und Nebel sollten wir ans Fernwasser angeschlossen werden. Ich will etwas weiter ausholen: Die Gemeinde Oberzenn mit etwa 2800 Einwohnern hat 14 Ortsteile, zum Großteil mit eigener Wasserversorgung. Die Brunnen waren nicht besonders gut. Man hat sich bei der Gemeinde nach der Zukunft der Wasserversorgung erkundigt, da hieß es, ihr bekommt kein Fernwasser, ihr müsst euch selber helfen. Das haben wir auch gemacht, wir haben unsere eigenen Brunnen gebohrt und saniert. Dann ein halbes Jahr später sollten wir in einer Nacht- und Nebel-Aktion doch ans Fernwasser angeschlossen werden, das hat eine  Protestwelle hervorgerufen. Wir suchten uns Hilfe bei der IKT, besonders tatkräftig unterstützte  uns Sebastian Schönauer, ein exzellenter Redner, der die Leute mitnimmt. Und jetzt nach 30 Jahren haben wir immer noch unser eigenes Wasser und sind nach wie vor stolz auf unsere eigene Wasserversorgung.

Ein weiteres Feld, das die IKT unterdessen auch beackert, ist die Abwasserentsorgung im ländlichen Bereich. Wir waren Vorreiter in Oberzenn, denn wir haben Kleinkläranlagen, Teichanlagen und Schilfkläranlagen, in Eigenregie gebaut haben. Wir wollten das selber regeln wie beim Wasser, als eine der ersten Gemeinden haben wir Teichanlagen und Schilfkläranlagen in Eigenregie errichtet – und das hat heute noch Bestand. Auch bei der Wasserwirtschaft hat sich da etwas bewegt, das Wasserwirtschaftsamt Ansbach hat etwas erkannt. Es ist nicht so leicht, aber es versucht mit den Kommunen Lösungen für die Verlängerungen für die Teichanlagen zu finden.

Meine politische Laufbahn ist ebenfalls eng mit der IKT verknüpft. Ich war als Vorsitzender, als  „Rädelsführer“ in unserer Gemeinde beim Wasserkampf aufgestanden. Als Vorsitzender der Interessengemeinschaft musste ich mich der Verantwortung stellen. So ließ ich mich 1990 für den Gemeinderat aufstellen lassen, ich bekam die meisten Stimmen und wurde auch zum 2. Bürgermeister gewählt. Aber 1996 wollte ich aus der Kommunalpolitik aussteigen, da ich immer im Clinch war mit dem 1. Bürgermeister, das ist kein gutes Verhältnis und tut einem Dorf nicht gut. Dann aber hat man mich gebeten wieder für den Gemeinderat zu kandidieren und als Bürgermeisterkandidat gegen einen amtierenden Bürgermeister, der seit 2 Perioden im Amt war.  Ich sah wenig Chancen, nur aus einem Ortsteil und bei meinem Beruf: Als Polizeibeamter  habe ich vielleicht schon dem einen oder anderen ein Knöllchen verpasst! Ich dachte an vielleicht 30%, 40%, damit kann man leben. Am Wahltag sagte ich dann „Jetzt gehen wir rüber und gratulieren  dem Amtsinhaber“, aber da kamen uns alle entgegen „Du hast es geschafft, du hast es geschafft“. Und der erste Ausruf meiner Frau „ Das hättest du mir sagen können, dann hätte ich etwas anderes angezogen!“
Ich habe mich natürlich gefragt „Kannst du das überhaupt?“ Aber ich war dann 18 Jahre Bürgermeister, wurde  mit 96%, 94% wiedergewählt, allerdings ohne Gegenkandidat. 2014 setzte ich dann alles auf eine Karte, kandidierte nur als Landrat, nicht mehr als Bürgermeister und habe es geschafft.

Aber ich bin nach wie vor  nahe am Wasser dran, auch als Landrat betreue ich 100 Brunnen in unserer Gemeinde. Ich muss allerdings feststellen, dass durch unsere Wohlstandsgesellschaft eine gewisse Gleichgültigkeit aufkommt, dass man sich von den Anfängen absetzt. Damals hat man die Brunnen mehr geschützt und kümmerte sich darum. Die Bevölkerung wendet sich aus Bequemlichkeit von der Wasserversorgung ab. Es lässt nach, z.B. dass man mal eine Desinfektionschlorung macht, oder solche nötigen Dinge; sie würden nicht gemacht, wenn ich nicht schieben würde. Wenn ich die Brunnen nicht so eng betreuen würde, wären wir vielleicht schon ans Fernwasser angeschlossen.

Ein anderes Thema, bei dem  ich als Landrat tätig bin, habe ich von meinem Vorgänger geerbt: Es geht um das Wasserschutzgebiet Uehlfeld im östlichen Zipfel des Landkreises. Dort betreibt die Fernwasserversorgung Franken FWF Brunnen zur Versorgung des Gebietes und der Gemeinde Uehlfeld. Bei der Neuausweisung soll das Wasserschutzgebiet  auf das Vierfache ausgedehnt werden, das komplette Gemeindegebiet ist betroffen mit entsprechenden Verboten und Auflagen, z.B. bei Kanalsanierungen müssen doppelwandige Kanalrohre verlegt werden. Das ergibt sehr hohen Aufwand und bremst die Entwicklung der Gemeinde. Vom öffentlichen Versorger gibt es dafür keine Ausgleichszahlungen, erist auch nicht dazu verpflichtet.

Es läuft jetzt ein Verfahren, jetzt ist es beim Landtag anhängig, man versucht mich zu zwingen, diese Rechtsverordnung zu unterzeichnen. Aber ich bin der Ansicht, dass sich das Gebiet so nicht schützen lässt, es gibt ein Asphaltwerk, Biogasanlagen und ähnliches. Man hat kaum Alternativprüfungen durchgeführt, etwa mit intelligenter Steuerung der Brunnen. Und was am schlimmsten ist: Über der Gemeindegrenze in der Stadt Höchstadt wird ein Wasserschutzgebiet nach ganz anderen Maßstäben ausgewiesen – erklären Sie das den Bürgern. Deshalb unterschreibe ich momentan nicht. Dass ich als Staatsbeamter Aufforderungen der Regierung, also Anweisungen des Dienstvorgesetzten, missachte, das gibt es jetzt erst zum zweiten Mal –das erste Mal war in Wackersdorf. Ich habe mehrmals gegen diese Anweisung demonstriert, hoffe aber doch noch auf eine gute Lösung.

Sie sehen, ich bin immer noch eng mit dem Wasser und der IKT verbunden. Ich kann behaupten, ohne die IKT wäre vieles im Land und in den Gemeinden nicht möglich gewesen. Es hat vielen Politikern die Augen geöffnet, wenn man nicht nur protestiert, sondern mit Argumenten gegenhält und überzeugt. Daher sollte man die Ziele der IKT weiter unterstützen und ich wünsche in diesem Sinn weiter eine schöne Feier!

 

Aus der Mitgliederversammlung 2015: Hausbrunnen

IKT-Mitgliederversammlung am 4.12.2015 in 91746 Weidenbach

Bericht über Hausbrunnen als „kleine Wasserwerke“
Übertriebene Anforderungen an Hausbrunnen
(G- Zepter)

Gesundheitsämter sind weder fachlich noch personell für die mit der Trinkwasserverordnung 2001 übertragenen Aufgaben ausgestattet worden. Die Folge: fehlende oder falsche Beratung, überzogenen Auflagen, falsche und völlig überzogene Aussagen zu Sanierungsmöglichkeiten und –kosten bei Überschreitungen von Grenzwerten, keine Ausnutzung von Ermessensspielräumen. Letzteres gilt insbesondere, wenn Dritte versorgt werden (gewerbliche Vermietung). Hier löst die Einstufung als „dezentrale kleine Wasserwerke“, (nach der Trinkwasserverordnung § 3, Absatz 2, Punkt b für Trinkwasserversorgungen von weniger als 10 m³, obgleich nur in Klammern stehend) bei Behördenvertretern offensichtlich einen Alarm aus, der dann zu kostenintensiven Vorgaben hinsichtlich der Überwachung führt.

Beispiel 1: Merkendorf – OT Triesdorf Bahnhof – Für Studentenwohnheim mit 36 Wohneinheiten (Einzelappartements mit jeweils 21,5 m² Wohnfläche) wird monatlich eine Qualitätsüberwachung durch Proben, Zählerablese und die Messung des Wasserstandes gefordert. Die Trinkwasserverordnung sieht dagegen nur einmal jährlich vor. Die übrigen Auflagen sind mit Hinweis auf die Eigenüberwachungsverordnung auf Grund des WWA Gutachtens in den Bescheid des Landratsamtes eingeflossen, obwohl die genehmigte Entnahmemenge unterhalb der Gültigkeitsgrenze (kleiner 5000m³) dieser Verordnung liegt.

Beispiel 2: Margetshöchheim: Der Hausbrunnen eines kleinen landwirtschaftlichen Anwesens mit einigen Plätzen für Pensionspferde wird als „kleines dezentrales Wasserwerk“ eingestuft. Der Grund: Ein Handwaschbecken, an dem sich die Besitzer der Pensionspferde nach dem Ausritt die Hände waschen können! Die Folge: von der Gesundheitsbehörde wurde eine umfangreiche und entsprechend kostenintensive Untersuchung gefordert. Der Kompromissvorschlag, ein Schild mit der Aufschrift „Kein Trinkwasser“ anzubringen, wurde abgelehnt.

Aufforderung an die Versammlung – weitere Beispiele für „Behördenwillkür“ sammeln.

 

Diskussion Grundgebühr / Verbrauchsgebühr
Hahn berichtete von der Trinkwasserversorgung Mömbris mit 35 000 m3 im Jahr, 24 € Grundgebühr, 2 €/ m3. Wegen erhöhter Ausgaben wollten sie die Grundgebühr erhöhen auf 48 €/Jahr, 7000€ insgesamt mehr pro Jahr. Das wurde als sozial ungerecht empfunden. Jetzt wurde Verbrauchspreis um 0,50 €/ m3 erhöht, gereicht hätten 0,16 €/ m3.

Dazu heißt es im Gesetz: „Zur Deckung kann ein Grundbetrag erhoben werden…“, aber auch „.sparsamen Verbrauch anregen“. Ein Grundpreis ist wichtig, damit jeder einen Beitrag zur festen Infrastruktur leistet, die aus Leitungen, Pumpen, Hochbehältern, etc., besteht. Andererseits lohnt sich bei hohem Grundpreis und niedrigem Verbrauchspreis das Wassersparen nicht, auch führt es zu sozialen Härten bei Geringverbrauchern. Daher sprach sich Schönauer gegen eine Flatrate mit beliebigem Verbrauch beim Wasserpreis aus, denn das führt zu Wasserverschwendung.

Frau Hecht von der AÖW merkte an, dass sich der Grundpreis deutschlandweit zwischen 10 € und 100 € bewegt, mit Tendenz zu 65 €. Das ist  also höher als die IKT empfiehlt.

Zepter merkte an, dass beim Strom günstige Gruppen-Tarife für Gemeinden das Interesse am Energiesparen beim Pumpen von Abwasser untergräbt.

 

 

Hausbrunnen erhalten

Die IKT setzt sich für die Erhaltung von Hausbrunnen ein.

In Bayern versorgen sich in vielen Ortsteilen und Weilern noch ca. 120.000 Einwohner aus ca. 30.000 Hausbrunnen mit Trinkwasser. Nach Angaben der Behörden befinden sich noch etwa 1.700 Hausbrunnen im Landkreis Ansbach, dem flächengrößten Landkreis in Bayern. Im Jahre 1998 waren es lt. dem Bayerischen Landesamt für Statistik noch 3.231 Hausbrunnen. Dieser enorme Rückgang zeigt, dass nach wie vor als einzige Lösung der Anschluss an eine öffentliche Versorgung und damit zum größten Teil an überregionale Zweckverbände angestrebt wird. Viele der privaten Hausbrunnen liefern noch Trinkwasser in hervorragender Qualität. Aber oft entspricht das gewonnene Wasser nicht mehr den Festsetzungen der Trinkwasserverordnung. Diese Qualitätsmängel werden durch die seit 1985 jährlich vorgeschriebenen Untersuchungen festgestellt. Abweichungen sind im Wesentlichen bei den mikrobiologischen Parametern (Verkeimung), bei der Nitratbelastung ( mit abnehmende Tendenz) und regional, meist geogen bedingt, beim pH-Wert zu beobachten.

Trotz dieser Probleme ist meist ein Anschluss dieser weit gestreut liegenden Ortsteile und Weiler an eine zentrale Versorgungsanlage weder aus ökologischen, noch aus ökonomischen und noch aus qualitativen Gründen sinnvoll und möglich. So erzeugen überlange Leitungen bei niedrigem Verbrauch durch die Stagnation des Wassers in den Leitungen neue qualitative Probleme. Ziel muss es daher sein, die Trinkwasserversorgung in diesen Ortsteilen durch die qualitative Verbesserung der lokalen Wasservorkommen zu sanieren und nachhaltig zu sichern. Wie bei anderen kommunalen und privaten Versorgern üblich, sollte bei anthropogen bedingten Belastungen auch eine Aufbereitung des Rohwassers aus Hausbrunnen akzeptiert werden. Leider wird diese Möglichkeit von den Behörden sehr oft zerredet durch völlig unsinnige Aussagen zur technischen Machbarkeit oder zu den Kosten.

Die Interessengemeinschaft kommunale Trinkwasserversorgung in Bayern (IKT) und der Bund Naturschutz setzen sich seit vielen Jahren für die Erhaltung einer kleinteiligen, dezentralen Trinkwasserversorgung ein. Hierzu zählt auch die Versorgung über private Hausbrunnen. Diese Zielsetzung ist zum großen Teil auch in den Programmen der politischen Parteien, den übergeordneten Plänen der Landesregierung (Landesentwicklungsprogramm, Regionalpläne) und letztendlich auch in der Gesetzgebung enthalten. Dazu zählen Aussagen über den Vorrang lokaler Wasservorkommen vor Beileitung, über den sparsamen Umgang mit Wasser u. a. m..

Nach Aussage des zuständigen Abteilungsleiter Herrn Ministerialrat Michael Haug (beim Wasserforum 2010 in Würzburg) hat das Umweltministerium einen Forschungsauftrag zur Versorgung des dünn besiedelten ländlichen Raums vergeben. Der Auftrag sei, Varianten zu ermitteln, mit der die Trinkwasserversorgung im dünn besiedelten ländlichen Raum sowohl aus ökologischer, als auch in ökonomischer und rechtlicher Sicht dauerhaft sichergestellt werden könne. Technische Lösungen zur Qualitätsverbesserung würden mit einbezogen.

Leider liegen uns bis heute keine Ergebnisse vor.

Mit der Umsetzung der „Trinkwasserrichtlinie“ der EU von 1998 in nationales Recht (Trinkwasserverordnung 2001; geändert 01.11.2011) wurde den Gesundheitsbehörden neben der Überwachung auch Beratungspflichten übertragen. Dazu gehört nach unserer Auffassung auch das Aufzeigen von Sanierungs- und Verbesserungsmöglichkeiten für den privaten Hausbrunnenbetreiber. Dass solche Sanierungsmöglichkeiten bestehen, zeigt die Tatsache, dass in fast jedem der betroffenen Ortsteile sowohl „gute“ als auch „schlechte“ Hausbrunnen vorhanden sind. Statt jedoch auf eine Verbesserung der Qualität des vorhandenen Wassers hinzuwirken, wird oft behördlicherseits Druck auf die Brunnenbesitzer und auf die Gemeinden ausgeübt und der Anschluss an oft weitab liegende öffentliche Versorgungen als einzige Lösung dargestellt. Die Gemeinden werden in teure Planungen gedrängt.

Ein wesentlicher Grund hierfür ist die mangelnde fachliche und personelle Ausstattung der Behörden Die Übertragung von Aufgaben durch den Gesetz-, Verordnungsgeber allein reicht hier nicht aus.

Was den Hausbrunnenbesitzern verweigert wird, wird den Schweinehaltern angeboten. Dies ist Zynismus pur. Unter dem Thema „Tränkewasser­management im Schweinestall“ wurde an der Tierhal­tungsschule in Triesdorf ein Praxistag angeboten. Inhalte waren unter anderem die Qualitätsbe­stimmung von Tränkewasser, Techni­ken der Aufbereitung und Verfahren zur Hygienisierung, Auswirkungen erhöhter Sulfatwerte im Tränkewasser bei der „Ferkelerzeugung“ (welch eine Wortschöpfung).

Der BN und die IKT hat viele Vortrags- und Diskussionsveranstaltung unter dem Thema Wasserversorgung durch Hausbrunnen – Sicherungs- und Sanierungskonzept veranstaltet und damit versucht das behördliche Defizit auszugleichen. Ziel war und ist es, möglichst viele Hausbrunnen zu erhalten.

Nicht zuletzt durch unsere Beratung haben sich viele Ortsteile der Stadt Leutershausen, Landkreis Ansbach, in einer Bürgerbefragung zur Erhaltung ihrer Hausbrunnen bekannt. Von 640 in 21 Ortsteilen verteilten Fragebögen kamen 459 (72%) zurück. 62 % der befragten Haushalte sprachen sich für die Beibehaltung der bisherigen Trinkwasserversorgung durch private Hausbrunnen aus. Mittlerweile haben sich erste Interessengemeinschaften gebildet mit dem Ziel sich gegenseitig bei der Sanierung belasteter Brunnen zu unterstützen. Wir wünschen den Bürgern viel Erfolg bei den erforderlichen Sanierungsbemühungen und stehen selbstverständlich weiterhin im Rahmen unserer Möglichkeiten mit Rat und ggf. mit Tat zur Verfügung.

Ing. grad. Gunter Zepter,

IKT, stellv. Landesvorsitzender;

BN, stellv. Kreisgruppenvorsitzender

 

Kampf um Hausbrunnen in Leutershausen, besonders im Ortsteil Wiedersbach

Mehr unter der Seite „Wasser / Trinkwasser“ !

MdL Markus Ganserer (B90/Die Grünen) richtete eine Anfrage zur Belastung der Wiedersbachetr Brunnen an die Staatsregierung, die besonders nach der Verantwortung der Bahn und der Behörden fragt:

Bahn-Pestizide-1

 

Oder könnte dieses Pestizid aus der Landwirtschaft kommen? Ein Blick auf die Antworten:Bahn-Pestizide-2

Im Detail:  03_Anfrage_Wiedersbacher-Brunnen

Vollständige Antwort:

Antwort auf zweite Landtagsanfrage

IKT Mitgliederversammlung

IKT Mitgliederversammlung 2013, 9.11.2013, Nürnberg

Themen: Berichte und Neuwahl

Hausbrunnengemeinschaften am Beispiel der Wassergemeinschaft Triesdorf Bahnhof (west)von Ing. grad. Gunter Zepter
 Berichte und Diskussionen über aktuelle Themen
– Trinkwasserversorger pro – Grundstückseigentümer kontra Wasserschutzgebiete/
– Geforderte Untersuchung im Wasserschutzgebiet: Margetshöchheim/
– Trinkwasser aus Hausbrunnen – Leutershausen OT Wiedersbach/
– Fachbehörden und Planer verhindern naturnahe Abwasserreinigung im ländlichen Raum
(überzogene Auflagen, problematische Wirtschaftlichkeit-berechnungen)

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