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Appell an Planer und Kommunalpolitiker

Appell: Das Abwasser dezentral reinigen.

(Fränkische Landeszeitung, Kreis Neustadt-Bad Windsheim, Do. 17.3.2016)

In den Ortsteilen Ermetzhofen, Neuherberg und Seenheim der Gemeinde Ergersheim laufen die Einleitungsgenehmigungen für die Teichkläranlagen aus. Der Gemeinderat Ergersheim hat sich daher 2015 für eine zentrale Lösung für 2,5 Millionen Euro entschieden: Im Hauptort soll eine zentrale Kläranlage gebaut werden, in die die Abwässer der Ortsteile über Pumpwerke hingeleitet werden sollen.

Auf einer Informationsveranstaltung in Ermetzhofen forderte Gunter Zepter, stellvertretender Vorsitzender der IKT, dezentralen Lösungen den Vorzug zu geben. So forderte auch ein Landtagsbeschluss, Fördergelder nur dann zu geben, wenn kostengünstige dezentrale Alternativen wirklich geprüft worden seien. Es gibt Regelwerke und gute Beispiele auch für naturnahe Abwasserreinigung etwa durch Teichkläranlagen und Pflanzenkläranlagen. Als Grundsatz sollte gelten – Sanierung und Verbessern – vor Neubau. Geld kann am ehesten bei der Konzeption gespart werden, bei der Ausschreibung ist es zu spät. Leider ist regelmäßig festzustellen, dass dezentrale Lösungen bewusst zu Tode gerechnet werden, zum Beispiel, indem eine niedrige Nutzungsdauer bei Teich- oder Pflanzenkläranlagen ansetzt oder mit teilweise utopischen Betriebskosten rechnet. Für die Bürger kann das bedeuten, dass die Kosten aus dem Ruder laufen, denn sie müssen die Millionen bezahlen.

Laut Zeitungsartikel erklärte Bürgermeister Dieter Springmann, „dass man trotz des Gemeinderatsbeschlusses weiter zukunftsfähige Lösungen zur Abwasserbehandlung untersuchen wolle. Dazu habe man jetzt auch Zeit, weil die Einleitungsgenehmigungen für Ermetzhofen und Seenheim vom Wasserwirtschaftsamt Ansbach bis 2020 verlängert worden seien. Die Einleitungsgenehmigung für Neuherberg laufe 2018 aus.“

Unter dem Druck der Dorferneuerung und wegen zu hoher Fremdwassereinleitung in Neuherberg hat der Gemeinderat bereits die Verlegung eines Schmutzwasserkanals vergeben. Unsinnigerweise aber genau in einem Bereich, in dem kein Fremdwasser zuläuft. Um hier weitere „Fehlentscheidungen“ zu verhindern haben die Bürger vor Ort nun erneut Einblick in die Zustandsbeschreibung des Kanals und das Video der Kanalbefahrung gefordert. Bisher wurde ihnen dies verwehrt.

Hohe Kosten für zentrale Lösung: ein Vergleich

Liebe Mitstreiter, ein Vergleich von Hinterholz/Leutershausen und Trebtitz/Sachsen

Der Stadtrat von Leutershausen hat am Dienstag, den 8.3. 2016, beschlossen, dass Hinterholz, ein Ortsteil von Leutershausen mit 13 Anwesen mit 37 Einwohnern an die Zentralkläranlage von Leutershausen angeschlossen werden soll. Gleichzeitig soll der Fernwasseranschluss erfolgen.
Kosten für den Kanalanschluss brutto laut Kostenschätzung: 815.000 €,
der dafür gewährte Zuschuss beläuft sich auf 260.000 €, „Rest“ 555.000€.

Kosten (brutto) für Fernwasseranschluss: 360.000 €,
bei einem Zuschuss von 137.000 € bleiben 223.000 €.

Beides zusammen bedeuten rund 22.0000 € pro Einwohner (bzw. 60.000 € pro Grundstück) und die Fördergelder sind ja auch Steuergelder, die Bürger aufbringen müssen. Zwar müssen die betroffenen Haushalte nur die üblichen Erschließungsbeiträge zahlen, aber der Gesamtgemeinde bleiben Kosten von über 500 000 €, die letzlich von den Bürgern und Gewerbebetrieben aufgebracht werden müssen.

Natürlich hat die ALL-Fraktion geschlossen dagegen gestimmt. Wir werden auch noch eine Pressemitteilung dazu verfassen. Ich habe mich um Informationen zu alternativen Lösungen bemüht. Im Zuge meiner Recherche bin ich auf einen interessanten Beitrag über eine dezentrale Abwasserlösung eines Dorfes in Sachsen gestoßen, in der Zeitschrift wwt, der von allgemeinem Interesse sein könnte:

wwt das Praxismagazin für Trink- und Abwassermangagement , 5/2014,
Spezial: Abwasser Dezentral
Gruppenkläranlage mit Nahwärmenetz kombiniert

Das Dorf Trebtitz hat 130 Einwohner / 43 Grundstücke

Die Gesamtmaßnahme (Abwasser)  mit Kanälen kostete 175.000 € (davon gehen noch Zuschüsse in Höhe von 27.000 € ab)

Ohne Abzug der Zuschüsse sind das rund 1.350 € pro Einwohner (bzw. rund 4.000 € pro Grundstück)

Näheres findet man auch beim „Verein für ökologischen Gewässerschutz Treptitz“, der auch Träger dieses Abwasserprojekts ist: http://treptitz.de

Ein bemerkenswerter Unterschied!
Renate Götzenberger, Schriftführerin der IKT

 

Kostenaufteilung Schmutzwasser-Niederschlagswasser

Stellungnahme zur Abwassergebührenkalkulation vom Bundesarbeitskreis Wasser des BUND, von Willi Hennebrüder. Dabei geht es um die Aufteilung  der Selbstkosten des Abwasserentsorgers für Känale, Pumpwerke, RÜBs, Kläranlage etc. auf Schmutzwasser, berechnet nach dem verbrauchten Trinkwasser, und auf Niederschlagswasser, zu dem auch Fremdwasser zu rechnen ist. FB 2016 Kostenaufteilung Abwasser

Für den Verbraucher ist wichtig, wie sich das auf die Abwassergebühren auswirkt, besonders wie die versiegelten Flächen berechnet werden. Dazu ein Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgericht NRW vom 26.8.2015, das nach genauer Feststellung der versiegelten Flächen eine Pauschalierung auf je 25 qm für unzulässig hält:. Urteil Gebührenberechnung je qm

 

Kosten langer Kanäle, Fremdwasser

Problemfälle auf MV am 4.12.2015:
Abwasser Leutershausen: Große Lösung mit Gemeinschaftskläranlage ist vom Tisch,
aber Gefahr besteht für 2 weitere Ortsteile: Hier drohen hohe Kosten für lange Leitungen.
Fremdwasser in den Kanälen in Nordhalben!

Geplant war in Leutershausen, dass 3 Gemeinden gemeinsam eine zentrale Kläranlage bauen. Die angeschlossene Färberei plant einen Pufferspeicher und Extrakanal für ihre Abwässer und sprach sich gegen die teure Zentralkläranlage aus. Diese große Lösung scheint mit einem Gemeinderatsbeschluss vom Tisch zu sein.

Aber Gefahr besteht für 2 weitere Ortsteile. Die Planungen für rund 5 102 000 € für den Anschluss von derzeit 262 Einwohner an die Gemeindkläranlage würden rund 19 500 € Kosten je angeschlossenem Einwohner bedeuten. Zuschüsse winken, aber es blieben über 5 Millionen €. Und in der stark verschuldeten Gemeinde kämen sicher Ergänzungsbeiträge auf die Hausbesitzer zu. Vielleicht auch ein Grund für die Landflucht?  Im Detail:

Tabelle-Leutersh

Kleinkläranlagen wie Pflanzenkläranlagen oder Schönungsteiche wären kostengünstige Alternativen. So kann man etwa für 12 000€, bei Eigenarbeit schon für 6000 € eine Pflanzenkläranlage erstellen, auch für mehrere Haushalte. Die Vorstandsmitglieder Heimbucher, Zepter und Patzak wollen darüber informieren.

80% Fremdwasser in undichten Kanäle: Abwasser-Situation Nordhalben
Nordhalben leitet in eine gemeinsame Kläranlage ein und hat große Probleme mit Fremdwasser. Aber die Forderungen der Behörden gehen in eine falsche Richtung.
Vom Landratsamt wird ein Regenüberlaufbecken (RÜB) gefordert. Es heißt, Versickerung wäre nicht möglich, man zwingt zur Einleitung von Regenwasser; Quellen und Drainagen werden eingeleitet; Kanäle liegen im Überschwemmungsbereich, dadurch kommt es zu bis zu 80% Fremdwasser. Die starke Verdünnung beeinträchtigt die Reinigungsleistung. Es wird ein RÜB von 1000 m³ € gefordert, das 8 Mio. € kosten würde. Bürgermeister Pöhnlein (Protestwahl mit IKT + Wasserliste Noha!) steuert dagegen: IKT + Büro Heimbucher beraten seit Jahren alternativ: Benötigt werden nur 150 m³ RÜB. Erforderliche und begonnene Maßnahmen: Kontrolle der Kanäle: Abdichten der Kanäle; Bäche, Quellen, Drainagen raus; Gebührensplitting zur Förderung der Versickerung; Straßen über Wiesen entwässern.

Die Kommunalwahl 2014 ist Beispiel für einen gelungenen Emanzipationsprozess: Ehemaliger Bürgermeister (CSU) nur noch 17%, SPD 30%, Noha-Kandidat M. Pöhnlein wurde mit 53% 1. Bürgermeister und hat mit der von Sebastian Schönauer und Otto Heimbucher jahrelang intensiv unterstützten „Wasser“- Liste Noha die Mehrheit im Gemeinderat

Abwasser-Gebühren-Splitting

Untermerzbach, Lkrs. Hassberge (März 2003) – Abwassergebührenberechnungen nur nach dem Trinkwassermenge als Maßstab sind nicht mehr erlaubt. Eine Gemeinde muss in ihrer Gebührenordnung zwischen eingeleiteten Schmutzwassermengen  und Niederschlagswassermengen von Versiegelungsflächen genau unterscheiden.

Die unterfränkische Kommune Untermerzbach im Landkreis Haßberge mit rund 1850 Einwohnern musste nach einem Gerichtsspruch des Bayerischen Oberverwaltungsgerichts durch den 23. Senat vom 31.03.03 in Ansbach ihre „veraltete Abwassergebühren-Satzung“ schleunigst ändern. Geklagt hatten Kreis- und Gemeinderat a.D. Ekkehart Koser aus Gereuth und Gemeinderat Ulrich Schulze aus Memmelsdorf gegen die Kanalbescheide vom Oktober 2000. Bisher rechnete die kleine fränkisch-bayerische Land-Gemeinde, wie noch die meisten im Lande, ihre Abwasserkosten nach dem üblichen und bequemen Modell um, dass wer viel Trinkwasser verbraucht, auch genauso viel Abwasser zu bezahlen hatte. Diese sehr einfache und bequeme, aber nach Auffassung der Kläger „primitive und nicht mehr zeit- und umweltgemäße Rechenmethode“ war von ihnen bereits vor drei Jahren am Ratstisch der Gemeinde Untermerzbach ohne Erfolg moniert worden, weil bei der Bemessung der Abwassergebühren die zunehmend ansteigenden Mengen des meist ebenfalls in den Mischkanal eingeleiteten Regen- bzw. Niederschlagswassers aus versiegelten Flächen keinerlei Berücksichtigung fand. (mehr …)

Artikel rund um das Thema:

Anmerkungen zum Gebührensplittinng

Publiziert am: 15. Juli 2024 von IKT-Admin

Anmerkungen zum Gebühren-Splitting beim Abwasser. Es bedeutet, dass das Schmutzwasser nach der bezogenen Trinkwassermenge berechnet wird und das Regen – oder Niederschlagswasser nach der Grundstücksgröße und dabei entsprechend der Versiegelung des Grundstückes. (z.B in Margetshöchheim 2021: „Die Gebühr beträgt 2,40 € pro Kubikmeter Schmutzwasser“ und „Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,32 € je qm Fläche im Jahr“. […]

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4.Reinigungsstufe als Lösung?

Publiziert am: 28. August 2019 von IKT-Admin

Gewässer sind weiterhin of in einem schlechten Zustand, könnte eine 4.Reinigungsstufe in Kläranlagen die Probleme lösen? Dazu ein Artikel im IKT-Info-Dienst Nr.62. Links zu diesem Thema und eine erste Einschätzung finden Sie hier: 4.Reinigungsstufe-Links-28-8-2019 IKT-Info-Dienst-2019-Nr.62  

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