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Regierung von Ufr. mahnt Markt Oberelsbach

Nach einer Dienstaufsichtsbeschwerde an das Landratsamt stimmt die Regierung von Unterfranken zu, dass die Wasserabgabensatzung des Markts Oberelsbach angepasst werden muss – sie werden das „nicht aus den Augen verlieren.“. Einen Widerspruch gegen Funkwasseruhren nur „aus trifftigen Gründen“ zuzulassen, entspricht nicht dem Schreiben des Innnenministeriums.

Reg.Ufr. zu WAS §19 Oberelsbach

Neue Düngerichtliniegültig seit 2.6.2017

Unter Wickipedia finden Sie eine erste Übersicht der wichtigsten Punkte:

Düngeverordnung

Hier der Link zum Gesetzestext:

http://www.buzer.de/s1.htm?g=D%C3%BCV&f=1

Widerspruch gegen den Einbau von Funkwasserzählern

Ein Schreiben des bayerischen Innenministeriums vom 29.3.2017 berücksichtigt das Bayerische Datenschutzgesetz (BayDSG) und fordert die Wasserversorger dazu auf, die Betroffenen über ihr Widerspruchsrecht aufzuklären und den Widerspruch  unbürokratisch zu ermöglichen, d.h. ohne dass man besonders sensible persönliche Daten nachweisen muss. Es heißt im Detail:

Dies geht vermutlich auf die Einwände besorgter Bürger und des Datenschutzbeauftragten zurück:

Der bayerische Datenschutzbeauftragte antwortete auf eine Anfrage zu Funkwasserzähler am 11.7.2016: „Beim Einsatz von „intelligenten“ Wasserzählern geht es um Eingriffe in das Grundrecht zur informationellen Selbstbestimmung. … Es gibt jedem Einzelnen die Befugnis, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.“

Er betont, dass für einen solchen Eingriff in Grundrechte eine gesetzliche Grundlage nötig sei, besonders:

– wenn der Einzelne diesen Eingriff dulden muss, wenn man also zum Einbau von Funkwasserzählern verpflichtet wird,

– wenn Daten erhoben werden, die nicht für die Abrechnung nötig sind, wenn diese kleinteilig erfasst werden und lange gespeichert werden

– und wenn „solche personenbezogenen Daten in regelmäßigen Abständen ohne Einflussmöglichkeit des Betroffenen „auf die Straße“ übertragen und über die Ferne unbemerkt und ohne Mitwirkung des Betroffenen abgelesen werden können“.

Dass diese Punkte  auf Funkwasserzähler zutreffen, haben wir schon gezeigt: Ein Techniker von Kamstrup gab an, dass von einem intelligenten Zähler alle 16 sec jeweils 7 Werte übertragen werden, und auf der Homepage von Kamstrup wird ein Datenlogger erwähnt, der den Verbrauch der letzte 460 Tage anzeigt.

Und diese Punkte müssten also für einen Widerspruch reichen!

Da es bisher kein Gesetz dazu gibt, kann man den Einbau eines Funkwasserzählers aus Datenschutzgründen ablehnen!.

Immer noch keine neue Düngeverordnung!

BUND-Kommentar vom 7. November 2016

Zur Klage der EU-Kommission gegen Deutschland wegen Verstößen gegen die Nitratrichtlinie sagte Hubert Weiger, der Vorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):

Die intensive Tierhaltung verursacht viel zu viel Gülle. Das Ergebnis: Die Belastung der Gewässer mit Nitrat ist seit längerem exorbitant hoch. Im Grundwasser liegen die Nitratwerte bereits bei der Hälfte der Messstellen nahe oder sogar über dem zulässigen Schwellenwert von 50 Milligramm pro Liter für Trinkwasser. Schuld ist das deutsche Düngerecht, es begünstigt die Verunreinigung der Gewässer. Bundesagrarminister Schmidt muss endlich strengere Regeln für die Ausbringung, die Lagerung und den Transport von Gülle erlassen.“

Eine gute Maßnahme zum Grundwasserschutz sei auch die Einführung von Hoftorbilanzen für alle Agrarbetriebe. Die Bilanz, welche Nährstoffmengen in einen Betrieb hineinkämen und welche diesen wieder verließen, entscheide darüber, ob der Agrarbetrieb umweltgerecht arbeite oder nicht.

„Der Fleischkonsum sinkt und zugleich wird Deutschland immer mehr zur globalen Fleischfabrik. Die Überproduktion in Megaställen verursacht nicht nur das Höfesterben, sie belastet auch die Gewässer und verschlechtert den Tierschutz. In der Agrarpolitik ist ein Kurswechsel dringend erforderlich“, sagte Weiger.

Den BUND-Hintergrund zur Klage und zur Düngeverordnung finden Sie unter: http://www.bund.net/publikationen/bundletter/12016/duengeverordnung

Bericht im Bayrischen Rundfunk zur Nitratbelastung:
http://www.br.de/mediathek/video/sendungen/nachrichten/grundwasser-wasserqualitaet-nitrat100.html


Eine Trinkwasserschutzzonen-Verordnung

Wasserschutzverordnung: Wichtig für Nitratreduzierung

Schutzgebietsverordnung des Margetshöchheimer Wasserschutzgebiets 1995 und Änderung bzgl. Grünland 2008

wasserschutzverordnung-Margetshöchheim

Insbesondere ist eine Kontrollmöglichkeit auf Nitratwerte vorgesehen:

Kontrollmöglichkeit

 

 

 

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