Zur Problematik des Grünland-Umbruchs für das Trinkwasser:
Ausführliches am Beispiel Margetshöchheim auf der Trinkwasser-Seite der Margetshöchheimer Mitte
http://www.margetshoechheimer-mitte.de/unsertrinkwasser/index.html
Zur Problematik des Grünland-Umbruchs für das Trinkwasser:
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Ende 2015 soll die neue Düngemittelverordnung verabschiedet werden. Dabei liegt es schon lang im Argen: 2012 leitete die EU gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Aber schon 2006 erhob die IKT folgende Forderungen, der sich unterdessen viele Umweltverbände angeschlossen haben:
Info – Dienst Nr. September 2006
EU-Kommission lehnt Ausnahmen in deutscher Düngeverordnung ab
Der EU – Kommissar droht mit Vertragsverletzungsverfahren
Würzburg. Die Interessengemeinschaft Kommunale Trinkwasserversorgung Bayern – IKT – freut sich über das Stoppsignal aus Brüssel gegen eine weitere Überdüngung unserer Böden und hofft nun auf ein Ende der landwirtschaftlichen Grundwasserverschmutzung, die ursächlich mit der Nicht – Umsetzung der EU – Nitratrichtlinie in Deutschland zusammenhänge.
EU-Umweltkommissar Stavros Dimas hatte die Bundesregierung bereits Anfang August des Jahres in einem Mahnschreiben „erneut darauf hingewiesen, dass Richtlinie 91/676/EWG vom 12.12.1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen.. nicht vollständig in deutsches Recht umgesetzt ist.“
„Der seit 15 Jahren andauernde Rechtsbruch der deutschen Behörden“, so der IKT – Vorsitzende Sebastian Schönauer, Rothenbuch auf einer Vorstandssitzung seiner Organisation in Würzburg, „beschere den Trinkwasserversorgern in Deutschland ständig steigende Nitratwerte im Grundwasser, dem sie dann mit teuren Kooperationen mit den Landwirten bezahlen müssen. Seit 1991 wird in Deutschland offenkundig mit Deckung staatlicher Stellen gegen Recht und Gesetz verstoßen“.
Die nun endgültige Entscheidung der EU Kommission beruhe darauf, dass die deutsche Verordnung trotz mehrerer Ermahnungen immer noch zu viele Ausnahmen und Lücken enthalte. Der Umweltkommissar drohte Deutschland mit einem Vertragsverletzungsverfahren, das Strafen in Millionenhöhe nach sich ziehen könne, heißt es in der Stellungnahme der Interessengemeinschaft Kommunale Trinkwasserversorgung Bayern – IKT -.
Deren Landesvorsitzender Sebastian Schönauer nennt es einen politischen Skandal, dass „in den Düngevorschriften für die Bundesländer weiterhin jede Menge Ausnahmen möglich sein sollten. So werde für das Ausbringen von Dünger kein eindeutiger Mindestabstand zu Flüssen und Seen festgelegt. Ebenso fehle seit 15 Jahren ein Minimierungsgebot für das Auswaschen von Nährstoffen wie Nitrat und Phosphat ins Grundwasser. Es fehlten auch eindeutige Düngeverbote bei Überschwemmungen und für den Winter, wenn die Pflanzen keine Nährstoffe aufnehmen. Auch die Nährstoffbilanzen der Agrarbetriebe könnten weiterhin lückenhaft bleiben.“
Statt dass Recht und Gesetz eingehalten werde, sollen die Wasserversorger in der Deutschland teuerste Kooperationen mit den Landwirten abschließen und die Folgekosten der Überdüngung auf die Verbraucher abwälzen, während die deutschen Bauern aus der Umwelthaftung entlassen würden. Der Gipfel der umweltpolitischen Sauerei sei es, dass die enormen Ammoniakemissionen aus Schweine- und Geflügelställen in der Verordnung nicht berücksichtigt seien. Damit solle die schlechte Nährstoffbilanz der umweltschädlichen Massentierhaltung bewusst verfälscht werden. Agrarminister Horst Seehofer (CSU) habe dies nach den Wünschen des die Massentierhaltung stützenden Bauernverbandes –DBV- zur Regel machen wollen. Die EU-Kommission habe diese gesetzeswidrige Mauschelei nun aufgedeckt, so IKT – Vorsitzender Sebastian Schönauer.
„Massentierhaltung rentiere sich wohl nur dann, wenn unsere Böden und damit unser Trinkwasser als Abfallgrube für die mit Arzneimittelresten und Antibiotika aufgefüllten Gülleseen missbrauchen dürften“, so IKT Vorsitzender Sebastian Schönauer, der die Bundesregierung aufforderte, das Abfallproblem aus der Massentierhaltung endlich ernst zu nehmen.
Besonders in Niedersachsen und einigen ostdeutschen Bundesländern werden immer größere Schweinemästereien und Massentierhaltungen für Geflügel gebaut, die immer mehr Gülle produzierten. Diese industriellen Riesenställe mit bis zu 100.000 Tieren sollen nach dem Willen des CSU – Ministers Seehofer aus Ingolstadt sogar noch mit Steuergeldern gefördert werden, was die Marktchancen gerade seiner bayerischen Bauern enorm verringere. Darüber hinaus beabsichtige das CSU – geführte Landwirtschaftsministerium in Absprache mit einigen Bundesländern, den Nachweis für die Gülleentsorgung abzuschaffen, der die Mäster verpflichtete, für je 18 Schweine einen Hektar Land zur Gülleentsorgung nachzuweisen.
Die Politik der Bundesregierung widerspreche damit nicht nur den Wünschen der bundesdeutschen Bevölkerung, sondern gefährde auf Dauer unsere Trinkwasserversorgung in der Fläche.
Hintergrund:
Der Umweltkommissar der EU, Stavros Dimas, hat in einem Mahnschreiben an die Bundesregierung die neue Düngeverordnung der Bundesregierung vom Januar 2006 abgelehnt. Die Verordnung stellt die Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie dar und sollte unter anderem den EU-Grenzwert für die Ausbringung von Gülle in deutsches Recht umsetzen sowie zum Schutz der Gewässer vor Überdüngung beitragen. Laut Pressedienst Agra-Europe (AgE) begründet die Kommission ihre Ablehnung damit, dass die Verordnung zu viele Ausnahmen und Lücken aufweise. Der Umweltkommissar drohte Deutschland erneut mit einem Vertragsverletzungsverfahren, das Strafzahlungen in Millionenhöhe nach sich ziehen würde. Das Verfahren hatte schon einmal in Aussicht gestanden, weil Deutschland mit der Umsetzung der Nitratrichtlinie bereits Jahre im Verzug ist. Bei Nichtumsetzung von EU-Vorgaben kann der Europäische Gerichtshof Strafzahlungen von rund 725 000 Euro täglich verhängen.
Die Kritik im Einzelnen:
Die EU-Kommission hat dies als Missachtung der europäischen Regelungen erkannt und droht Deutschland nun erneut mit einem Vertragsverletzungsverfahren
Die EU-Staaten haben bereits 1991 beschlossen, Umwelt und Gewässer mit Hilfe der Nitratrichtlinie vor Überdüngung zu schützen. Wenn die industrielle Tierhaltung diese Umweltregeln nicht einhalten kann, muss sie die Produktion einstellen. Oder aber die Tierhalter stellen die Fleischerzeugung um auf umwelt- und artgerechte Tierhaltung und Qualitätserzeugung. Der Bauernverband und Agrarminister Seehofer sollten nicht weiter versuchen, EU-Recht zu beugen und die Düngeverordnung den Umweltemissionen der expandierenden Schweinefleischindustrie anzupassen. Es gelte die Fleischfabriken auch in Deutschland an EU-Recht zu binden. Statt weiterhin mit den schlechtesten Umweltregeln der EU Investoren für Ställe mit bis zu 100 000 Schweine aus den Niederlanden und Dänemark hierher zu locken und zu fördern, sollte die bäuerliche Tierhaltung auf umwelt- und tierverträglicher Basis ausgebaut werden.
f.d.R. Sebastian Schönauer,
Landesvorsitzender IKT Bayern
Die Umweltverbände BUND, Greenpeace, Grüne Liga, NABU, WWF fordern, endlich den Wasserschutz bei der neuen Düngeverordnung zu berücksichtigen, etwa durch eine Hoftorbilanz die Düngeströme zu kontrollieren. Hier der Text: 141023_bund_landwirtschaft_duengeverordnung_eckpunkte
Der Gemeinde Margetshöchheim ist es durch viele Schutzmaßnahmen gelungen, das Nitrat im Wasser zu reduzieren:
In den achtziger Jahren waren die erhöhten Nitratwerte ein Problem, es wurden bis zu 84 mg Nitrat /Liter gemessen, der Grenzwert liegt aber bei 50 mg/l. Diese erhöhten Werte gingen auf die sorglose, übertriebene Düngung mit Mineraldünger („Blaukorn“) zurück, da damals im Sandflurgebiet Sonderkulturen wie Rhabarber, Erdbeeren, Lauch etc. angebaut wurden. Mineralischer Dünger ist gut wasserlöslich und wird bei Regen in das Grundwasser ausgeschwemmt, besonders wenn ab Herbst keine Pflanzen mehr auf dem Acker stehen. Durch zahlreiche Maßnahmen hat die Gemeinde unterdessen erreicht, dass der Nitratwert seit Jahren unter dem Grenzwert bleibt.
Damit hält das Trinkwasser alle Parameter ein, denn es hatte noch nie Belastungen durch bakterielle Keime oder durch Pestizide gegeben. Das Trinkwasser wird unbehandelt, wie es aus dem Brunnen strömt, abgegeben. Es wird also nicht gechlort.
Diese Diskussion um einzelne Parameter zeigt auch: Gutes Trinkwasser kommt nicht einfach so aus dem Wasserhahn, man muss für den Schutz des Grundwassers sorgen und das bedeutet, das man Beschränkungen in der Landwirtschaft und bei Baumaßnahmen hinnehmen muss. Der Anschluss ans Fernwasser bedeutet gagegen: Diese Auflagen zum Schutz einer begrenzten Ressource sollen Bürger woanders hinnehmen, vor Ort kann man das Grundwasser beliebig verschmutzen und schädigen.
Seit 1981 setzte sich der Bund Naturschutz für die Erhaltung der gemeindeeigenen Trinkwasserversorgung in Margetshöchheim ein. Erfolgreicher arbeitete im Gemeinderat dann die kommunale Umwelt-Liste „Margetshöchheimer Mitte“ mit Peter Etthöfer für das eigene Wasser mit zahlreichen Anträgen und Initiativen. Peter Etthöfer war auch einer der Gründer unseres Aktionsbündnisses „Interessengemeinschaft kommunale Trinkwasserversorgung (IKT)“, in der sich Gemeinden mit ähnlichen Problemen zusammenschlossen. Schließlich sprachen sich alle Gemeinderatsfraktionen wiederholt in mehreren Wahlkämpfen für die Erhaltung der eigenen Trinkwasserversorgung aus.
Folglich hat sich die Gemeinde mit vielfältigen Aktionen und entsprechenden finanziellen Aufwendungen darum bemüht, das eigentliche Problem der Trinkwasserversorgung, das Nitratproblem, in den Griff zu bekommen: Anpachtung und Ankauf von Flächen in der engeren Wasserschutzzone und Umwandlung dieser Flächen in extensives Grünland. Verbot von Sonderkulturen in der engeren Wasserschutzzone mit entsprechenden Entschädigungen. Umwandlung weiterer gemeindeeigener flachgründiger Flächen ebenfalls in Grünland. Erstellen eines hydrogeologischen Gutachtens durch die TGU mit mehrmonatiger Messung der Pegelstände.
Mit diesem Gutachten wurde das Einzugsgebiet der Trinkwasserversorgung bestimmt, es diente als Grundlage für die Ausdehnung der Wasserschutzzone praktisch auf das gesamte Einzugsgebiet und der entsprechenden Verordnung. Daneben standen langjährige Nitratmessungen, deren Häufigkeit deutlich über die gesetzlichen Anforderungen hinausging. Dazu kamen Fördermaßnahmen für grundwasserfreundlichen Anbau, Staffelung der Pacht gemeindlicher Flächen nach Nmin-Messungen, etc., etc.
Diese Maßnahmen haben einen deutlichen Nitratrückgang bewirkt, seit Jahren wird der Grenzwert von 50 mg/Liter eingehalten. Margetshöchhheim konnte also hoffen, nicht weiter von Ausnahmegenehmigungen abzuhängen. Bis zur „gehobenen“ Erlaubnis für 20 Jahre im Herbst 2014 war es aber ein weiter Weg, auf dem auch jetzt noch Steine liegen können. (siehe „Landrat missachtet Petition“)
Nitrat: Nitrat ist ein wichtiger Pflanzennährstoff, der in einem humosen Boden in gebundener Form vorliegt. In Mineraldünger liegt er in leicht löslicher Form vor: Wird das Nitrat nicht von der Pflanze direkt verbraucht, wird es bei Regen ins Grundwasser gespült. Aber auch Gülle aus der Tierhaltung (Hohenthann)bedroht das Grundwasser. Der Grenzwert liegt heute bei 50 mg / Liter, wünschenswert wären 25 mg / Liter.
Nitratauswaschung erfolgt besonders aus „Schwarzbrache“, d.h. aus umgeackerten Flächen ohne Bewuchs. Starke Düngung im Frühjahr auf kahlen Weinbergsflächen sorgte so in den achtziger Jahren in Weinbaugemeinden reihenweise für Werte über 200 mg Nitrat /Liter und zum Anschluss an Fernwasser. Problematisch ist z.B. auch die Düngung von Weizen kurz vor der Ernte um einen hohen Eiweißgehalt und damit „Kleber“-Gehalt zu erzielen, da diese Nachdüngung nur noch zu einem kleinen Teil aufgenommen wird. (Link „Trinkwasserschutz-Brot“) Im Gemüseanbau wird für schnelles Wachstum stark gedüngt; nach der Ernte verbleiben viele Düngerreste im Boden, die dann ausgewaschen werden.
Während im Ackerbau die Verwendung von Mineraldünger leicht zurückgeht, nehmen andere Gefahren zu: Bei Massentierhaltung richtet sich die Ausbringung von Gülle und Mist kaum nach dem Nahrungsbedarf der Pflanzen, sondern dient eigentlich der Müllentsorgung. Biogasanlagen, die auch mit Gülle betrieben werden können, sollten eigentlich das Problem reduzieren. Da sie aber meist mit extra angebautem Mais betrieben werden und die Gärreste zusätzlich auf die Äcker ausgebracht werden, ist seit einigen Jahren ein weiterer Anstieg der Nitratbelastung in entsprechenden Gebieten zu beobachten. Beim Anbau von Mais bleibt der Boden lange offen, bis sich die Maispflanzen entwickeln, und da die Maispflanzen Überdüngung aushalten, wird der Maisanbau gern zur Entsorgung von Gülle missbraucht.
Laut Kommission ging der Einsatz von stickstoffhaltigem Mineraldünger in den Jahren 2008 bis 2010 gegenüber dem Zeitraum 2006 bis 2007 um durchschnittlich 6 Prozent (%) zurück und stagnierte danach (nach www.agrarheute.com/ah-umwelt, 19.10.2013).
„Es ist erschreckend, wie in Deutschland die exportorientierte Fleischproduktion die Ressourcen künftiger Generationen verschmutzt. 28 Millionen Schweine werden in Deutschland aktuell gehalten. Dazu kommen 13 Millionen Rinder und 100 Millionen Masthähnchen. In den niedersächsischen Landkreisen Vechta und Cloppenburg fällt mehr als doppelt soviel Gülle an, wie auf den Flächen ausgebracht werden darf. Der Rest muss in anderen Regionen entsorgt werden.“ (Die Grünen/EFA im Europäischen Parlament – Martin Häusling , 13.10.13)
Damit werden auch die Erfolge zerstört, die mancherorts durch Kooperationsmodelle mit Landwirten erzielt wurden. Bei solchen Modellen bekommen Landwirte für grundwasserschonende Anbaumethoden Ausgleichszahlungen durch die Betreiber der Trinkwasserversorgung. Gute Preise für Mais und Gewinne aus Biogas-Anlagen machen diese „Rücksicht“ auf das Grundwasser unrentabel für den einzelnen Bauern.
Die Nitrat-Richtlinie der EU verpflichtete auch Deutschland, das Grundwasser vor Nitrat zuschützen. Die völlig unzureichende Düngemittelverordnung, die sich an den Interessen der Landwirte orientierte,versagte dabei, und so startete die EU 2012 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland. Jetzt soll Ende 2015 eine neue Düngemittelverordnung in Kraft treten.
Umweltverbände legten dazu einen Forderungskatalog vor:Eckpunkte zum Wasserschutz anlässlich der Novelle der Düngeverordnung
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