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Erklärung der Interessengemeinschaft Kommunale Trinkwasserversorgung Bayern …

Publiziert am: 15. Juli 2007 von IKT-Admin

Stellungnahme der IKT zum Bayrischen Wassergesetz 2007

… anlässlich der Mitgliederversammlung am 03.11.2007 –  zum Entwurf des Änderungsantrages der CSU- Landtagsfraktion und zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des  Bayerischen Wassergesetzes und anderen Vorschriften

IKT: „CSU – Umweltminister Otmar Bernhard gefährdet die bayerische Trinkwasserversorgung“. Der Plan der CSU – Fraktion im Bayerischen Landtag macht kommunale Wasserversorger erpressbar!

Würzburg / Rothenbuch. 27. November 2007:  IKT – Landesvorsitzender Sebastian Schönauer: „Der CSU – Gesetzentwurf zum Bayerischen Wassergesetz gefährdet den Trinkwasserschutz in Bayern!“ Die Interessengemeinschaft Kommunale Trinkwasserversorgung Bayern – IKT – verurteilt die von der CSU Regierung vorgestellte Gesetzesänderung, den § 35 des Bayerischen Wassergesetzes abzuschaffen, bzw. zu ändern, als Abkehr vom Verursacherprinzip und als dramatische Gefährdung der Trinkwasserversorgung in Bayern.

Der Landesvorsitzende Sebastian Schönauer aus Rothenbuch im Spessart erklärte dazu in Würzburg: „Dieser Gesetzentwurf der CSU – Fraktion ist Verbraucher feindlich und stellt einen Anschlag auf die Trinkwasserversorgung in Bayern dar. Alle Bayerischen Wasserwerke und Trinkwasserversorger, denen sauberes Trinkwasser in hoher Qualität zu erschwinglichen Preisen am Herzen liegt, sollen-  nach dem Willen der CSU – anscheinend zu „Bittstellern“ gegenüber den Landnutzern gemacht werden“.

Wie gemeldet, will die CSU Fraktion – angeleitet vom neu ernannten Staatsminister Ottmar Bernhard – den Art. 35 des Bayerischen Wassergesetzes, in dem die Anforderungen an die Wasserschutzgebiete festgehalten sind, zu Ungunsten der Wasserversorger und der Bevölkerung abschaffen, bzw. wesentlich verschlechtern. Der CSU- Antrag sieht im Kern vor, die vor Ort per Wasserschutzgebietsverordnung festgelegten Auflagen für Landwirte in der weiteren Wasserschutzzone abzuschaffen.

„Minister Otmar Bernhard tritt hier nicht wie der neue Staatsminister für Umwelt, Gesundheit und Verbraucher auf. Er handelt weder zu Gunsten der Umwelt, sondern spielt mit der Gesundheit der Bayerischen Bevölkerung und handelt mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung eindeutig gegen die Interessen der ihm anvertrauten Verbraucher und Verbraucherinnen. Minister Otmar Bernhard tritt auf  wie ein „Minister für die Agrar- und Landbesitzerlobby“. „Dies ist ein politischer Skandal“, so Schönauer weiter, „die kommunalen Trinkwasserversorger und damit fast alle Kommunen in Bayern mit eigener Wasserversorgung würden in höchstem Maße erpressbar, wenn sie gezwungen werden, mit jedem Grundstückseigentümer Einzelverträge abzuschließen“.

Was die Gesetzesänderung für die 2.488 Wasserversorgungsunternehmen in Bayern bedeutet, ist klar: 2.488 einzelne Auseinandersetzungen mit den meist landwirtschaftlichen Landbesitzern. „Statt die bisher mangelhafte Schutzgebietsausweisung zu verbessern, will der neue Minister wohl nach dem Willen der Agrarlobby den Trinkwasserschutz in den Wasserschutzgebieten aushebeln“, so der IKT Vorsitzende Sebastian Schönauer in Pfarrweisach.

Die Aufgabe der Trinkwasserversorgung der Bevölkerung obliegt nach der bayerischen Verfassung den Kommunen. In vielen Erklärungen hat die Landesregierung festgestellt, dass einer hohen Trinkwasserqualität oberste Priorität zukommt. Die Staatsregierung hat in der Bayerischen Verfassung und im Landesentwicklungsplan den Grundwasserschutz als Staatsziel benannt. Doch diese Erklärungen der CSU sind wohl lauter hohle Phrasen.

Während die Bayerische Regierung immer wieder erklärt, Trinkwasser sei ein wichtiges und unverzichtbares Lebensmittel für die Bevölkerung und während die in der Umsetzung befindliche Wasserrahmenrichtlinie – WRRL – fordert, dass alle Gewässer bis zum Jahr 2015 in einen „Guten Zustand“ zu überführen sind, würde mit diesem Gesetzesvorschlag die Qualität des Grundwassers in Bayern aufs Spiel gesetzt und die Qualität unseres Trinkwassers gefährdet.

„Im übrigen“, so IKT Vorsitzender Sebastian Schönauer, „würde mit der Änderung des Art. 35 eindeutig gegen den Auftrag der Bayerischen Verfassung verstoßen, in der dargelegt ist, dass die Daseinsvorsorge – also auch die Trinkwasserversorgung – eindeutig eine Aufgabe des Staates ist“.
Die Meinung der seit 21 Jahren für den Trinkwasserschutz eintretenden Interessengemeinschaft Kommunale Trinkwasserversorgung Bayern – IKT – deckt sich dabei mit der gesamten Umweltbewegung.

Umweltschutz und Wasserschutz dürfen nicht zum Ausgleichstatbestand hochstilisiert werden nach dem Motto: Wer Trinkwasser nicht verschmutzt, muss teuer bezahlt werden!

IKT Vorsitzender Sebastian Schönauer dazu: „Die Vorgaben im Bayerischen Wassergesetz müssen erhalten bleiben. Nicht wer Trinkwasser schützt, ist der Störenfried, sondern der, der die Belange des Gemeinwohls seinen persönlichen Profitinteressen unterordnet.“

Die Situation stellt sich derzeit wie folgt dar:

•  Der Schutz des Grund- und Trinkwassers wird bisher vor Ort in der so genannten weiteren Schutzgebietszone, wie nach dem Wasserhaushaltsgesetz vorgeschrieben, durch Wasserschutzgebietsverordnungen sichergestellt.

• In diesen Verordnungen werden Auflagen für Land- und Forstwirtschaft situationsbezogen geregelt. Die Kontrolle obliegt den zuständigen Ämtern und Behörden.

Die neue – von der CSU vorgesehene – Gesetzeslage stellt sich so dar:

• Der – gegen jegliche ökonomische Vernunft  – von der CSU vorgeschlagene „privatrechtliche Schutz“ des Grundwassers soll als „Private Vertragslösung“ auf Freiwilligkeit basieren.

• Die Kontrolle des Grundwasserschutzes soll nicht mehr staatlich abgesichert, sondern nur noch durch die Vertragspartner „gewährleistet“ werden.

• Der Staat zieht sich zurück und lässt die Wasserversorger im Stich! Als „Ersatz“ müssten dann durch jede Kommune, bzw. durch jeden einzelnen Wasserversorger  Einzelverträge mit jedem einzelnen Vertreter der Land- und Forstwirtschaft in diesen Gebieten abgeschlossen werden..
Umwelt- und Wasserschutz darf nicht zum Ausgleichstatbestand werden

Mit der Veränderung des § 35 BayWG werden ganze, zusammenhängende Wasserschutzgebiete in Gefahr gebracht: Wenn die Wasserversorger auch nur mit einem Grundstücksbesitzer in einem Schutzgebiet keine Vertragslösung hinbekommen und der nicht in gewünschtem Maße wasserfreundlich wirtschaftet, leidet darunter das gesamte Grundwasservorkommen. Die Trinkwasserversorger werden damit erpressbar. Wasserpreissteigerungen um bis zu 50 Prozent sind zu erwarten.
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