nach oben

Gesetzesvorlage zu Funkwasseruhren

Publiziert am: 2. Februar 2018 von IKT-Admin

Im bayrischen Landtag hat die CSU ein Gesetz zu Funkwasseruhren eingebracht. Der Änderungsantrag der SPD klingt gut, es soll jederzeit ein Widerspruchsrecht geben. Der Änderungsantrag der CSU will eine Ausschlussfrist beim Widerspruchsrecht von gerade mal 2 Wochen!!!, sowie einen Bestandsschutz für Funkwasserzähler auch bei Besitzer und Eigentumswechsel!!!

Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 26.01.18:

https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000013500/0000013866.pdf

Änderungsantrag der CSU-Fraktion vom 31.01.18 (Achtung: es soll eine Ausschlussfrist geben!!! Man hat zwar das Problem Eigentümer-Besitzer, also Vermieter-Mieter erkannt, allerdings soll ein einmal eingebauter Zähler für immer Bestand haben!!! auch bei Eigentümer und Besitzerwechsel):

https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000013500/0000013922.pdf

Änderungsanträge von den Freien Wählern und Grünen stehen bisher nicht online.

Hier handelt es sich um hoheitliches Handeln gegenüber den Bürger*innen, daher dürfte der richtige Ansprechpartner der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Prof. DR. Thomas Petri, BayLfD sein, denn dort heißt es:

Willkommen, Datenschutz ist ein Grundrecht, das Ihre Privatsphäre schützt. Es ermöglicht Ihnen, über die Erhebung und Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten grundsätzlich selbst zu entscheiden. Damit ist Datenschutz auch eine wichtige Voraussetzung für einen freiheitlichen, demokratischen Rechtsstaat. Ihre Datenschutzrechte gegenüber der bayerischen öffentlichen Verwaltung zu wahren, ist mein Auftrag. „

https://www.datenschutz-bayern.de/vorstell/petri.html, siehe auch Aufgaben und Tätigkeiten des BayLDA