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Landrat missachtet Petitionsausschuss

Publiziert am: 17. Dezember 2013 von IKT-Admin

Die Gemeinde Margetshöchheim hat für zwanzig Jahre eine Genehmigung zur Trinkwasserentnahme erhalten, allerdings mit der Auflage bis Ende 2016 all die Untersuchungen nachzutragen, die das Wasserwirtschaft bereits vor der Petition der Gemeinde gefordert hatte. Anstatt dabei ein Einvernehmen mit der Gemeinde zu suchen, heißt es im Bescheid wiederholt „auf Anforderung des Landratsamtes sind ggf.zusätzliche Messungen durchzuführen“. Dabei sollte nach dem Willen des Petitionsausschusses eine Genehmigung unabhängig von einem neuen Gutachten erteilt werden und nur zwingend notwendige Daten noch im Einvernehmen mit der Gemeinde erhoben werden.
Besonders pikant: Einem Kompromissvorschlag von Bürgermeister Brohm stimmte Landrat Nuß in einem persölichen Gespräch zu. Er fand es dann nicht nötig, dem Bürgermeister mitzuteilen, dass seine Verwaltung bei den alten Forderungen blieb.
Das Landratsamt, das Wasserwirtschaftsamt und auch das Umweltministerium, das dahinter steht, haben damit der Demokratie einen Bärendienst erwiesen. Wenn die Sachargumente und das Engagement einer Gemeinde für ihr eigenes Wasser an einer sturen und auch teilweise inkompetenten Bürokratie abprallen, darf man sich über Politikverdrossenheit und Wut auf die Bürokraten nicht wundern.
• Nach den bisherigen Erfahrungen ist außerdem zweifelhaft, was das Wasserwirtschaftsamt mit neuen Daten anfangen will: Das umfangreiche Gutachten des Fachbüros TGU von 1992 konnte das WWA in seinen Unterlagen anfangs nicht mehr finden, obwohl es auf Grund dieses Gutachtens die Wasserschutzzone festgesetzt hatte. Lange Zeit berief sich das WWA auf den Vorentwurf von 1990, der durch das Gutachten veraltet war. Bei der Interpretation des endlich gefundenen Gutachtens verwechselten die Fachleute des WWAs dann die bauliche Oberkanten der Messstellen mit dem jeweils gemessenen Grundwasserstand und warfen daraufhin dem Gutachten schwere Fehler vor. Was werden sie aus neuen Daten herauslesen?
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