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Nicht alles wird teurer: Erfolg durch eigenes Wasser

Publiziert am: 21. Dezember 2016 von IKT-Admin

Der Wasserpreis sinkt von 1,90 € auf 1,50 €, der Abwasserpreis von Schmutzwasser von 2,50 € auf 1,84 €, das Niederschlagswasser von 0,39 € auf 0,28 €.

Bericht der Margetshöchheimer Mitte: 10.12.16: Ab dem 1. Januar 2017 können sich die Bürgerinnen und Bürger Margetshöchheims über eine deutliche Senkung der Wasser- und Abwassergebühren freuen.
Beim Wasser hat die Gemeinde in den letzten Jahren eine Rücklage von 170.000 € erwirtschaftet, so dass der Kubikmeterpreis von 1,90 € um 21 % auf 1,50 € gesenkt wird. Im Gegensatz zu vielen Orten, die ans Fernwasser angeschlossen sind, liegt die Gemeinde Margetshöchheim deutlich unter dem Niveau anderer Gemeinden. Es hat sich also ausgezahlt, auf die Sanierung und Erhaltung der eigenen Wasserversorgung und nicht aufs Fernwasser zu setzen. Das gilt übrigens auch für die Abwasserentsorgung, wo die Gemeinde nicht (wie der Nachbarort Zell) wegen eines vermeintlichen kurzfristigen Vorteils an die Würzburger Kläranlage angeschlossen hat, sondern beim überschaubaren Veitshöchheimer „Abwasser-Zweckverband Maintal“ geblieben ist.
Auch beim Abwasser gibt es nämlich eine erfreuliche Entwicklung. Wegen einer Rücklage von 164.000 € wird der Preis pro Kubikmeter Schmutzwasser (berechnet nach dem Wasserverbrauch) von 2,50 € um 26,4 % auf 1,84 € gesenkt.
Beim Niederschlagswasser, das sich nach der versiegelten Fläche bemisst, gibt es pro Quadratmeter eine Senkung um 28,2 % von 0,39 € auf 0,28 €.
Da die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung zu den kostenrechnenden Einrichtungen zählen, ist die Gemeinde verpflichtet, innerhalb eines angemessenen Zeitraums die Gebühr je nach der Entwicklung der Unkosten zu senken oder anzuheben. In der Regel kalkuliert man die Gebühren für einen Fünfjahreszeitraum, um Schwankungen bei den Unkosten auszugleichen und ein jährliches Auf und Ab der Gebühren zu vermeiden. Das wäre sonst mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verbunden, da bei jeder Änderung der Gebühren die jeweilige Satzung geändert werden muss. (10.12.16)