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Presseerklärung zur Petition der Gemeinde Margetshöchheim

Publiziert am: 10. November 2013 von IKT-Admin

Zur Vorgeschichte (auch im IKT-Info-Dienst, März 2012)

  • Seit 1961 fördert die Gemeinde Margetshöchheim aus zwei Brunnen im Sandflurgebiet Trinkwasser in ausreichender Menge ohne Probleme für die Umwelt. Erhöhte Nitratwerte, die in den achtziger Jahren auftraten, wurden durch ein ganzes Bündel bundesweit vorbildlicher Maßnahmen bekämpft. Dazu zählten u.a. das Verbot von Sonderkulturen, Ankauf von Flächen mit Umwandlung in extensives Grünland, ein hydrogeologisches Gutachten der TGU 1992 und die Ausdehnung der Wasserschutzzone auf das Wassereinzugsgebiet entsprechend dem Gutachten.
  • Die erfolgreiche Reduzierung der Nitratwerte zeigt die Wirksamkeit dieser Wasserschutzzone. Andere Qualitätsprobleme gab es nie. Die Gemeinde kann ihr Trinkwasser, das alle Parameter der Trinkwasserverordnung einhält, ohne weitere Behandlung an ihre Bürger abgeben.
  • Trotz dieser erfolgreichen Sanierung forderte das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg die Gemeinde Margetshöchheim auf, ein neues Gutachten auf der Basis umfangreicher und teurer Untersuchungen zu erstellen. Dagegen wehrte sich die Gemeinde mit einer Petition an den Bayerischen Landtag. 
  • Der Petitionsausschuss ging am 24.5.2012 auf die Petition der Gemeinde ein und bestätigte, dass die beantragte 20-jährige Erlaubnis zur Trinkwasserentnahme unabhängig von neuen Gutachten zu erteilen sei. Es sollen nur noch einvernehmlich mit der Gemeinde Daten gefordert werden, „wo punktuell eine Validierung oder Aktualisierung zwingend notwendig ist.“ (Zitat Petitionsausschuss)

Aber bei den nun erneut gestellten Forderungen des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg ist weder für die Gemeinde, noch für wasserwirtschaftliche Experten erkennbar, ob diese für die Versorgungssicherheit mit einer ausreichenden Wassermenge oder für den Grundwasserschutz eines bisher einwandfreien Grundwassers notwendig sind.Damit  ignorieren die Beamten des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg die Entscheidung des Petitionsausschusses.

Daher erklärt die IKT auf ihrer Mitgliederversammlung 2013 am 9.11.2013 in Nürnberg:

Die IKT fordert das Landratsamt Würzburg auf, die erfolgreiche Landtags – Petition der Gemeinde Margetshöchheim vom 24.5.2012 zu ihrer Trinkwasserversorgung umzusetzen und lehnt die erneut vorgetragenen, unangemessenen Forderungen des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg nach weiteren Gutachten ab. Die IKT Bayern betrachtet diese Auflagen als Schikane gegenüber einer bayerischen Wasserversorgung, die zu einer unnötigen Erhöhung der Kosten führt, die die BürgerInnen unangemessen belasten würde und darüber hinaus den Auftrag gefährdet, den Wasserbedarf einer öffentlichen Wasserversorgung vorrangig aus ortsnahen Wasservorkommen zu decken. Die IKT Bayern fordert das Landratsamt Würzburg auf, im Sinne des Petitionsausschusses der Gemeinde Margetshöchheim die Erlaubnis zur Trinkwasserentnahme ohne weitere Auflagen für 20 Jahre erteilen. Im Anschluss daran wird die Gemeinde Margetshöchheim, die sich wie viele andere bayerische Gemeinden seit Jahren penibel um ihre Trinkwasserversorgung kümmert, sicher bereit sein, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden die jeweils notwendigen Daten zu erheben und zu liefern.

Nürnberg, 9.11.2013

Sebastian Schönauer, Landesvorsitzender der IKT

Zu den einzelnen Forderungen:

      • Im TGU-Gutachten 1992 wurden Grundwasserstände schon in zwei verschiedenen Jahren und Jahreszeiten untersucht. Bei neuen Grundwasserstandsmessungen wird es wieder wetter- und jahreszeitlich bedingte Schwankungen geben. Wichtiger ist, dass Margetshöchheim auch in trockenen Jahren keinen Wassermangel hatte und problemlos liefern konnte.
      • Die Bestimmung der Wasseranteile aus Quartär und Muschelkalk mag geologisch interessant sein – aber es dient nicht dem Grundwasserschutz.
      • Das WWA Aschaffenburg vermutet wegen des Erschließungsfaktors ein größeres Wassereinzugsgebiet für das gesamte Sandflurgebiet. Aber in Bayern besteht keine Verpflichtung das Wasserschutzgebiet auf das gesamte Einzugsgebiet auszudehnen. Daher hätte es keine Bedeutung, wenn das jetzige Schutzgebiet nicht das gesamte Einzugsgebiet abdeckt.
      • Mit Isotopenanalyse soll eine Altersbestimmung des Wassers erfolgen. Bei einem Mischwasser aus klüftigem Muschelkalk (hohe Fließgeschwindigkeit) und dicken Lössschichten (geringe Fließgeschwindigkeit) ist das vermutlich sehr schwierig und aufwendig. Es ist weder erkennbar, noch ersichtlich, wozu diese Untersuchung dienen soll.

Hier finden Sie die Presseerklärung vom 9.11.2013
PE-Margetshöchheim Petition-IKT-9-11-2013

 

 

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