Kampf um Hausbrunnen in Leutershausen, besonders im Ortsteil Wiedersbach
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MdL Markus Ganserer (B90/Die Grünen) richtete eine Anfrage zur Belastung der Wiedersbachetr Brunnen an die Staatsregierung, die besonders nach der Verantwortung der Bahn und der Behörden fragt:

Oder könnte dieses Pestizid aus der Landwirtschaft kommen? Ein Blick auf die Antworten:
Im Detail: 03_Anfrage_Wiedersbacher-Brunnen
Vollständige Antwort:
Antwort auf zweite Landtagsanfrage
Landrat missachtet Petitionsausschuss
Die Gemeinde Margetshöchheim hat für zwanzig Jahre eine Genehmigung zur Trinkwasserentnahme erhalten, allerdings mit der Auflage bis Ende 2016 all die Untersuchungen nachzutragen, die das Wasserwirtschaft bereits vor der Petition der Gemeinde gefordert hatte. Anstatt dabei ein Einvernehmen mit der Gemeinde zu suchen, heißt es im Bescheid wiederholt „auf Anforderung des Landratsamtes sind ggf.zusätzliche Messungen durchzuführen“. Dabei sollte nach dem Willen des Petitionsausschusses eine Genehmigung unabhängig von einem neuen Gutachten erteilt werden und nur zwingend notwendige Daten noch im Einvernehmen mit der Gemeinde erhoben werden.
Besonders pikant: Einem Kompromissvorschlag von Bürgermeister Brohm stimmte Landrat Nuß in einem persölichen Gespräch zu. Er fand es dann nicht nötig, dem Bürgermeister mitzuteilen, dass seine Verwaltung bei den alten Forderungen blieb.
Das Landratsamt, das Wasserwirtschaftsamt und auch das Umweltministerium, das dahinter steht, haben damit der Demokratie einen Bärendienst erwiesen. Wenn die Sachargumente und das Engagement einer Gemeinde für ihr eigenes Wasser an einer sturen und auch teilweise inkompetenten Bürokratie abprallen, darf man sich über Politikverdrossenheit und Wut auf die Bürokraten nicht wundern.
• Nach den bisherigen Erfahrungen ist außerdem zweifelhaft, was das Wasserwirtschaftsamt mit neuen Daten anfangen will: Das umfangreiche Gutachten des Fachbüros TGU von 1992 konnte das WWA in seinen Unterlagen anfangs nicht mehr finden, obwohl es auf Grund dieses Gutachtens die Wasserschutzzone festgesetzt hatte. Lange Zeit berief sich das WWA auf den Vorentwurf von 1990, der durch das Gutachten veraltet war. Bei der Interpretation des endlich gefundenen Gutachtens verwechselten die Fachleute des WWAs dann die bauliche Oberkanten der Messstellen mit dem jeweils gemessenen Grundwasserstand und warfen daraufhin dem Gutachten schwere Fehler vor. Was werden sie aus neuen Daten herauslesen?
Weitere Informationen bei den aktuellen Links
Presseerklärung zur Petition der Gemeinde Margetshöchheim
Zur Vorgeschichte (auch im IKT-Info-Dienst, März 2012)
- Seit 1961 fördert die Gemeinde Margetshöchheim aus zwei Brunnen im Sandflurgebiet Trinkwasser in ausreichender Menge ohne Probleme für die Umwelt. Erhöhte Nitratwerte, die in den achtziger Jahren auftraten, wurden durch ein ganzes Bündel bundesweit vorbildlicher Maßnahmen bekämpft. Dazu zählten u.a. das Verbot von Sonderkulturen, Ankauf von Flächen mit Umwandlung in extensives Grünland, ein hydrogeologisches Gutachten der TGU 1992 und die Ausdehnung der Wasserschutzzone auf das Wassereinzugsgebiet entsprechend dem Gutachten.
- Die erfolgreiche Reduzierung der Nitratwerte zeigt die Wirksamkeit dieser Wasserschutzzone. Andere Qualitätsprobleme gab es nie. Die Gemeinde kann ihr Trinkwasser, das alle Parameter der Trinkwasserverordnung einhält, ohne weitere Behandlung an ihre Bürger abgeben.
- Trotz dieser erfolgreichen Sanierung forderte das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg die Gemeinde Margetshöchheim auf, ein neues Gutachten auf der Basis umfangreicher und teurer Untersuchungen zu erstellen. Dagegen wehrte sich die Gemeinde mit einer Petition an den Bayerischen Landtag.
- Der Petitionsausschuss ging am 24.5.2012 auf die Petition der Gemeinde ein und bestätigte, dass die beantragte 20-jährige Erlaubnis zur Trinkwasserentnahme unabhängig von neuen Gutachten zu erteilen sei. Es sollen nur noch einvernehmlich mit der Gemeinde Daten gefordert werden, „wo punktuell eine Validierung oder Aktualisierung zwingend notwendig ist.“ (Zitat Petitionsausschuss)
Aber bei den nun erneut gestellten Forderungen des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg ist weder für die Gemeinde, noch für wasserwirtschaftliche Experten erkennbar, ob diese für die Versorgungssicherheit mit einer ausreichenden Wassermenge oder für den Grundwasserschutz eines bisher einwandfreien Grundwassers notwendig sind.Damit ignorieren die Beamten des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg die Entscheidung des Petitionsausschusses.
Daher erklärt die IKT auf ihrer Mitgliederversammlung 2013 am 9.11.2013 in Nürnberg:
Die IKT fordert das Landratsamt Würzburg auf, die erfolgreiche Landtags – Petition der Gemeinde Margetshöchheim vom 24.5.2012 zu ihrer Trinkwasserversorgung umzusetzen und lehnt die erneut vorgetragenen, unangemessenen Forderungen des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg nach weiteren Gutachten ab. Die IKT Bayern betrachtet diese Auflagen als Schikane gegenüber einer bayerischen Wasserversorgung, die zu einer unnötigen Erhöhung der Kosten führt, die die BürgerInnen unangemessen belasten würde und darüber hinaus den Auftrag gefährdet, den Wasserbedarf einer öffentlichen Wasserversorgung vorrangig aus ortsnahen Wasservorkommen zu decken. Die IKT Bayern fordert das Landratsamt Würzburg auf, im Sinne des Petitionsausschusses der Gemeinde Margetshöchheim die Erlaubnis zur Trinkwasserentnahme ohne weitere Auflagen für 20 Jahre erteilen. Im Anschluss daran wird die Gemeinde Margetshöchheim, die sich wie viele andere bayerische Gemeinden seit Jahren penibel um ihre Trinkwasserversorgung kümmert, sicher bereit sein, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden die jeweils notwendigen Daten zu erheben und zu liefern.
Nürnberg, 9.11.2013
Sebastian Schönauer, Landesvorsitzender der IKT
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IKT Mitgliederversammlung
IKT Mitgliederversammlung 2013, 9.11.2013, Nürnberg
Themen: Berichte und Neuwahl
Hausbrunnengemeinschaften am Beispiel der Wassergemeinschaft Triesdorf Bahnhof (west)von Ing. grad. Gunter Zepter
Berichte und Diskussionen über aktuelle Themen
– Trinkwasserversorger pro – Grundstückseigentümer kontra Wasserschutzgebiete/
– Geforderte Untersuchung im Wasserschutzgebiet: Margetshöchheim/
– Trinkwasser aus Hausbrunnen – Leutershausen OT Wiedersbach/
– Fachbehörden und Planer verhindern naturnahe Abwasserreinigung im ländlichen Raum
(überzogene Auflagen, problematische Wirtschaftlichkeit-berechnungen)
„TTIP“ NEIN DANKE
Gefahr für Umwelt-Standards
durch das geplante Freihandelsabkommen EU – USA
– z.B. wenn Umweltstandards Gewinnerwartungen von Investoren untergraben. Hier könnte die Privatisierung des Trinkwassers durch die Hintertür auf uns zukommen.
Mehr dazu im Positionspapier deutscher Umweltverbände:
TTIP Positionspapier mit Logos der Unterzeichner 18.6.13
Ein erhellender Kommentar dazu in der Süddeutschen Zeitung vom 5.7.2013 „Der Investor ist unantastbar“ von Fritz Glunk.
Publiziert am: 5. Dezember 2023 von IKT-Admin
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Publiziert am: 22. März 2023 von IKT-Admin
Publiziert am: 10. Dezember 2022 von IKT-Admin
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Publiziert am: 18. Februar 2022 von IKT-Admin
Publiziert am: 20. Dezember 2021 von IKT-Admin
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Publiziert am: 26. Mai 2021 von IKT-Admin
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Publiziert am: 26. März 2020 von IKT-Admin
Publiziert am: 22. Januar 2020 von IKT-Admin
Publiziert am: 9. November 2019 von IKT-Admin
Publiziert am: 23. September 2019 von IKT-Admin
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Publiziert am: 8. Februar 2016 von IKT-Admin
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Publiziert am: 9. Januar 2016 von IKT-Admin
Publiziert am: 10. November 2015 von IKT-Admin
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Publiziert am: 10. September 2015 von IKT-Admin
Publiziert am: 16. November 2014 von IKT-Admin
Publiziert am: 16. November 2014 von IKT-Admin
Publiziert am: 23. Februar 2014 von IKT-Admin
Publiziert am: 17. Dezember 2013 von IKT-Admin
Publiziert am: 10. November 2013 von IKT-Admin
Publiziert am: 12. Oktober 2013 von Brigitte Muth-von Hinten
Publiziert am: 30. Juli 2013 von Brigitte Muth-von Hinten
Publiziert am: 10. Februar 2013 von Brigitte Muth-von Hinten
Publiziert am: 10. November 2012 von IKT-Admin
Publiziert am: 15. Juli 2007 von IKT-Admin
Publiziert am: 21. Juni 2007 von IKT-Admin