Warum der Ellenbach im Landkreis Ansbach immer wieder austrocknet
Artikel rund um das Thema:
IKT-Mitgliederversammlung 15.März 2025
Einladung zur IKT-Mitgliederversammlung 2025
am Samstag, dem 15. März 2025, 11.00 Uhr
in der Geschäftsstelle des BUND Naturschutz Ansbach
Pfarrstraße 23, 91522 Ansbach, 1. Stock (Anweg sihe unten)
Tagesordnung:
Beginn: 11.00 Uhr
Eröffnung und Begrüßung: Landesvorsitzender Sebastian Schönauer
Tagesordnung:
Beginn: 11.00 Uhr
Eröffnung und Begrüßung: Landesvorsitzender Sebastian Schönauer
- Jahresrückblick – Tätigkeitsberichte
- Bericht des Landesvorsitzenden Sebastian Schönauer
- Weitere Berichte des Vorstands
- Erläuterungen zur Situation der IKT (siehe beiliegender Brief !)
- Kassenbericht, Frau Brigitte Muth von Hinten / Bericht der Kassenprüfer
- Diskussion der Berichte und Entlastung der Vorstandschaft
- Diskussion über die weitere Arbeit
- Diskussionsbeiträge (u.a. Sebastian Schönauer, Vorsitzender)
- Neuwahl des Vorstand: zu wählen sind1.Vorsitzender/Vorsitzende, 2.Vorsitzender/Vorsitzende, Geschäftsführer(in),Schriftführer(in), Schatzmeister(in), Beisitzer und Beisitzerinnen
- Berichte und Diskussion zu aktuellen Themen
- Gipsbergbau bei Altertheim im geplanten Wasserschutzgebiet der Zeller Quellen
- Reckenberger Gruppe und Wassermangel im Ellenbachtal
- Berichte aus den Initiativen
- Arbeitsschwerpunkte 2025 / Wünsche und Anträge
Ende etwa 14.00 Uhr
Anweg vom Bahnhof Ansbach aus:
Artikel rund um das Thema:
Trockenfallender Bach
Im Raum Ansbach setzt sich unsere stellvertretende IKT-Vorsitzende Renate Götzenberger intensiv mit der zu hohen Wasserentnahme durch die Reckenberg-Gruppe auseinander. Denn es konnte nachgewiesen werden, dass durch die hohen Wasserentnahmen bei Pumpversuchen schon zweimal der Ellenbachgraben austrocknete. Durch das Absinken des Grundwasserspiegels sind auch umliegende feuchte Biotope bedroht. Zusammen mit der Kreisgruppe des BUND Naturschutz und Peter Hirmer vom Arbeitskreis Wasser des BUND Naturschutz forderten sie beim Wasserwirtschaftsamt Informationen an.
Kritisch zu sehen ist hier besonders , dass sich die Behörden schon bei der Genehmigung und dann noch deutlicher beim Pumpversuch deutlich über die Vorgaben der europäischen Wasser-Rahmen-Richtlinie WRRL hinwegsetzen. Die WRRL verlangt, dass die Gewässer und die Grundwasserkörper qualitätsmäßig und mengenmäßig in einen guten Zustand gebracht werden sollen. Dagegen ist hier ein Bach trockengefallen und der Grundwasserspiegel wurde deutlich abgesenkt.
Außerdem gilt ein „Verschlechterungsverbot“, d.h. wenn die Situation schon ungünstig ist, darf sie nicht noch verschlechtert werden. Das bezieht sich auf die Ausrede, dass der Klimawandel schuld sei – dann darf die schwierige Situation eben nicht durch starkes Abpumpen von Grundwasser verschlechtert werden.
Am 12.Juni 2024 wurde ein Beitrag in der Sendung „Frankenschau aktuell“ gesendet. Titel: „Streit um Grundwasserförderung im Naturschutzgebiet“
Im Anhang dazu die Pressemitteilung des BN
Eine Zusammenstellung:
Die Reckenberg-Gruppe RGB ist ein großer Wasserversorger im Raum Ansbach, liefert aber auch Wasser weiter.
Bereits vor Jahren befasste sich die IKT und besonders Gunter Zepter mit dem Ausmaß der geplanten Wasserentnahme und dem Anschluss früher selbständiger Gemeinden.
Die Reckenberg-Gruppe lieferte (z.B. 2011) ca. 3,5 Mio m³ Wasser an die FWF, davon waren 1 Mio m³ eine Durchleitung aus dem Kontingent der WFW aus dem Lech-Mündungsgebiet. An Abnehmer direkt lieferte sie ca. 1.9 Mio m³ Trinkwasser und an Gemeinden, die selbst weiterverteilen, ca. 0,7 Mio m³ Trinkwasser.
Die aktuelle Diskussion wurde durch das völlige Austrocknen des Ellenbachgrabens im Sommer 2020 ausgelöst. Im Hintergrund steht aber auch, dass die Reckenberg-Gruppe ab 2026 eine neue zwanzigjährige Genehmigung für die Wasserentnahme braucht.
1993 wurden erste Pumpversuche durchgeführt, eine Folge war das Absinken des Grundwasserspiegels; Hausbrunnen fielen trocken.
„Jahre später“ erlaubte das LRA Ansbach eine Entnahme von 1 Mio m³ Wasser pro Jahr.
Ende 2019 begann die Reckenberg-Gruppe, in der Nähe von Arberg aus sieben Brunnen (75 – 120 m tief) Wasser für die Trinkwasserversorgung zu fördern.
Im Sommer 2020 war der Ellenbachgraben erstmal völlig ausgetrocknet. Das hat natürlich auch Folgen für wasserabhängige Biotope in der Nähe, z.B. Erlenbruchwälder, in denen auch der seltene Schwarzstorch gesichtet wurde. Der Ellenbachgraben liegt zum Teil in einem Naturschutzgebiet.
Auffällig: Es existiert eine Sondervereinbarung im ursprünglichen wasserrechtlichen Bescheid aus dem Jahr 2012: Die Reckenberg-Gruppe soll den Bach in Trockenzeiten mit bis zu 5 Liter/sec stützen. D.h. man nahm schon damals an, dass sich die Wasserentnahme schädlich auf den Ellenbachgraben auswirken könnte.
Eine Petition setzte sich dafür ein, dass die Wasserförderung so reduziert wird, dass die Schädigung des Ellenbachgrabens verhindert wird. Diese Petition war erfolgreich, sie wurde zur Berücksichtigung empfohlen. Damit bestätigt das bayerische Umweltministerium den Zusammenhang zwischen dem Austrocknen des Ellenbachgrabens und der Wasserentnahme der Reckenberg-Gruppe. Im Schreiben vom 06.04.2021 von Umweltminister Glauber heißt es dazu, dass „für den Zeitraum des Pumpversuche vom Versorger sichergestellt wird, dass der Ellenbachgraben nicht trockenfällt.“
Von Juli bis November 2022 fand ein Gruppenpumpversuch durch die Reckenberg-Gruppe statt.
und im Sommer 2022 gab es ein zweites Trockenfallen des Ellenbachgrabens.
Aber die Genehmigungsbehörden griffen nicht ein.
Unterdessen zeigen Gutachten auch den sinkenden Grundwasserspiegel, der Ellenbachgraben kann den Anschluss an das Grundwasser verlieren. Näheres im Anhang.
Aber die Kreisgruppe Ansbach des BUND Naturschutz und unsere stellvertretende Vorsitzende Renate Götzenberger werden „dranbleiben“!
Artikel rund um das Thema:
Landkreis Würzburg: Brisanz beim Wasserschutz nicht erkannt!
Wasserschutzgebiet Zeller Quellen:
Die Zeller Quellen liefern etwa 50% des Trinkwassers für Würzburg. Das Wasserschutzgebiet soll auf 66 Quadratkilometer ausgedehnt werden. Dabei gibt es viele Konflikte mit wirtschaftlichen Interessen, etwa dem geplanten Gipsabbau bei Altertheim oder der autobahnartigen Spange B26n. Dazu die Presseerklärung des BN:
BUND Naturschutz bestürzt über Stellungnahme des Landkreises Würzburg: Brisanz beim Wasserschutz nicht erkannt
Nachdem das Landratsamt Würzburg das Verfahren zur Erweiterung des Wasserschutzgebietes zunächst verzögerte, sollen nun auf Wunsch des Umweltausschusses des Landratsamtes zahlreiche Ausnahmen in die Verordnung aufgenommen werden, unter anderem sollen Bergbau und die Ablagerung von Abfällen unter bestimmten Bedingungen generell erlaubt werden. „Dies ist nicht akzeptabel“, so der BUND Naturschutz. Wasserschutz muss in Anbetracht der sich zuspitzenden Klimakrise absoluten Vorrang gegenüber allen anderen Planungen haben!
Jetzt ist klar: Trinkwasserschutz spielt bei den politischen VertreterInnen des Landkreises Würzburg mehrheitlich nur eine untergeordnete Rolle. Nachdem das Landratsamt zunächst das Verfahren zur Erweiterung der Schutzzone verzögerte – wohl auch um der Firma Knauf tiefgründige Bohrungen für Untersuchungen zum Gipsbergwerk in der Erweiterungszone des Wasserschutzgebietes zu ermöglichen – will man nun für eben dieses Eingriffsvorhaben, wie auch für Abfallablagerungen, Geothermie und Biogasanlagen, Ausnahmen festschreiben. Auch der Straßenbau solle nicht „unnötig“ erschwert werden, war der Main-Post am 18. November zu entnehmen. „Wasserschutz geht uns alle an und hat durch die Zunahmen von Trockenperioden schon jetzt eine sehr hohe Wichtigkeit, die auch noch weiter steigen wird“, stellt Dr. Volker Glöckner, stellvertretender Vorsitzender der Kreisgruppe Würzburg fest. „Ein Trinkwasserschutz light kann nicht funktionieren und verkennt die Dramatik der zurückgehenden Grundwasserspiegel sowie die damit verbundene Unsicherheit bei der Versorgung mit sauberen Trinkwasser vollkommen“, warnt Steffen Jodl, Geschäftsführer der Kreisgruppe. Der BUND Naturschutz ruft daher das Landratsamt und die Gemeinden im Landkreis auf, sich ohne Wenn und Aber hinter den dringend nötigen Trinkwasserschutz zu stellen!
BN-Pressemitteilung WSG Zeller Quellen
Dazu besteht folgender Terminplan:
Momentan können die Träger öffentlicher Belange, z.B. auch die Gemeinden, Stellung beziehen.
Vom 8.Januar bis 2.Februar 2024 liegen die Unterlagen beim Landratsamt Würzburg öffentlich aus.
Einwendungen sind bis 21.Februar 2024 möglich, im Mai 2024 gibt es dazu einen Erörterungstermin, worauf das Landratsamt Würzburg entscheidet.
Artikel rund um das Thema:
IKT-Info-Dienst-2023-Nr-65
Ortsnahe Wasserversorgungen sichern die Zukunft unseres Wassers:
Unterstützung lokaler Wasserversorger, Wasserrückhalt in der Fläche, Wasser Sparen
Sebastian Schönauer: Die Illusion der unendlichen Wasserreserven und die Macht der Lobby
Bergtheimer Mulde bei Würzburg: Rückwärtslaufende Wasseruhren
Insektenkiller
1000 Trocken-Trenn-Toiletten
Gestzliche Grundlagen für Wertstoffkreislauf
IKT-Forderungen zur Landtagswahl
Artikel rund um das Thema:
“Wasser ist viel zu wertvoll, um es nicht zu schützen” Online-Vortrag
Die IKT lädt Freunde und Interessierte herzlich ein: “Wasser ist viel zu wertvoll, um es nicht zu schützen” Online-Vortrag mit Rupert Reitberger am 12. Dezember um 18:00 Uhr Jeder kann zum Schutz und Erhalt des Lebensmittels Nummer eins – Wasser – seinen Beitrag leisten. Ja, er muss sogar. Der schonende Umgang damit sollte im Bewusstsein […]
Flyer „IKT Interessegemeinschaft Kommunale Trinkwasserversorgung“
Die Ziele der IKT zur Erhaltung einer dezentralen und kommunalen Trinkwasserversorgung und einer dezentralen Abwasserentsorgung finden Sie kurz zusammengefasst auf unserem Flyer: Flyer IKT-Ziele kurz