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Europa-Wahl: Wichtig fürs Wasser

Neuer Entwurf einer EU-Trinkwasserrichtlinie im Oktober 2018

Der OÖ Wassergenossenschaftsverband hat im Namen vieler kleiner Trinkwasserversorger Einwände gegen überhöhte Verpflichtungen zu Probennahmen vorgebracht, da diese durch immense Kosten kleine Wasserversorger in ihrer Existenz bedroht hätte. Ihre Einwände brachten einen gewissen Erfolg, wie die OÖ Wasser Newsletter vom Mai 2018 bzw. November 2018 zeigen.:

http://www.ooewasser.at/redx/ext/newsabo

Auch die IKT hat sich mit Schreiben an EU-Abgeordnete dem Protest der Österreicher angeschlossen.

Die neue EU-Richtlinie ist momentan im Trilogverfahren, d.h. es erfolgen Verhandlungen zwischen der EU-Kommission, dem EU-Parlament und dem Ministerrat.

Urteil zum Umweltinformationsrecht

Ein Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 6. März 2014 in 2.Instanz:

Der Tenor des Urteils ist es, dass die bei Wasser- und Abwasserzweckverbänden vorliegenden Daten zur Gebührenkalkulation Informationen über die Umwelt darstellen und dem Auskunftsrecht nach UIG (Umweltinformationsgesetz des Bundes) unterliegen…..d.h dass man als Bürger hier ein umfassendes Recht auf Auskunft hat …. erfreulich!

Besonders auch, dass hier dem Antrag auf Weitergabe der Daten auf einem USB-Stick entsprochen wird!

https://openjur.de/u/683701.html

Übrigens:
Es gibt auch ein Bayerisches Umweltinformationsgesetz
(BayUIG) Vom 8. Dezember 2006 (GVBl. S. 933) BayRS 2129-1-4-U
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayUIG

Aber in der bayerischen  Gemeinde Untersteinach/ Kreis Kulmbach darf jeder Bürger nur 1 Stunde pro Woche Einsicht in die Protokolle von öffentlichen Sitzungen nehmen, natürlich ohne Kopien ode elektronische Informationen zu erhalten (Dienstanweisung vom 4.11.2016).

 

Regierung von Ufr. mahnt Markt Oberelsbach

Nach einer Dienstaufsichtsbeschwerde an das Landratsamt stimmt die Regierung von Unterfranken zu, dass die Wasserabgabensatzung des Markts Oberelsbach angepasst werden muss – sie werden das „nicht aus den Augen verlieren.“. Einen Widerspruch gegen Funkwasseruhren nur „aus trifftigen Gründen“ zuzulassen, entspricht nicht dem Schreiben des Innnenministeriums.

Reg.Ufr. zu WAS §19 Oberelsbach

Neue Düngerichtliniegültig seit 2.6.2017

Unter Wickipedia finden Sie eine erste Übersicht der wichtigsten Punkte:

Düngeverordnung

Hier der Link zum Gesetzestext:

http://www.buzer.de/s1.htm?g=D%C3%BCV&f=1

Widerspruch gegen den Einbau von Funkwasserzählern

Ein Schreiben des bayerischen Innenministeriums vom 29.3.2017 berücksichtigt das Bayerische Datenschutzgesetz (BayDSG) und fordert die Wasserversorger dazu auf, die Betroffenen über ihr Widerspruchsrecht aufzuklären und den Widerspruch  unbürokratisch zu ermöglichen, d.h. ohne dass man besonders sensible persönliche Daten nachweisen muss. Es heißt im Detail:

Dies geht vermutlich auf die Einwände besorgter Bürger und des Datenschutzbeauftragten zurück:

Der bayerische Datenschutzbeauftragte antwortete auf eine Anfrage zu Funkwasserzähler am 11.7.2016: „Beim Einsatz von „intelligenten“ Wasserzählern geht es um Eingriffe in das Grundrecht zur informationellen Selbstbestimmung. … Es gibt jedem Einzelnen die Befugnis, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.“

Er betont, dass für einen solchen Eingriff in Grundrechte eine gesetzliche Grundlage nötig sei, besonders:

– wenn der Einzelne diesen Eingriff dulden muss, wenn man also zum Einbau von Funkwasserzählern verpflichtet wird,

– wenn Daten erhoben werden, die nicht für die Abrechnung nötig sind, wenn diese kleinteilig erfasst werden und lange gespeichert werden

– und wenn „solche personenbezogenen Daten in regelmäßigen Abständen ohne Einflussmöglichkeit des Betroffenen „auf die Straße“ übertragen und über die Ferne unbemerkt und ohne Mitwirkung des Betroffenen abgelesen werden können“.

Dass diese Punkte  auf Funkwasserzähler zutreffen, haben wir schon gezeigt: Ein Techniker von Kamstrup gab an, dass von einem intelligenten Zähler alle 16 sec jeweils 7 Werte übertragen werden, und auf der Homepage von Kamstrup wird ein Datenlogger erwähnt, der den Verbrauch der letzte 460 Tage anzeigt.

Und diese Punkte müssten also für einen Widerspruch reichen!

Da es bisher kein Gesetz dazu gibt, kann man den Einbau eines Funkwasserzählers aus Datenschutzgründen ablehnen!.

Artikel rund um das Thema:

Neuer IKT-Info-Dienst 2026

Publiziert am: 16. Februar 2026 von IKT-Admin

Hier finden Sie aktuelle Artikel zum Grundwasser als unserer Lebensgrundlage, zur Überdüngung mit Nitrat und dem Urteil zur Düngeverordnung, zur Verseuchung mit PFC in Katterbach und sinkenden Grundwasserspiegeln, am Ellenbachgraben wie an den Brunnen der Magnus-Gruppe. Auch Hinweise zur Sanitärwende. IKT-Info-Dienst-2026-Nr-66  

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Kritik am geplanten Düngegesetz (DüngG)

Publiziert am: 9. Februar 2026 von IKT-Admin

Mehrere Umweltverbände, BUND, Greenpeace und Deutsche Umwelthilfe (DUH) sehen die geplanten Änderungen des Düngegesetzes (DüngG) sehr kritisch. Eine kritische Stellungnahme der IKT zur Nitratproblematik finden demnächst Sie im neuen IKT-Info-Dienst. Diese Änderungen würden eine eindeutige Verschlechterung des gesetzlichen Gewässerschutzes und des Grundwasserschutzes bedeuten. Mit der Streichung der Stoffstrombilanz für die eingesetzten Düngemittel entfiele die Datengrundlage. […]

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