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Immer noch keine neue Düngeverordnung!

BUND-Kommentar vom 7. November 2016

Zur Klage der EU-Kommission gegen Deutschland wegen Verstößen gegen die Nitratrichtlinie sagte Hubert Weiger, der Vorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):

Die intensive Tierhaltung verursacht viel zu viel Gülle. Das Ergebnis: Die Belastung der Gewässer mit Nitrat ist seit längerem exorbitant hoch. Im Grundwasser liegen die Nitratwerte bereits bei der Hälfte der Messstellen nahe oder sogar über dem zulässigen Schwellenwert von 50 Milligramm pro Liter für Trinkwasser. Schuld ist das deutsche Düngerecht, es begünstigt die Verunreinigung der Gewässer. Bundesagrarminister Schmidt muss endlich strengere Regeln für die Ausbringung, die Lagerung und den Transport von Gülle erlassen.“

Eine gute Maßnahme zum Grundwasserschutz sei auch die Einführung von Hoftorbilanzen für alle Agrarbetriebe. Die Bilanz, welche Nährstoffmengen in einen Betrieb hineinkämen und welche diesen wieder verließen, entscheide darüber, ob der Agrarbetrieb umweltgerecht arbeite oder nicht.

„Der Fleischkonsum sinkt und zugleich wird Deutschland immer mehr zur globalen Fleischfabrik. Die Überproduktion in Megaställen verursacht nicht nur das Höfesterben, sie belastet auch die Gewässer und verschlechtert den Tierschutz. In der Agrarpolitik ist ein Kurswechsel dringend erforderlich“, sagte Weiger.

Den BUND-Hintergrund zur Klage und zur Düngeverordnung finden Sie unter: http://www.bund.net/publikationen/bundletter/12016/duengeverordnung

Bericht im Bayrischen Rundfunk zur Nitratbelastung:
http://www.br.de/mediathek/video/sendungen/nachrichten/grundwasser-wasserqualitaet-nitrat100.html


Eine Trinkwasserschutzzonen-Verordnung

Wasserschutzverordnung: Wichtig für Nitratreduzierung

Schutzgebietsverordnung des Margetshöchheimer Wasserschutzgebiets 1995 und Änderung bzgl. Grünland 2008

wasserschutzverordnung-Margetshöchheim

Insbesondere ist eine Kontrollmöglichkeit auf Nitratwerte vorgesehen:

Kontrollmöglichkeit

 

 

 

Oberelsbach: Umweltinformatinsrecht

Oberelsbach

Petitionsausschuss bestätigt
Umweltinformationsrecht:

In Oberelsbach ist eine Sanierung der eigenen Wasserversorgung unter anderem durch das Bohren neuer Brunnen geplant, da die bisherige Versorgung mengenmäßig nicht mehr reicht. Es bildete sich die „Interessengemeinschaft Wasserversorgung Markt Oberelsbach“ IGWVMO um Elmar Eglmeier, die die hohen Kosten der geplanten Sanierung anzweifelt. Die IG sieht die Ursachen für den Wassermangel in hohen Wasserverlusten und hält die Nutzung bestehender Quellen für eine kostengünstigere Lösung. Um dies beurteilen zu können, stellten sie am 15.12.2014 an die Bürgermeisterin Frau Erb eine Liste von Fragen.

Im Januar konnten Mitglieder der Initiative zwar das Maschinenhaus in Oberelsbach und einen Hochbehälter besichtigen, aber das Betriebsbuch lag nicht vor und die Zähler waren erst vor kurzem auf Null gestellt worden, so dass sich hier kaum etwas über die Wassermengen erkennen lies. Bezüglich ihrer Fragen vom Dezember und einem klärenden, informativen Gespräch wurde die Initiative wiederholt vertröstet.
Dann wurde von der Bürgermeisterin im April eine öffentliche Informationsveranstaltung für den 29.4.2015 angesetzt, ein Tag davor eine Gemeinderatssitzung, und einen Tag danach am 30.4.2015 erhielt die Initiative endlich Antworten auf ihre Fragen. Eine kritische Begleitung der Gemeinderatssitzung und der öffentlichen Veranstaltung durch die IGWVGO war bei dieser Reihenfolge natürlich nicht möglich. Chronologie der Informationsverhinderung

Die Antworten vom 30.4.15 zu bereits erfolgten Maßnahmen waren einigermaßen detailliert, allerdings blieb unklar, ob damit tatsächlich der Wasserverlust eingedämmt wurde. Die Fragen zur Wirtschaftlichkeit verschiedener Varianten und der Nutzbarkeit bestehender Quellen waren sehr pauschal und stützten sich zum Teil auf sehr alte Daten über die Quellen. Die PowerPoint-Darstellung der geplanten Sanierung, die gezeigt worden war und aus der man einige Daten zur Überprüfung hätte entnehmen können, wurde der IGWVMO nicht zur Verfügung gestellt, bei der öffentlichen Veranstaltung hatte man sogar versucht, das Abfotografieren der Daten zu verhindern.

Am 20.Mai 2015 richtete daher die IGWVMO eine Petition an den Landtag, um ihr Informationsrecht einzufordern.

Da die Bearbeitung einer Petition relativ lange dauern kann, wandte sich die IG in der Zwischenzeit erneut an die Gemeinde. Sie beantragten am 6.7.2015, auf eigene Kosten einen unabhängigen Sachverständigen mit der Prüfung der Sanierungspläne beauftragen zu können und diesem Sachverständigen die entsprechend Akteneinsicht zu gewähren. Erst kam keine Reaktion, dann wurde auch hier der Zugang zu Informationen durch Gemeinde und Landratsamt erschwert: Man sollte nur handschriftliche Notizen machen bzw. nur einzelne Kopien durch die Verwaltung erhalten, nur an ein, zwei Tagen, mehr wurde mit Verweis auf den Datenschutz und das Urheberrecht des Planungsbüros abgelehnt. Dabei handelt es sich um Planungen im Auftrag der Gemeinde, auf Kosten der Bürger.

Im August (vor jeder Akteneinsicht) wurde vom Landratsamt als Reaktion auf die Petition ein Gespräch mit den Fachbehörden angeboten. Dies lehnte die IG ab, denn ohne vorherige Sichtung der Unterlagen wäre man hier kein gleichberechtigter Gesprächspartner gewesen.

Am 12. September 2015 konnten unter restriktiven Bedingungen 4 Vertreter der der IG Akteneinsicht nehmen, es wurden ihnen zahlreiche Kopien in Aussicht gestellt, aber am 14.9 und am 16.9. war alles anders: Die angekündigten Kopien waren aus urheberrechtlichen Gründen angeblich nicht möglich.

Am 29.9.2015 legte sich dann der Gemeinderat einstimmig auf die Variante mit der Bohrung neuer Brunnen fest, eine Verschiebung bis zur Erstellung eines Alternativgutachtens wurde abgelehnt. Die Gemeinderatssitzung war nicht in der üblichen Weise bekannt gegeben worden, es scheint 5 Tage lang einen technischen Defekt gegeben zu haben.

Am 23.10.2015 erhielt die IGWVMO die Antwort des Petitionsausschuss, die die Petition als erledigt erklärt. Vorangegangene Schreiben stellen allerdings klar, dass Bürger ein Recht auf Umweltinformationen haben und es besondere Gründe geben muss, diese zu verweigern. Die öffentliche Zugänglichkeit der Akten erfolgte anscheinend auch erst auf Druck des Petitionsausschusses hin. Und was ein Nachspiel haben wird: Offensichtlich wurde von der Verwaltung behauptet, dass die IGWVMO Kopien erhalten kann – was aber tatsächlich verweigert wurde!

Petition-IGWVMO-20-5-15

AntwortPetionsausschuss

Grünland-Umbruch

Zur Problematik des Grünland-Umbruchs für das Trinkwasser:

Ausführliches am Beispiel Margetshöchheim auf der Trinkwasser-Seite der Margetshöchheimer Mitte

http://www.margetshoechheimer-mitte.de/unsertrinkwasser/index.html

Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen der Trinkwasserversorgung und der Abwasserentsorgung
hat das Bayerisches Landesamt für Umwelt zusammengestellt.  Es handelt sich um folgende Gesetze

Richtlinien der Europäischen Union

Nationale Gesetzgebung

Kritische Einschätzungen dazu finden Sie z.B. hier

Landesfischereiverband Bayern

Nitrat-Richtlinie der Europäischen Union

Bericht über die Umsetzung

Düngemittelverordnung

Ein wesentliche Bedrohung des Grundwassers geht heute von der Landwirtschaft aus. Daher ist die Neufassung der Düngemittelverordnung, die 2015 erfolgen soll von großer Bedeutung.
Ein großes Problem ist die Gülleausbringung aus der Viehhaltung. Darüber informieren Landwirtschaftskammern oder die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft.

Zur Gülle-Ausbringung wurde bereits einiges geändert.

Eine kritische Einschätzung dazu von mehreren Umweltverbänden, von BUND, Greenpeace, GRÜNE LIGA, NABU, WWF:
Eckpunkte zur neuen Düngemittelverordnung

Oder auch: Biogasanlagen-versus-Anwohner

 

Artikel rund um das Thema:

Neuer IKT-Info-Dienst 2026

Publiziert am: 16. Februar 2026 von IKT-Admin

Hier finden Sie aktuelle Artikel zum Grundwasser als unserer Lebensgrundlage, zur Überdüngung mit Nitrat und dem Urteil zur Düngeverordnung, zur Verseuchung mit PFC in Katterbach und sinkenden Grundwasserspiegeln, am Ellenbachgraben wie an den Brunnen der Magnus-Gruppe. Auch Hinweise zur Sanitärwende. IKT-Info-Dienst-2026-Nr-66  

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Kritik am geplanten Düngegesetz (DüngG)

Publiziert am: 9. Februar 2026 von IKT-Admin

Mehrere Umweltverbände, BUND, Greenpeace und Deutsche Umwelthilfe (DUH) sehen die geplanten Änderungen des Düngegesetzes (DüngG) sehr kritisch. Eine kritische Stellungnahme der IKT zur Nitratproblematik finden demnächst Sie im neuen IKT-Info-Dienst. Diese Änderungen würden eine eindeutige Verschlechterung des gesetzlichen Gewässerschutzes und des Grundwasserschutzes bedeuten. Mit der Streichung der Stoffstrombilanz für die eingesetzten Düngemittel entfiele die Datengrundlage. […]

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