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Neubildung von Grundwasser? Keine Ahnung…

Aus der Antwort der Bayerischen Staatsregierung vom 10.12.2025 auf eine Anfrage der SPD-Landtagsabgeordneten Anna Rasehorn:

Frage:

2.2 Welchen Anteil (in Prozent) haben die einzelnen Faktoren (Klima­antrieb, Bodenbeschaffenheit und -bewirtschaftung, Wasserent­nahmen etc.) laut diesen Forschungsergebnissen am Rückgang des Grundwassers bzw. Tiefengrundwassers in Bayern?

Antwort: Ratlose Puppe

Die der Wasserwirtschaftsverwaltung derzeit zur Verfügung stehenden Ergebnisse und Daten lassen dazu keine abschließend belastbaren Aussagen zu.

 

Standpunkt der IKT:

Wir können nicht warten, bis die Staatsregierung endlich valide Daten hat. Diese sollten jedoch schnellstmöglich ermittelt werden, weil die Genehmigung von Wasserentnahmen eine zuverlässige Abschätzung der Grundwasserneubildung voraussetzt.
Was wir vor allem brauchen, ist konsequentes Handeln beim Grundwasserschutz, beim Wasserrückhalt, beim Bodenschutz und eine Reduzierung des Grundwasserverbrauchs.
Jede Genehmigung einer Grundwasserentnahme muss in Gebieten mit abnehmendem Grundwasser immer verknüpft sein mit der Durchführung von Maßnahmen zum Wasserrückhalt und zur Grundwasserneubildung

Renate Götzenberger

“Wasser ist viel zu wertvoll, um es nicht zu schützen” Online-Vortrag

 

Die IKT lädt Freunde und Interessierte herzlich ein:

“Wasser ist viel zu wertvoll, um es nicht zu schützen” 

Online-Vortrag mit Rupert Reitberger 

am 12. Dezember um 18:00 Uhr

 

Jeder kann zum Schutz und Erhalt des Lebensmittels Nummer eins – Wasser – seinen Beitrag leisten. Ja, er muss sogar. Der schonende Umgang damit sollte im Bewusstsein jedes Menschen selbstverständlich verankert sein. Dieser Meinung ist Rupert Reitberger.  


Rupert Reitberger ist seit mehr als 50 Jahren Verbandsvorsitzender der Magnusgruppe. Der Kooperationswasserversorger Aichach-Magnusgruppe versorgt in der Region über 30.000 Menschen mit Trinkwasser. Der Sicherung des wichtigsten Lebensmittels hat sich Reitberger voll und ganz verschrieben. Regelmäßig hält er Vorträge, um die Menschen für den Trinkwasserschutz zu sensibilisieren.   

Die IKT (Interessengemeinschaft Kommunale Trinkwasserversorgung in Bayern) lädt zu einem Online-Vortrag mit dem Wasser-Experten aus dem Landkreis Aichach-Friedberg ein. Er trägt den Titel “Wasser ist viel zu wertvoll, um es nicht zu schützen”. 

Die Veranstaltung beginnt am Freitag, 12. Dezember, um 18 Uhr. Interessierte erhalten den Zugangslink nach einer Anmeldung per E-Mail an ikt_bayern@t-online.de .

Link zur Einladung:

“Wasser ist viel zu wertvoll, um es nicht zu schützen” Online-Vortrag

 

 

Flyer „IKT Interessegemeinschaft Kommunale Trinkwasserversorgung“

Die Ziele der IKT zur Erhaltung einer dezentralen und kommunalen Trinkwasserversorgung und einer dezentralen Abwasserentsorgung finden Sie kurz zusammengefasst auf unserem Flyer:

Flyer IKT-Ziele kurz

Trockenfallender Bach

Im Raum Ansbach setzt sich unsere stellvertretende IKT-Vorsitzende  Renate Götzenberger intensiv mit der zu hohen Wasserentnahme durch die Reckenberg-Gruppe auseinander. Denn es konnte nachgewiesen werden, dass durch die hohen Wasserentnahmen bei Pumpversuchen schon zweimal der Ellenbachgraben austrocknete. Durch das Absinken des Grundwasserspiegels sind auch umliegende feuchte Biotope bedroht. Zusammen mit der Kreisgruppe des BUND Naturschutz und Peter Hirmer vom Arbeitskreis Wasser des BUND Naturschutz forderten sie beim Wasserwirtschaftsamt Informationen an.

Kritisch zu sehen ist hier besonders , dass sich die Behörden schon bei der Genehmigung und dann noch deutlicher beim Pumpversuch deutlich über die Vorgaben der europäischen Wasser-Rahmen-Richtlinie WRRL hinwegsetzen. Die WRRL verlangt, dass die Gewässer und die Grundwasserkörper qualitätsmäßig und mengenmäßig in einen guten Zustand gebracht werden sollen. Dagegen ist hier ein Bach trockengefallen und der Grundwasserspiegel wurde deutlich abgesenkt.

Außerdem gilt ein „Verschlechterungsverbot“, d.h. wenn die Situation schon ungünstig ist, darf sie nicht noch verschlechtert werden. Das bezieht sich auf die Ausrede, dass der Klimawandel schuld sei – dann darf die schwierige Situation eben nicht durch starkes Abpumpen von Grundwasser verschlechtert werden.

Am 12.Juni 2024 wurde ein Beitrag in der Sendung „Frankenschau aktuell“ gesendet. Titel: „Streit um Grundwasserförderung im Naturschutzgebiet“

https://www.ardmediathek.de/video/frankenschau-aktuell/streit-um-grundwasserfoerderung-im-naturschutzgebiet/br-fernsehen/Y3JpZDovL2JyLmRlL2Jyb2FkY2FzdFNjaGVkdWxlU2xvdC80MTA2MDY4MTk4MTNfRjIwMjNXTzAxMDUyOUEwL3NlY3Rpb24vODA4NDkzNjctZWRjYi00NTJjLThhYTYtZGUyYWUxMDM4N2M2

Im Anhang dazu die Pressemitteilung des BN

https://www.bund-naturschutz.de/pressemitteilungen/wasserentnahme-ellenbach-bei-bechhofen-bereits-zwei-mal-ausgetrocknet-behoerden-schauen-weg

Eine Zusammenstellung:

Die Reckenberg-Gruppe RGB ist ein großer Wasserversorger im Raum Ansbach, liefert aber auch Wasser weiter.

Bereits vor Jahren befasste sich die IKT und besonders Gunter Zepter mit dem Ausmaß der geplanten Wasserentnahme und dem Anschluss früher selbständiger Gemeinden.
Die Reckenberg-Gruppe lieferte  (z.B. 2011) ca. 3,5 Mio m³ Wasser an die FWF, davon waren 1 Mio m³ eine Durchleitung aus dem Kontingent der WFW aus dem Lech-Mündungsgebiet.  An Abnehmer direkt lieferte sie ca. 1.9 Mio m³ Trinkwasser und an Gemeinden, die selbst weiterverteilen, ca. 0,7 Mio m³ Trinkwasser.

Die aktuelle Diskussion wurde durch das völlige Austrocknen des Ellenbachgrabens im Sommer 2020 ausgelöst. Im Hintergrund steht aber auch, dass die Reckenberg-Gruppe ab 2026 eine neue zwanzigjährige Genehmigung für die Wasserentnahme braucht.

1993 wurden erste Pumpversuche durchgeführt, eine Folge war das Absinken des Grundwasserspiegels; Hausbrunnen fielen trocken.

„Jahre später“ erlaubte das LRA Ansbach eine Entnahme von 1 Mio m³ Wasser pro Jahr.

Ende 2019 begann die Reckenberg-Gruppe, in der Nähe von Arberg aus sieben Brunnen (75 – 120 m tief) Wasser für die Trinkwasserversorgung zu fördern.

Im Sommer 2020 war der Ellenbachgraben erstmal völlig ausgetrocknet. Das hat natürlich auch Folgen für wasserabhängige Biotope in der Nähe, z.B. Erlenbruchwälder, in denen auch der seltene Schwarzstorch gesichtet wurde. Der Ellenbachgraben liegt zum Teil in einem Naturschutzgebiet.

Auffällig: Es existiert eine Sondervereinbarung im ursprünglichen wasserrechtlichen Bescheid aus dem Jahr 2012: Die Reckenberg-Gruppe soll den Bach in Trockenzeiten mit bis zu 5 Liter/sec stützen. D.h. man nahm schon damals an, dass sich die Wasserentnahme schädlich auf den Ellenbachgraben auswirken könnte.

Eine Petition setzte sich dafür ein, dass die Wasserförderung so reduziert wird, dass die Schädigung des Ellenbachgrabens verhindert wird. Diese Petition war erfolgreich, sie wurde zur Berücksichtigung empfohlen. Damit bestätigt das bayerische Umweltministerium den Zusammenhang zwischen dem Austrocknen des Ellenbachgrabens und der Wasserentnahme der Reckenberg-Gruppe. Im Schreiben vom 06.04.2021 von Umweltminister Glauber heißt es dazu, dass „für den Zeitraum des Pumpversuche vom Versorger sichergestellt wird, dass der Ellenbachgraben nicht trockenfällt.“

Von Juli bis November 2022 fand ein Gruppenpumpversuch durch die Reckenberg-Gruppe statt.
und im Sommer 2022 gab es ein zweites Trockenfallen des Ellenbachgrabens.

Aber die Genehmigungsbehörden griffen nicht ein.

Unterdessen zeigen Gutachten auch den sinkenden Grundwasserspiegel, der Ellenbachgraben kann den Anschluss an das Grundwasser verlieren. Näheres im Anhang.

Aber die Kreisgruppe Ansbach des BUND Naturschutz und unsere stellvertretende Vorsitzende Renate Götzenberger werden „dranbleiben“!

Landkreis Würzburg: Brisanz beim Wasserschutz nicht erkannt!

Wasserschutzgebiet Zeller Quellen:

Die Zeller Quellen liefern etwa 50% des Trinkwassers für Würzburg. Das Wasserschutzgebiet soll auf 66 Quadratkilometer  ausgedehnt werden. Dabei gibt es viele Konflikte mit wirtschaftlichen Interessen, etwa dem geplanten Gipsabbau bei Altertheim oder der autobahnartigen Spange B26n. Dazu die Presseerklärung des BN:

BUND Naturschutz bestürzt über Stellungnahme des Landkreises Würzburg: Brisanz beim Wasserschutz nicht erkannt

Nachdem das Landratsamt Würzburg das Verfahren zur Erweiterung des Wasserschutzgebietes zunächst verzögerte, sollen nun auf Wunsch des Umweltausschusses des Landratsamtes zahlreiche Ausnahmen in die Verordnung aufgenommen werden, unter anderem sollen Bergbau und die Ablagerung von Abfällen unter bestimmten Bedingungen generell erlaubt werden. „Dies ist nicht akzeptabel“, so der BUND Naturschutz. Wasserschutz muss in Anbetracht der sich zuspitzenden Klimakrise absoluten Vorrang gegenüber allen anderen Planungen haben!

Jetzt ist klar: Trinkwasserschutz spielt bei den politischen VertreterInnen des Landkreises Würzburg mehrheitlich nur eine untergeordnete Rolle. Nachdem das Landratsamt zunächst das Verfahren zur Erweiterung der Schutzzone verzögerte – wohl auch um der Firma Knauf tiefgründige Bohrungen für Untersuchungen zum Gipsbergwerk in der Erweiterungszone des Wasserschutzgebietes zu ermöglichen – will man nun für eben dieses Eingriffsvorhaben, wie auch für Abfallablagerungen, Geothermie und Biogasanlagen, Ausnahmen festschreiben. Auch der Straßenbau solle nicht „unnötig“ erschwert werden, war der Main-Post am 18. November zu entnehmen. „Wasserschutz geht uns alle an und hat durch die Zunahmen von Trockenperioden schon jetzt eine sehr hohe Wichtigkeit, die auch noch weiter steigen wird“, stellt Dr. Volker Glöckner, stellvertretender Vorsitzender der Kreisgruppe Würzburg fest. „Ein Trinkwasserschutz light kann nicht funktionieren und verkennt die Dramatik der zurückgehenden Grundwasserspiegel sowie die damit verbundene Unsicherheit bei der Versorgung mit sauberen Trinkwasser vollkommen“, warnt Steffen Jodl, Geschäftsführer der Kreisgruppe. Der BUND Naturschutz ruft daher das Landratsamt und die Gemeinden im Landkreis auf, sich ohne Wenn und Aber hinter den dringend nötigen Trinkwasserschutz zu stellen!

BN-Pressemitteilung WSG Zeller Quellen

Dazu besteht folgender Terminplan:

Momentan können die Träger öffentlicher Belange, z.B. auch die Gemeinden, Stellung beziehen.

Vom 8.Januar bis 2.Februar 2024 liegen die Unterlagen beim Landratsamt Würzburg öffentlich aus.

Einwendungen sind bis 21.Februar 2024 möglich, im Mai 2024 gibt es dazu einen Erörterungstermin, worauf das Landratsamt Würzburg entscheidet.

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