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Anmerkungen zum Gebührensplittinng

Anmerkungen zum Gebühren-Splitting beim Abwasser.

Es bedeutet, dass das Schmutzwasser nach der bezogenen Trinkwassermenge berechnet wird und das Regen – oder Niederschlagswasser nach der Grundstücksgröße und dabei entsprechend der Versiegelung des Grundstückes.

(z.B in Margetshöchheim 2021: „Die Gebühr beträgt 2,40 € pro Kubikmeter Schmutzwasser“ und „Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,32 € je qm Fläche im Jahr“. )

https://www.margetshoechheim.de/buergerservice-politik/buergerservice/ortsrecht

Ziel des Gebühren-Splittings ist es

* einen finanziellen Anreiz zu schaffen für die Flächen-Entsiegelung, damit mehr Regenwasser dem Grundwasser und den Gewässern zugeführt wird;

* in Kombination mit der Förderung von Retentionszisternen (Beitrag zum Hochwasserschutz) soll Regenwasser genutzt werden u.a. für die Toilettenspülung und die Waschmaschine (Einsparung von Waschmitteln und damit weniger Abwasserbelastung), Einsparung von Trinkwasser und damit Schonung der Grundwasserreserven und möglichst soll überschüssiges Regenwasser vor Ort versickern;

* da bei Regenwasserrückhaltung Gebühren eingespart werden ist dies auch ein Beitrag zur Förderung von Dachbegrünungen inkl. aller damit verbundener Vorteile;

Letztendlich ist die Gesplittete Abwassergebühr eine Gebühr nach dem Verursacherprinzip und ein Beitrag zur Gebührengerechtigkeit. Insbesondere Familien mit Kindern oder weiteren mehreren Familienmitgliedern werden finanziell entlastet. Umgekehrt werden große versiegelte Flächen, z.B. große Parkplätze stärker belastet.

Die Umstellung auf Gebühren-Splitting bringt allerdings erst einmal Kosten und Unklarheiten mit sich. Oft, z.B. in Margetshöchheim, wird nicht die individuelle versiegelte Fläche zugrunde gelegt, sondern der Ort in Zonen mit einem bestimmten Versiegelungsgrad eingeteilt und dann die Grundstücksfläche mit einem bestimmten Faktor multipliziert, von 0,2 bis 0,9. Allerdings kann man sich dann umgekehrt an die Gemeinde wenden und nachweisen, dass man deutlich weniger versiegelte Flächen hat bzw. mehr Regenwasser speichert bzw. versickert. Nach solchen Korrekturen kann man in einem eigentlich einheitlich bebauten Viertel unterschiedliche Zonen-Zuordnungen  finden. (in Gebietsabflussbeiwertskarte)

Wünschenswert wäre aber auch, dass die Gemeinde bei der Einführung des Gebühren-Splittings auf diese Ziele hinweist und die Bürger berät, wie sie die Ableitung von Regenwasser vermindern können, durch Entsiegelung von Flächen, durch Zisternen mit anschließender Versickerung, oder durch direkte Versickerung, oder durch Gründächer auf Garagen etc..

In der Stadt Würzburg z.B. sind Eigentümer nach der Satzung direkt verpflichtet, das Niederschlagswasser „zu bewirtschaften“. In Neubaugebieten werden das die obigen Maßnahmen sein, im Bestand in der dicht bebauten Innenstadt ist es zumindest bei Umbaumaßnahmen von Bedeutung.

 

Zum Gebühren-Splitting sind die Gemeinden nur verpflichtet, wenn die Kosten für das Niederschlagswasser hoch sind. Dabei können die Gemeinden allerdings relativ leicht Kosten für das Niederschlagswasser verschieben auf den Schmutzwasserbereich und so dieser Pflicht entgehen.

Auf den Internetseiten des BUND Lemgo kann man dazu die Grundsatzurteile zum Download finden.

https://www.bund-lemgo.de/wasser.html

https://www.bund-lemgo.de/abwassergebuehren.html

Mit freundlichen Grüßen

Ihr IKT-Vorstand

 

 

4.Reinigungsstufe als Lösung?

Gewässer sind weiterhin of in einem schlechten Zustand, könnte eine 4.Reinigungsstufe in Kläranlagen die Probleme lösen?

Dazu ein Artikel im IKT-Info-Dienst Nr.62. Links zu diesem Thema und eine erste Einschätzung finden Sie hier:

4.Reinigungsstufe-Links-28-8-2019

IKT-Info-Dienst-2019-Nr.62

 

Urteil zum Umweltinformationsrecht

Ein Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 6. März 2014 in 2.Instanz:

Der Tenor des Urteils ist es, dass die bei Wasser- und Abwasserzweckverbänden vorliegenden Daten zur Gebührenkalkulation Informationen über die Umwelt darstellen und dem Auskunftsrecht nach UIG (Umweltinformationsgesetz des Bundes) unterliegen…..d.h dass man als Bürger hier ein umfassendes Recht auf Auskunft hat …. erfreulich!

Besonders auch, dass hier dem Antrag auf Weitergabe der Daten auf einem USB-Stick entsprochen wird!

https://openjur.de/u/683701.html

Übrigens:
Es gibt auch ein Bayerisches Umweltinformationsgesetz
(BayUIG) Vom 8. Dezember 2006 (GVBl. S. 933) BayRS 2129-1-4-U
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayUIG

Aber in der bayerischen  Gemeinde Untersteinach/ Kreis Kulmbach darf jeder Bürger nur 1 Stunde pro Woche Einsicht in die Protokolle von öffentlichen Sitzungen nehmen, natürlich ohne Kopien ode elektronische Informationen zu erhalten (Dienstanweisung vom 4.11.2016).

 

Pflanzenkläranlage in Steinernkreuz, Schilfbeet-Anlage

Pflanzenkläranlage in 94375 Steinernkreuz, Gemeinde Stallwang

Steinernkreuz liegt im niederbayerischen Landkreis Straubing-Bogen. Das Dorf mit ca. 35 – 40 Einwohnern ist ein Ortsteil von Stallwang.
Bereits um 1998 herum entwickelte die Gemeinde Stallwang ein Entwässerungskonzept, das vorsah, Steinernkreuz an die etwa 1,3 km entfernte Kläranlage des Nachbarortes Schönstein anzuschließen. Durch die Novellierung der Abwasserverordnung im Jahr 2002 entstand Handlungsbedarf: Laut Abwasser-VO 2002 muss jede Hauskläranlage eine biologische Reinigungsstufe haben. Eine Umsetzung des Anschlusses von Steinernkreuz nach Schönstein sollte kurzfristig realisiert werden. Aufgrund der hohen Kosten für diese Maßnahme entstand in Steinernkreuz eine Initiative, die nach kostengünstigeren Lösungen suchte.
Viele Hindernisse mussten überwunden werden, aus der Dorfgemeinschaft heraus entstand die Interessengemeinschaft dezentrale Abwasserentsorgung Steinernkreuz e. V (IDAS), die als Bauherr, Betreiber und Besitzer der Ortskanalisation und der Schilfbeet-Anlage handelte und handelt.
Im März 2005 erfolgte der erste Spatenstich. Nach einer Bauzeit von gut einem halben Jahr wurde die Ortsentwässerung im September 2005 in Betrieb genommen.
Es existiert kein Anschlusszwang. Im Ort gibt es mehrere Anwesen, die eine Hauskläranlage mit funktionierender biologischer Reinigungsstufe haben und nicht an die Pflanzenkläranlage anschließen wollten. Die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt anzuschließen, wurde vertraglich festgelegt.

Die Anlage funktioniert ohne größere Probleme und liefert hervorragende Ablaufwerte. Der Anschlussbeitrag je Anwesen beträgt nur 3500 €, die jährlichen Kosten je Haushalt betragen bei 70 qm  Abwasser 139,50 €.
Hier finden Sie die Daten im Detail: Pflanzenkläranlage Steinernkreuz, Gemeinde Stallwang

Eigentümer und Betreiber: IDAS e. V
(Interessengemeinschaft dezentrale Abwasserentsorgung Steinernkreuz e. V.)

  1. Vorsitzender: Arnold Bruckbauer, Steinernkreuz 1, 94375 Stallwang    (Bericht 5.4.2016  R. Götzenberger)

Härtefallförderung

 

Härtefallförderung für Sanierungen bei Kanal und Wasser.
Das bayerische Umweltministerium beabsichtigt eine Härtefallförderung bei der Sanierung von Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen im Rahmen der neuen RZWas 2016. Der Bayerische Städtetag stimmt dem grundsätzlich zu.“
Bis zu 30 Millionen Euro sollen jährlich für Härtefälle zur Verfügung gestellt werden bei der Neufassung der RZWas. Über eine Umfrage zu Investitionskosten hat das Umeltministerium Schwellenwerte festgelegt, ab deren Überschreiten eine Förderung einsetzen soll für „Sanierungen bestehender Trinkwasseranlagen, Trinkwasserspeicher, Kläranlagen, Pumpwerke, Regenbecken und den erstmaligen Bau von Verbundleitungen für Wasserversorgungsanlagen für den Fall des Zusammenschlusses zu größeren Einheiten, sowie für Verbundkanäle anstelle der Sanierung von Kläranlagen. Ab 4.100 Euro pro Einwohner für Investitionen in Wasser- und Abwasseranlagen, ab 2.150 Euro für die Investitionen in Wasserversorgungsanlagen und ab 3.350 Euro für die Investition in Abwasserentsorgungsanlagen, sollen Härtefallförderungen gewährt werden. “ Näheres unter  http://www.bay-staedtetag.de/index.php?id=13143,150

Pressemitteilung von Germanwatch:   11. März 2016

Novelle des Düngerechts: Bundesregierung muss endlich Wasser- und Klimaschutz voranbringen

Anhörung im Bundestag am Montag: Germanwatch fordert Blockadehaltung der Fleischindustrie zu überwinden

http://germanwatch.org/de/11949

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4.Reinigungsstufe als Lösung?

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