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4.Reinigungsstufe als Lösung?

Gewässer sind weiterhin of in einem schlechten Zustand, könnte eine 4.Reinigungsstufe in Kläranlagen die Probleme lösen?

Dazu ein Artikel im IKT-Info-Dienst Nr.62. Links zu diesem Thema und eine erste Einschätzung finden Sie hier:

4.Reinigungsstufe-Links-28-8-2019

IKT-Info-Dienst-2019-Nr.62

 

Urteil zum Umweltinformationsrecht

Ein Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 6. März 2014 in 2.Instanz:

Der Tenor des Urteils ist es, dass die bei Wasser- und Abwasserzweckverbänden vorliegenden Daten zur Gebührenkalkulation Informationen über die Umwelt darstellen und dem Auskunftsrecht nach UIG (Umweltinformationsgesetz des Bundes) unterliegen…..d.h dass man als Bürger hier ein umfassendes Recht auf Auskunft hat …. erfreulich!

Besonders auch, dass hier dem Antrag auf Weitergabe der Daten auf einem USB-Stick entsprochen wird!

https://openjur.de/u/683701.html

Übrigens:
Es gibt auch ein Bayerisches Umweltinformationsgesetz
(BayUIG) Vom 8. Dezember 2006 (GVBl. S. 933) BayRS 2129-1-4-U
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayUIG

Aber in der bayerischen  Gemeinde Untersteinach/ Kreis Kulmbach darf jeder Bürger nur 1 Stunde pro Woche Einsicht in die Protokolle von öffentlichen Sitzungen nehmen, natürlich ohne Kopien ode elektronische Informationen zu erhalten (Dienstanweisung vom 4.11.2016).

 

Pflanzenkläranlage in Steinernkreuz, Schilfbeet-Anlage

Pflanzenkläranlage in 94375 Steinernkreuz, Gemeinde Stallwang

Steinernkreuz liegt im niederbayerischen Landkreis Straubing-Bogen. Das Dorf mit ca. 35 – 40 Einwohnern ist ein Ortsteil von Stallwang.
Bereits um 1998 herum entwickelte die Gemeinde Stallwang ein Entwässerungskonzept, das vorsah, Steinernkreuz an die etwa 1,3 km entfernte Kläranlage des Nachbarortes Schönstein anzuschließen. Durch die Novellierung der Abwasserverordnung im Jahr 2002 entstand Handlungsbedarf: Laut Abwasser-VO 2002 muss jede Hauskläranlage eine biologische Reinigungsstufe haben. Eine Umsetzung des Anschlusses von Steinernkreuz nach Schönstein sollte kurzfristig realisiert werden. Aufgrund der hohen Kosten für diese Maßnahme entstand in Steinernkreuz eine Initiative, die nach kostengünstigeren Lösungen suchte.
Viele Hindernisse mussten überwunden werden, aus der Dorfgemeinschaft heraus entstand die Interessengemeinschaft dezentrale Abwasserentsorgung Steinernkreuz e. V (IDAS), die als Bauherr, Betreiber und Besitzer der Ortskanalisation und der Schilfbeet-Anlage handelte und handelt.
Im März 2005 erfolgte der erste Spatenstich. Nach einer Bauzeit von gut einem halben Jahr wurde die Ortsentwässerung im September 2005 in Betrieb genommen.
Es existiert kein Anschlusszwang. Im Ort gibt es mehrere Anwesen, die eine Hauskläranlage mit funktionierender biologischer Reinigungsstufe haben und nicht an die Pflanzenkläranlage anschließen wollten. Die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt anzuschließen, wurde vertraglich festgelegt.

Die Anlage funktioniert ohne größere Probleme und liefert hervorragende Ablaufwerte. Der Anschlussbeitrag je Anwesen beträgt nur 3500 €, die jährlichen Kosten je Haushalt betragen bei 70 qm  Abwasser 139,50 €.
Hier finden Sie die Daten im Detail: Pflanzenkläranlage Steinernkreuz, Gemeinde Stallwang

Eigentümer und Betreiber: IDAS e. V
(Interessengemeinschaft dezentrale Abwasserentsorgung Steinernkreuz e. V.)

  1. Vorsitzender: Arnold Bruckbauer, Steinernkreuz 1, 94375 Stallwang    (Bericht 5.4.2016  R. Götzenberger)

Härtefallförderung

 

Härtefallförderung für Sanierungen bei Kanal und Wasser.
Das bayerische Umweltministerium beabsichtigt eine Härtefallförderung bei der Sanierung von Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen im Rahmen der neuen RZWas 2016. Der Bayerische Städtetag stimmt dem grundsätzlich zu.“
Bis zu 30 Millionen Euro sollen jährlich für Härtefälle zur Verfügung gestellt werden bei der Neufassung der RZWas. Über eine Umfrage zu Investitionskosten hat das Umeltministerium Schwellenwerte festgelegt, ab deren Überschreiten eine Förderung einsetzen soll für „Sanierungen bestehender Trinkwasseranlagen, Trinkwasserspeicher, Kläranlagen, Pumpwerke, Regenbecken und den erstmaligen Bau von Verbundleitungen für Wasserversorgungsanlagen für den Fall des Zusammenschlusses zu größeren Einheiten, sowie für Verbundkanäle anstelle der Sanierung von Kläranlagen. Ab 4.100 Euro pro Einwohner für Investitionen in Wasser- und Abwasseranlagen, ab 2.150 Euro für die Investitionen in Wasserversorgungsanlagen und ab 3.350 Euro für die Investition in Abwasserentsorgungsanlagen, sollen Härtefallförderungen gewährt werden. “ Näheres unter  http://www.bay-staedtetag.de/index.php?id=13143,150

Pressemitteilung von Germanwatch:   11. März 2016

Novelle des Düngerechts: Bundesregierung muss endlich Wasser- und Klimaschutz voranbringen

Anhörung im Bundestag am Montag: Germanwatch fordert Blockadehaltung der Fleischindustrie zu überwinden

http://germanwatch.org/de/11949

Appell an Planer und Kommunalpolitiker

Appell: Das Abwasser dezentral reinigen.

(Fränkische Landeszeitung, Kreis Neustadt-Bad Windsheim, Do. 17.3.2016)

In den Ortsteilen Ermetzhofen, Neuherberg und Seenheim der Gemeinde Ergersheim laufen die Einleitungsgenehmigungen für die Teichkläranlagen aus. Der Gemeinderat Ergersheim hat sich daher 2015 für eine zentrale Lösung für 2,5 Millionen Euro entschieden: Im Hauptort soll eine zentrale Kläranlage gebaut werden, in die die Abwässer der Ortsteile über Pumpwerke hingeleitet werden sollen.

Auf einer Informationsveranstaltung in Ermetzhofen forderte Gunter Zepter, stellvertretender Vorsitzender der IKT, dezentralen Lösungen den Vorzug zu geben. So forderte auch ein Landtagsbeschluss, Fördergelder nur dann zu geben, wenn kostengünstige dezentrale Alternativen wirklich geprüft worden seien. Es gibt Regelwerke und gute Beispiele auch für naturnahe Abwasserreinigung etwa durch Teichkläranlagen und Pflanzenkläranlagen. Als Grundsatz sollte gelten – Sanierung und Verbessern – vor Neubau. Geld kann am ehesten bei der Konzeption gespart werden, bei der Ausschreibung ist es zu spät. Leider ist regelmäßig festzustellen, dass dezentrale Lösungen bewusst zu Tode gerechnet werden, zum Beispiel, indem eine niedrige Nutzungsdauer bei Teich- oder Pflanzenkläranlagen ansetzt oder mit teilweise utopischen Betriebskosten rechnet. Für die Bürger kann das bedeuten, dass die Kosten aus dem Ruder laufen, denn sie müssen die Millionen bezahlen.

Laut Zeitungsartikel erklärte Bürgermeister Dieter Springmann, „dass man trotz des Gemeinderatsbeschlusses weiter zukunftsfähige Lösungen zur Abwasserbehandlung untersuchen wolle. Dazu habe man jetzt auch Zeit, weil die Einleitungsgenehmigungen für Ermetzhofen und Seenheim vom Wasserwirtschaftsamt Ansbach bis 2020 verlängert worden seien. Die Einleitungsgenehmigung für Neuherberg laufe 2018 aus.“

Unter dem Druck der Dorferneuerung und wegen zu hoher Fremdwassereinleitung in Neuherberg hat der Gemeinderat bereits die Verlegung eines Schmutzwasserkanals vergeben. Unsinnigerweise aber genau in einem Bereich, in dem kein Fremdwasser zuläuft. Um hier weitere „Fehlentscheidungen“ zu verhindern haben die Bürger vor Ort nun erneut Einblick in die Zustandsbeschreibung des Kanals und das Video der Kanalbefahrung gefordert. Bisher wurde ihnen dies verwehrt.

Artikel rund um das Thema:

4.Reinigungsstufe als Lösung?

Publiziert am: 28. August 2019 von IKT-Admin

Gewässer sind weiterhin of in einem schlechten Zustand, könnte eine 4.Reinigungsstufe in Kläranlagen die Probleme lösen? Dazu ein Artikel im IKT-Info-Dienst Nr.62. Links zu diesem Thema und eine erste Einschätzung finden Sie hier: 4.Reinigungsstufe-Links-28-8-2019 IKT-Info-Dienst-2019-Nr.62  

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Urteil zum Umweltinformationsrecht

Publiziert am: 14. November 2017 von IKT-Admin

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