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BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. : 3 Milliarden € Kosten

Ein Gutachten für den BDEW bestätigt, dass Deutschland die Nitrat-Richtlinie von 1991 immer noch nicht wirksam umsetzt. Es bestätigt die Aussagen unseres Vorstandsmitglieds Renate Götzenberger, dass die nitrat-gefährdeten „roten Gebiete“ zugunsten der Landwirtschaft klein gerechnet werden. (IKT-Info-Dienst 2021 Nr.63). Und das Gutachten bekräftigt, dass es für den Steuerzahler teuer wird.

Aktuelles Beispiel: Margetshöchheim, das sich seit Jahren für die Nitratreduzierung einsetzt, muss sich Gedanken über eine teure technische Lösung machen. Die landwirtschaftlichen Regeln erlauben es kaum, von schwierigen Landwirten eine wassergerechte Düngung zu verlangen. Aber aus den „roten Gebieten“ Bayerns ist Margetshöchheim verschwunden.

210705_BDEW_Presseinformation_Gutachten Nitrat (1)

210705_BDEW_Gutachten_Düngerecht_Kernaussagen

Urteil zum Umweltinformationsrecht

Ein Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 6. März 2014 in 2.Instanz:

Der Tenor des Urteils ist es, dass die bei Wasser- und Abwasserzweckverbänden vorliegenden Daten zur Gebührenkalkulation Informationen über die Umwelt darstellen und dem Auskunftsrecht nach UIG (Umweltinformationsgesetz des Bundes) unterliegen…..d.h dass man als Bürger hier ein umfassendes Recht auf Auskunft hat …. erfreulich!

Besonders auch, dass hier dem Antrag auf Weitergabe der Daten auf einem USB-Stick entsprochen wird!

https://openjur.de/u/683701.html

Übrigens:
Es gibt auch ein Bayerisches Umweltinformationsgesetz
(BayUIG) Vom 8. Dezember 2006 (GVBl. S. 933) BayRS 2129-1-4-U
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayUIG

Aber in der bayerischen  Gemeinde Untersteinach/ Kreis Kulmbach darf jeder Bürger nur 1 Stunde pro Woche Einsicht in die Protokolle von öffentlichen Sitzungen nehmen, natürlich ohne Kopien ode elektronische Informationen zu erhalten (Dienstanweisung vom 4.11.2016).

 

Widerspruch gegen den Einbau von Funkwasserzählern

Ein Schreiben des bayerischen Innenministeriums vom 29.3.2017 berücksichtigt das Bayerische Datenschutzgesetz (BayDSG) und fordert die Wasserversorger dazu auf, die Betroffenen über ihr Widerspruchsrecht aufzuklären und den Widerspruch  unbürokratisch zu ermöglichen, d.h. ohne dass man besonders sensible persönliche Daten nachweisen muss. Es heißt im Detail:

Dies geht vermutlich auf die Einwände besorgter Bürger und des Datenschutzbeauftragten zurück:

Der bayerische Datenschutzbeauftragte antwortete auf eine Anfrage zu Funkwasserzähler am 11.7.2016: „Beim Einsatz von „intelligenten“ Wasserzählern geht es um Eingriffe in das Grundrecht zur informationellen Selbstbestimmung. … Es gibt jedem Einzelnen die Befugnis, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.“

Er betont, dass für einen solchen Eingriff in Grundrechte eine gesetzliche Grundlage nötig sei, besonders:

– wenn der Einzelne diesen Eingriff dulden muss, wenn man also zum Einbau von Funkwasserzählern verpflichtet wird,

– wenn Daten erhoben werden, die nicht für die Abrechnung nötig sind, wenn diese kleinteilig erfasst werden und lange gespeichert werden

– und wenn „solche personenbezogenen Daten in regelmäßigen Abständen ohne Einflussmöglichkeit des Betroffenen „auf die Straße“ übertragen und über die Ferne unbemerkt und ohne Mitwirkung des Betroffenen abgelesen werden können“.

Dass diese Punkte  auf Funkwasserzähler zutreffen, haben wir schon gezeigt: Ein Techniker von Kamstrup gab an, dass von einem intelligenten Zähler alle 16 sec jeweils 7 Werte übertragen werden, und auf der Homepage von Kamstrup wird ein Datenlogger erwähnt, der den Verbrauch der letzte 460 Tage anzeigt.

Und diese Punkte müssten also für einen Widerspruch reichen!

Da es bisher kein Gesetz dazu gibt, kann man den Einbau eines Funkwasserzählers aus Datenschutzgründen ablehnen!.

Nicht alles wird teurer: Erfolg durch eigenes Wasser

Der Wasserpreis sinkt von 1,90 € auf 1,50 €, der Abwasserpreis von Schmutzwasser von 2,50 € auf 1,84 €, das Niederschlagswasser von 0,39 € auf 0,28 €.

Bericht der Margetshöchheimer Mitte: 10.12.16: Ab dem 1. Januar 2017 können sich die Bürgerinnen und Bürger Margetshöchheims über eine deutliche Senkung der Wasser- und Abwassergebühren freuen.
Beim Wasser hat die Gemeinde in den letzten Jahren eine Rücklage von 170.000 € erwirtschaftet, so dass der Kubikmeterpreis von 1,90 € um 21 % auf 1,50 € gesenkt wird. Im Gegensatz zu vielen Orten, die ans Fernwasser angeschlossen sind, liegt die Gemeinde Margetshöchheim deutlich unter dem Niveau anderer Gemeinden. Es hat sich also ausgezahlt, auf die Sanierung und Erhaltung der eigenen Wasserversorgung und nicht aufs Fernwasser zu setzen. Das gilt übrigens auch für die Abwasserentsorgung, wo die Gemeinde nicht (wie der Nachbarort Zell) wegen eines vermeintlichen kurzfristigen Vorteils an die Würzburger Kläranlage angeschlossen hat, sondern beim überschaubaren Veitshöchheimer „Abwasser-Zweckverband Maintal“ geblieben ist.
Auch beim Abwasser gibt es nämlich eine erfreuliche Entwicklung. Wegen einer Rücklage von 164.000 € wird der Preis pro Kubikmeter Schmutzwasser (berechnet nach dem Wasserverbrauch) von 2,50 € um 26,4 % auf 1,84 € gesenkt.
Beim Niederschlagswasser, das sich nach der versiegelten Fläche bemisst, gibt es pro Quadratmeter eine Senkung um 28,2 % von 0,39 € auf 0,28 €.
Da die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung zu den kostenrechnenden Einrichtungen zählen, ist die Gemeinde verpflichtet, innerhalb eines angemessenen Zeitraums die Gebühr je nach der Entwicklung der Unkosten zu senken oder anzuheben. In der Regel kalkuliert man die Gebühren für einen Fünfjahreszeitraum, um Schwankungen bei den Unkosten auszugleichen und ein jährliches Auf und Ab der Gebühren zu vermeiden. Das wäre sonst mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verbunden, da bei jeder Änderung der Gebühren die jeweilige Satzung geändert werden muss. (10.12.16)

Härtefallförderung

 

Härtefallförderung für Sanierungen bei Kanal und Wasser.
Das bayerische Umweltministerium beabsichtigt eine Härtefallförderung bei der Sanierung von Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen im Rahmen der neuen RZWas 2016. Der Bayerische Städtetag stimmt dem grundsätzlich zu.“
Bis zu 30 Millionen Euro sollen jährlich für Härtefälle zur Verfügung gestellt werden bei der Neufassung der RZWas. Über eine Umfrage zu Investitionskosten hat das Umeltministerium Schwellenwerte festgelegt, ab deren Überschreiten eine Förderung einsetzen soll für „Sanierungen bestehender Trinkwasseranlagen, Trinkwasserspeicher, Kläranlagen, Pumpwerke, Regenbecken und den erstmaligen Bau von Verbundleitungen für Wasserversorgungsanlagen für den Fall des Zusammenschlusses zu größeren Einheiten, sowie für Verbundkanäle anstelle der Sanierung von Kläranlagen. Ab 4.100 Euro pro Einwohner für Investitionen in Wasser- und Abwasseranlagen, ab 2.150 Euro für die Investitionen in Wasserversorgungsanlagen und ab 3.350 Euro für die Investition in Abwasserentsorgungsanlagen, sollen Härtefallförderungen gewährt werden. “ Näheres unter  http://www.bay-staedtetag.de/index.php?id=13143,150

Pressemitteilung von Germanwatch:   11. März 2016

Novelle des Düngerechts: Bundesregierung muss endlich Wasser- und Klimaschutz voranbringen

Anhörung im Bundestag am Montag: Germanwatch fordert Blockadehaltung der Fleischindustrie zu überwinden

http://germanwatch.org/de/11949

Artikel rund um das Thema:

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Publiziert am: 6. Juli 2021 von IKT-Admin

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