nach oben

Neue Brunnen – Erfolg in Wollbach

Der Kampf hat vor 19 Jahren  hat sich gelohnt:  Nach einer erfolglosen Brunnenbohrung sollte Wollbach ans Fernwasser anschließen, denn es gab Probleme mit der Qualität und Menge des Trinkwassers. Aber die Bürger wehrten sich. Die Eigenwasserversorgung in Wollbach, Kreis Rhön-Grabfeld blieb erhalten.

Die Gemeinde Wollbach verfügte über einen Bohrbrunnen mit 70m Tiefe, der im Jahr 1953 erbaut wurde und qualitativ gutes Wasser in ausreichender Menge lieferte. Aber zu Beginn der 80iger Jahre wurden dann erhöhte Nitratwerte gemessen, im November 1983 61,5mg/l.

Erstmals im November 1986 wurde das Trinkwasser auf chlorierte Kohlenwasserstoffe untersucht. Das Messergebnis betrug 0,130 mg/l (Grenzwert: 0,025 mg/l). Ständige Messungen bis zum Juli 1990 brachten „bessere“ Ergebnisse, die jedoch immer weit über dem Grenzwert lagen.

Durch die Erschließung neuer Baugebiete war zwischenzeitlich auch die Wassermenge auf Dauer nicht mehr ausreichend.

1.Versuch

Nachdem die Fachbehörden eine Sanierbarkeit des Brunnens ausschlossen, wurde vom Gemeinderat im September 1987 der Beschluss gefasst, durch Neubohrungen die eigene Trinkwasserversorgung sicherzustellen. Durch das betraute Ingenieur-Geologische Institut wurden drei Bohrpunkte vorgeschlagen, wobei „die Reihenfolge 1, 2, gegebenenfalls 3“ beachtet werden sollte.

Zu Beginn des Jahres 1988 wurde die erste Bohrung niedergebracht. Man entschloss sich – wegen der Ortsnähe – für den Bohrpunkt 3. Auf eine Betreuung der Bohrung durch die Firma, die das Gutachten erstellt hatte, wurde allerdings aus Kostengründen verzichtet.

Die Wasseranalyse bei einer Bohrtiefe von 61 m war qualitativ gut, jedoch war die Schüttmenge nicht ausreichend. So ließ man die Bohrung auf 100 m niederbringen. Hier war die Schüttmenge 17 l/sec, jedoch zeigte die Analyse, dass man vermutlich auf Mineralquellen der benachbarten Kurstadt gestoßen war. Dieses Wasser war für Trinkwasser nicht geeignet. Der Bohrpunkt wurde verfüllt, wobei man bei 55 m Abpumptiefe nochmals eine Wasserprobe nahm, die erbrachte, dass bei einer Nutzung zu Trinkwasserzwecken vermutlich eine Aufbereitung (Enteisenung und Entmanganung) notwendig wäre.

Nachdem die Fachbehörden die Gemeinde ohne Beratung ließen, ist davon auszugehen, dass von deren Seite kein ernsthaftes Interesse an dem Erhalt der Eigenwasserversorgung vorlag.

Vermutlich hätten bei einer hydrogeologischen Betreuung die Bohraufschlüsse und entsprechende Aufzeichnungen sowie häufigere Wasserproben gesicherte Erkenntnisse über die geologische Struktur geliefert und so auch Aussagen über Erfolgsaussichten weiterer Bohrungen zugelassen.

Anschluss an „Mellrichstädter Gruppe“ ?

Der Mut zu weiteren Versuchsbohrungen wurde dem Gemeinderat vor allem durch die Aussage genommen, dass man froh sein solle, durch die große Bohrtiefe auf mineralreiche Wasser gestoßen zu sein und man dadurch nicht Gefahr gelaufen sei, dass der Brunnen später durchgebrochen wäre. Außerdem war angeblich die Auflage, mit einer Bohrung genügend Wasser in ausreichender Qualität zu finden (das hydrologische Gutachten sah die Notwendigkeit von „mindestens zwei Bohrungen“).

Vonseiten der Fachbehörden und dem Planungsbüro wurde erklärt, dass die evtl. notwendige Aufbereitung (Enteisenung und Entmanganung) und das Zusammenschließen mehrerer Brunnen wegen der dann notwendigen Anlage nicht mehr die wirtschaftlichste Lösung darstellen würde und somit nicht bezuschusst werde.

So beschloss der Gemeinderat mit drei Gegenstimmen (der Ratsherren der Wollbacher Wählergemeinschaft WWG) am 24.1.1989 den Anschluss an die „Mellrichstädter Gruppe“.

Zu diesem Zeitpunkt war schon bekannt, dass das Wasser dort mit rund 40mg/l Nitrat belastet war, also nahe dem Grenzwert von 50mg/l. Außerdem wurden Atrazin und Desthylatrazin über dem Grenzwert nachgewiesen. Eine Dauerchlorierung war erforderlich, da es sich um oberflächennahe Quellen handelt, die für Umwelteinflüsse anfälliger sind.

Widerstand

Von den Gemeinderäten der WWG wurde in der Sitzung vom 13.9.1990 beantragt, die Bürger über diese Alternative der Wasserversorgung in einer Informationsveranstaltung aufzuklären, was der Gemeinderat mit Mehrheit ablehnte.

In dieser Sitzung wurde nochmals festgehalten, dass man „einem Anschluss an die Mellrichstädter Gruppe“ den Vorrang einräume.

Da Trinkwasser unser wertvollstes Lebensmittel darstellt, wollte sich die WWG nicht damit abfinden, sehr schlechte Wasserqualität gegen schlechte Wasserqualität + hohen Kosten einzutauschen.

Wollbacher Wählergemeinschaft für 2. Versuch

So beschloss die WWG, sich mit einer Petition an den Bayerischen Landtag zu wenden.

Die Fakten wurden zusammengetragen, das entsprechende Schriftstück verfasst. Dann gingen Verfechter für die Erhaltung der eigenen Wasserversorgung tagelang von Haus zu Haus, führten mit den Bürgern lange Gespräche und sammelten so 504 Unterschriften (bei 932 Wahlberechtigte)!.

Am 5.11.1990 wurde die Petition abgeschickt. Im Januar 1991 hat dann der Gemeinderat den Beschluss gefasst, die Petition der WWG zu unterstützen und dieses per Nachtrag dem Bayerischen Landtag kundgetan.

Am 9.8.1991 teilte das Landtagsamt des Bayerischen Landtags mit, dass der Gemeinde „anheimgestellt wird, durch ein hydrogeologisches Fachbüro eine weitere Möglichkeit der ortsnahen Wassergewinnung untersuchen zu lassen. Soweit das hydrogeologische Gutachten zu einem positiven Ergebnis kommt wären die Aufwendungen einschließlich der unbedingt erforderlichen Erkundungsbohrung grundsätzlich zuwendungsfähig.“ Weiter wurde mitgeteilt, dass „für vordringlich zu erstellende Teile der gemeindlichen Wasserversorgungsanlage auf Antrag der Gemeinde eine vorzeitige Baufreigabe im Zuwendungsverfahren erteilt werden kann“.

Der Erfolg zeigt – der Kampf hat sich gelohnt

Seit dem 8.7.1994 sprudelt unser Wasser aus den zwei neuen Brunnen. Die Quellen haben eine ausreichende Schüttung.

Der neue Hochbehälter ist seit 20.8.1996 in Betrieb.

Der alte Brunnen wird für die Sportplatzbewässerung weiter genutzt. Die Schadstoffe (CKW) sind mittlerweile nicht mehr nachweisbar.

Wir sind froh, dass wir den Kampf aufgenommen haben, bei dem die IKT für uns jederzeit ein kompetenter Ansprechpartner gewesen ist und uns tatkräftig unterstützt hat.

Unsere Bürger verfügen heute seit 19 Jahren über ein qualitativ hochwertiges Quellwasser, das nicht aufbereitet werden muss, aus eigenen Brunnen zu einem vernünftigen Preis.

Alfons Pfeuffer / Helga Werner

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B26n – Die Autobahn-Westumgehung um Würzburg

Die geplante Autobahn-Westumgehung um Würzburg  geht über dem Werntal  direkt durch ein Schutzgebiet der Karlstädter Wasserversorgung, bei Duttenbrunn und Hettstadt führt sie erstaunlicherweise genau an den Grenzen von Wasserschutzgebieten entlang. Es sind Schutzgebiete für die Würzburger Trinkwasserversorgung.

Auf dem Wasserforum wird stets der Einsatz der Regierung von Unterfranken für das Trinkwasser gelobt. Die Aktiven der IKT erinnerten daran, dass die B26n das Trinkwasser bedroht und forderten die Regierung von Unterfranken auf, sich gegen diesen Autobahn-Neubau auszusprechen.Beim Raumordnungsverfahren 2012 erhob die IKT Einspruch gegen diese Planung: Einspruch-IKT

Näheres bei der Bürgerinititive „Bürger und Kommunen gegen die B26n“:

Wasserforum Juni 2011 Bild

 

Artikel rund um das Thema:

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. : 3 Milliarden € Kosten

Publiziert am: 6. Juli 2021 von IKT-Admin

Ein Gutachten für den BDEW bestätigt, dass Deutschland die Nitrat-Richtlinie von 1991 immer noch nicht wirksam umsetzt. Es bestätigt die Aussagen unseres Vorstandsmitglieds Renate Götzenberger, dass die nitrat-gefährdeten „roten Gebiete“ zugunsten der Landwirtschaft klein gerechnet werden. (IKT-Info-Dienst 2021 Nr.63). Und das Gutachten bekräftigt, dass es für den Steuerzahler teuer wird. Aktuelles Beispiel: Margetshöchheim, das sich […]

...weiterlesen

Urteil zum Umweltinformationsrecht

Publiziert am: 14. November 2017 von IKT-Admin

Ein Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 6. März 2014 in 2.Instanz: Der Tenor des Urteils ist es, dass die bei Wasser- und Abwasserzweckverbänden vorliegenden Daten zur Gebührenkalkulation Informationen über die Umwelt darstellen und dem Auskunftsrecht nach UIG (Umweltinformationsgesetz des Bundes) unterliegen…..d.h dass man als Bürger hier ein umfassendes Recht auf Auskunft hat …. erfreulich! Besonders […]

...weiterlesen

weitere Artikel:

Widerspruch gegen den Einbau von Funkwasserzählern

Publiziert am: 1. August 2017 von IKT-Admin

Nicht alles wird teurer: Erfolg durch eigenes Wasser

Publiziert am: 21. Dezember 2016 von IKT-Admin

Härtefallförderung

Publiziert am: 10. April 2016 von IKT-Admin

Neue Brunnen – Erfolg in Wollbach

Publiziert am: 8. April 2015 von IKT-Admin

B26n – Die Autobahn-Westumgehung um Würzburg

Publiziert am: 10. November 2012 von IKT-Admin