Pressemitteilung von Germanwatch: 11. März 2016
Novelle des Düngerechts
Artikel rund um das Thema:
Kostenaufteilung Schmutzwasser-Niederschlagswasser
Stellungnahme zur Abwassergebührenkalkulation vom Bundesarbeitskreis Wasser des BUND, von Willi Hennebrüder. Dabei geht es um die Aufteilung der Selbstkosten des Abwasserentsorgers für Känale, Pumpwerke, RÜBs, Kläranlage etc. auf Schmutzwasser, berechnet nach dem verbrauchten Trinkwasser, und auf Niederschlagswasser, zu dem auch Fremdwasser zu rechnen ist. FB 2016 Kostenaufteilung Abwasser
Für den Verbraucher ist wichtig, wie sich das auf die Abwassergebühren auswirkt, besonders wie die versiegelten Flächen berechnet werden. Dazu ein Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgericht NRW vom 26.8.2015, das nach genauer Feststellung der versiegelten Flächen eine Pauschalierung auf je 25 qm für unzulässig hält:. Urteil Gebührenberechnung je qm
Artikel rund um das Thema:
AÖW-Versammlung
Interessanter Termin:
04.05.2016 in Nürnberg – AöW-Jahresveranstaltung zum Thema „Perspektiven der Daseinsvorsorge“ und Mitgliederversammlung Prominente Persönlichkeiten als Redner:
– Oberbürgermeister von Nürnberg und Vizepräsident des Deutschen Städtetages, Dr. Ulrich Maly
– Professorin für Völkerrecht und Autorin des Standardwerks „Das Menschenrecht auf Wasser“, Prof. Dr. Silke Ruth Laskowski
– der bekannte Autor und kooptiertes Mitglied des deutschen Nachhaltigkeitsrats, Prof. Dr. Harald Welzer
Link zur Online-Anmeldung: www.aoew.de/pages/veranstaltungen/aoew-veranstaltungen/anmeldung-zur-veranstaltung.php
Weitere Informationen: www.aoew.de/pages/posts/aoew-jahresveranstaltung–perspektiven-der-daseinsvorsorge-in-deutschland–und-mitgliederversammlung-am-4.5.2016-in-nuernberg-101.php
Artikel rund um das Thema:
IKT Mitgliederversammlung 4.Dezember 2015
„Nitrat und kein Ende“: Auf der IKT-Mitgliederversammlung berichtete der Landesvorsitzende Schönauer über die fehlende Düngemittelverordnung. Neuwahlen bestätigten den Vorstand. Vor dem teuren Anschuss kleiner Ortsteile in Leutershausen an die zentrale Kläranlage wurde gewarnt. Zuviel Fremdwasser in Nordhalben –überdimensionierte RÜBs sind keine Lösung. Übertriebene Anforderungen an Hausbrunnen. Wie fördert man die Grundwasserneubildung? Grundgebühren versus Verbrauchsgebühren. Bericht von AÖW. IKT als Beispiel für soziale Innovationen.
Bericht über die IKT-Mitgliederversammlung am 4.12.2015 in 91746 Weidenbach
Landesvorsitzender Schönauer berichtete über Vorträge und Diskussionen in nationalen Gremien zur Nitratproblematik „NO³ und kein Ende!“ Seit der Nitratgrenzwert 1980 auf 50mg pro Liter gesenkt wurde und 1991 die EU–Nitratrichtlinie zur Nitratminderung erlassen wurde, ist in Deutschland kaum etwas geschehen. Momentan droht mit einem Vertragsverletzungsverfahren von der EU eine Strafe von 350 000 €/Tag. Neben der Düngeverordnung fehlt auch die Jauche-Gülle-Silage-Verordnung (AWSV), obwohl es viele Unfälle, auch mit Bio-Gasanlagen, gibt, die zu gefährlichen Gewässer- und Grundwasserverschmutzungen führen. Der Bundes-Landwirtschaftsminister räumt der Agrarlobby quasi ein Vetorecht ein. Bei der Begünstigung der großen Massentierhalter und der Agrarlobby kann man schon die Gefahr der Korruption von Behörden und Politik sehen.
Laufend berieten Schönauer und andere Vorstandsmitglieder Bürgerinitiativen bei Trinkwasser und Abwasser, dazu die folgenden Berichte. (mehr …)
Artikel rund um das Thema:
Oberelsbach: Umweltinformatinsrecht
Oberelsbach
Petitionsausschuss bestätigt
Umweltinformationsrecht:
In Oberelsbach ist eine Sanierung der eigenen Wasserversorgung unter anderem durch das Bohren neuer Brunnen geplant, da die bisherige Versorgung mengenmäßig nicht mehr reicht. Es bildete sich die „Interessengemeinschaft Wasserversorgung Markt Oberelsbach“ IGWVMO um Elmar Eglmeier, die die hohen Kosten der geplanten Sanierung anzweifelt. Die IG sieht die Ursachen für den Wassermangel in hohen Wasserverlusten und hält die Nutzung bestehender Quellen für eine kostengünstigere Lösung. Um dies beurteilen zu können, stellten sie am 15.12.2014 an die Bürgermeisterin Frau Erb eine Liste von Fragen.
Im Januar konnten Mitglieder der Initiative zwar das Maschinenhaus in Oberelsbach und einen Hochbehälter besichtigen, aber das Betriebsbuch lag nicht vor und die Zähler waren erst vor kurzem auf Null gestellt worden, so dass sich hier kaum etwas über die Wassermengen erkennen lies. Bezüglich ihrer Fragen vom Dezember und einem klärenden, informativen Gespräch wurde die Initiative wiederholt vertröstet.
Dann wurde von der Bürgermeisterin im April eine öffentliche Informationsveranstaltung für den 29.4.2015 angesetzt, ein Tag davor eine Gemeinderatssitzung, und einen Tag danach am 30.4.2015 erhielt die Initiative endlich Antworten auf ihre Fragen. Eine kritische Begleitung der Gemeinderatssitzung und der öffentlichen Veranstaltung durch die IGWVGO war bei dieser Reihenfolge natürlich nicht möglich. Chronologie der Informationsverhinderung
Die Antworten vom 30.4.15 zu bereits erfolgten Maßnahmen waren einigermaßen detailliert, allerdings blieb unklar, ob damit tatsächlich der Wasserverlust eingedämmt wurde. Die Fragen zur Wirtschaftlichkeit verschiedener Varianten und der Nutzbarkeit bestehender Quellen waren sehr pauschal und stützten sich zum Teil auf sehr alte Daten über die Quellen. Die PowerPoint-Darstellung der geplanten Sanierung, die gezeigt worden war und aus der man einige Daten zur Überprüfung hätte entnehmen können, wurde der IGWVMO nicht zur Verfügung gestellt, bei der öffentlichen Veranstaltung hatte man sogar versucht, das Abfotografieren der Daten zu verhindern.
Am 20.Mai 2015 richtete daher die IGWVMO eine Petition an den Landtag, um ihr Informationsrecht einzufordern.
Da die Bearbeitung einer Petition relativ lange dauern kann, wandte sich die IG in der Zwischenzeit erneut an die Gemeinde. Sie beantragten am 6.7.2015, auf eigene Kosten einen unabhängigen Sachverständigen mit der Prüfung der Sanierungspläne beauftragen zu können und diesem Sachverständigen die entsprechend Akteneinsicht zu gewähren. Erst kam keine Reaktion, dann wurde auch hier der Zugang zu Informationen durch Gemeinde und Landratsamt erschwert: Man sollte nur handschriftliche Notizen machen bzw. nur einzelne Kopien durch die Verwaltung erhalten, nur an ein, zwei Tagen, mehr wurde mit Verweis auf den Datenschutz und das Urheberrecht des Planungsbüros abgelehnt. Dabei handelt es sich um Planungen im Auftrag der Gemeinde, auf Kosten der Bürger.
Im August (vor jeder Akteneinsicht) wurde vom Landratsamt als Reaktion auf die Petition ein Gespräch mit den Fachbehörden angeboten. Dies lehnte die IG ab, denn ohne vorherige Sichtung der Unterlagen wäre man hier kein gleichberechtigter Gesprächspartner gewesen.
Am 12. September 2015 konnten unter restriktiven Bedingungen 4 Vertreter der der IG Akteneinsicht nehmen, es wurden ihnen zahlreiche Kopien in Aussicht gestellt, aber am 14.9 und am 16.9. war alles anders: Die angekündigten Kopien waren aus urheberrechtlichen Gründen angeblich nicht möglich.
Am 29.9.2015 legte sich dann der Gemeinderat einstimmig auf die Variante mit der Bohrung neuer Brunnen fest, eine Verschiebung bis zur Erstellung eines Alternativgutachtens wurde abgelehnt. Die Gemeinderatssitzung war nicht in der üblichen Weise bekannt gegeben worden, es scheint 5 Tage lang einen technischen Defekt gegeben zu haben.
Am 23.10.2015 erhielt die IGWVMO die Antwort des Petitionsausschuss, die die Petition als erledigt erklärt. Vorangegangene Schreiben stellen allerdings klar, dass Bürger ein Recht auf Umweltinformationen haben und es besondere Gründe geben muss, diese zu verweigern. Die öffentliche Zugänglichkeit der Akten erfolgte anscheinend auch erst auf Druck des Petitionsausschusses hin. Und was ein Nachspiel haben wird: Offensichtlich wurde von der Verwaltung behauptet, dass die IGWVMO Kopien erhalten kann – was aber tatsächlich verweigert wurde!
Artikel rund um das Thema:
Wasserzukunft im Landkreis Ansbach – Ökologische Folgen, Do. 23. Oktober 2025
Der BUND Naturschutz, Kreisgruppe Ansbach, lädt ein zu einer Info-Veranstaltung mit Bürgerdialog: „Wasserzukunftim Landkreis Ansbach – Nachhaltige Wassergewinnung in der Arberger Heide“ Do. 23.10.2025, 19.00 Uhr, Gasthof Grüner Baum, Röttenbach 1, Bechhofen, 09822/1253 Die Themen: Entwicklung der Grundwasservorräte im Landkreis Ansbach (Referent Dr. Otto Heimbucher, Nürnberg) Ökologische Folgen der Grundwasserentnahme in der Arberger Heide (Referentin […]
Wasserrückhaltemaßnahmen in der Flur – Flurführung und Informationsabend
Es geht um Klimawandel -Landwirtschaft -Starkregen – und damit auch um das Wasser! Scheinfeld / Markt Bibart, Donnerstag, 16. Oktober 2025, 16.00 Uhr, Führung zu abflussbremsenden Maßnahmen (Freibad-Parkplatz ,Badstraße, 91443 Scheinfeld) Anmeldung: zukunftsinitiative-land-wirt-schaft@web.de 18.30 Uhr, Vortrag und Diskussion: „Wasserrückhalt in der Fläche“ am Beispiel „klimaresilienten Landkreis Neustadt/Aisch“ Vortrag: Heiko Moßhammer, Wasserwirtschaftsamt Ansbach Flyer: 16.Oktober 2025 Scheinfeld/Markt […]