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Erfolg durch Umweltinformationsrecht

Vergleich Gemeinderat Markus Weigel / Gemeinde Untersteinach  (am 29.10.2019)

Dieser Vergleich ist ein deutlicher Erfolg für Gemeinderat Weigel, für die IKT und für interessierte Bürger und Bürgerinnen in Bayern, die Akteneinsicht nach dem Umweltinformationsrecht verlangen.

In der Gemeinde Untersteinach sollte eine „Wasserstudie“ des Ingenieurbüros BaurConsult als Grundlage dienen, um zwischen der Sanierung des eigenen Brunnens „Pressecklein“ (mit geringem Fernwasser-Zusatz)  und einem Vollanschluss an das Fernwasser der FWO zu entscheiden. In der Gemeinderatssitzung am 7. März 2017 und in diversen Bürgerversammlungen waren dazu nur kurze PowerPointPräsentationen zu sehen, allerdings je nach Belieben auch mal Pläne oder Fotos. Gemeinderat Markus Weigel verlangte daher Akteneinsicht in diese „Wasserstudie“ sowie in Kostenkalkulationen, Plänen und Skizzen, die dazu gehören. Akteneinsicht wurde ihm nur kurz in der Verwaltung angeboten, nur in Geschäftszeiten, nur für ein, zwei Stunden pro Woche und nur mit handschriftlichem Abschreiben. Dazu sollte er nur ein teilweise geschwärztes Exemplar zur Einsicht bekommen, ohne Pläne, Skizzen und Bilder.

Am 29.10.2019 kam es im Verwaltungsgericht Bayreuth zu einem Vergleich, um ein für beide Seiten aufwendiges Verfahren abzukürzen.

Dieser Vergleich ist ein deutlicher Erfolg für Gemeinderat Weigel, für die IKT und für interessierte Bürger und Bürgerinnen in Bayern, die Akteneinsicht nach dem Umweltinformationsrecht verlangen.

(Artikel als pdf: Umweltinformation-Vergleich-Untersteinach-29-10-19)

Es wurde klar:

Nach dem Bayerischen Umweltinformationsrecht kann die Art der Übermittlung der Informationen von anfragenden Bürgerinnen und Bürgern weitgehend selbst gewählt werden. Also können Bürgerinnen und Bürger auch Kopien verlangen. Die Verweigerung von Kopien ohne schwerwiegenden Grund kommt einer Verweigerung der Akteneinsicht gleich.

Damit musste die Gemeinde einsehen, dass ihre altertümliche Regelung, Einsicht nur während der Dienststunden zu gewähren und auf handschriftlichem Abschreiben zu bestehen, nicht dem Gesetz entspricht und letztlich eine Schikane gegenüber interessierten Bürgern und Bürgerinnen darstellt. Transparenz sieht anders aus!

Das hätte man auch aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 6. März 2014 ersehen können (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. März 2014 – Az. OVG 12 B 20.12), wo dem Kläger volle Akteneinsicht gewährt wurde, in digitaler Form auf einem USB-Stick.

Für die IKT besonders wichtig: Mit der Trinkwasserversorgung wird „auf einen Umweltbestandteil eingewirkt“ – auf das Trinkwasser wie auf das Grundwasser. Damit sind Informationen über eine Trinkwasserversorgung Umweltinformationen nach dem Umweltinformationsgesetz! Und zwar nicht nur einige Daten aus dem Labor oder irgendwo beobachtete direkte Verschmutzungen, sondern die ganzen baulichen Anlagen und auch die Art der Wasserversorgung. Eigentlich ist das jedem Bürger klar, besonders nach den vielen Problemen mit Bakterien im letzten Sommer: Undichte Hochbehälter, verrostete Armaturen etc. können die Qualität des Trinkwassers beeinflussen, bis hin zur Notwendigkeit des Chlorens oder des Abkochens bei Auftreten von Bakterien. Auch die Entscheidung Fernwasser oder eigener Brunnen wirkt sich deutlich auf das Grundwasser aus: Werden Wasserschutzgebiete mit ihren Einschränkungen für die Landwirtschaft und für Baumaßnahmen errichtet, weiter betrieben oder aufgelöst, so wirkt sich das aus! Lange Zuleitungen bilden Eingriffe in den Boden. Übergabebauwerke für eine Fernversorgung wie Hochbehälter für eine Eigenversorgung stellen als Bauwerke ebenfalls Eingriffe in Umweltbestandteile dar.

Und daher sind auch Kostenschätzungen, die für eine Entscheidung zwischen Fernwasser und Eigenwasser wichtig sind, wichtige Umweltinformationen, die die Gemeinde zur Verfügung stellen muss. Dies hätte die Gemeinde schon aus dem ersten Schreiben des Rechtsanwaltes Baumann und dem dort erwähnten Gerichtsurteil…. erkennen können.

In Reaktion auf die Klage hatte der Rechtsanwalt der Gemeinde auch verlangt, der Kläger sollte darlegen, welche Schäden er für die Wasserversorgung fürchtet und wie wahrscheinlich diese seien. D.H. er verlangte als Voraussetzung für die Akteneinsicht eine Art Gutachten oder ausführliche Begründung. Dies widerspricht aber gerade dem Umweltinformationsrecht, das den Bürgern Informationen ohne Begründung zugesteht. (S.9/10)

Ein anderes Abwehrargument der Gemeinde, das Urheberrecht, zog ebenfalls nicht: Eine Kostenschätzung im Auftrag der Gemeinde kann nicht aus Gründen des Urheberrechts des Büros geheim gehalten werden.

Ein Punkt war Rechtsanwalt Baumann, der Markus Weigel vertrat, besonders wichtig: Die Gemeinde hatte das Begehren nach Akteneinsicht als zu allgemein, zu umfassend und zu ungenau dargestellt. Würde das gelten, käme man in folgendes Dilemma: Man hat keine Akteneinsicht, weiß also nicht genau, welche Unterlagen es zum Thema gibt und kennt auch die genauen Bezeichnungen der Akten nicht – müsste diese aber genau angeben, um Akteneinsicht zu bekommen. Damit würde das Recht auf Akteneinsicht ausgehebelt. Daher gilt: Wenn man die genaue Bezeichnung einer Akte nicht kennt, ist das kein Grund, die Einsichtnahme zu verweigern.

Hier ging es z.B. darum, dass die in der Diskussion als „Wasserstudie“ bezeichnete Ausarbeitung, die am 7.März 2017 als kurze Präsentation vorgestellt wurde und von der Gemeinde „Erläuterungsbericht“ genannt wird, tatsächlich „Wasserversorgung Untersteinach Sanierungskonzept, Erläuterungsbericht und Kostenschätzung“ heißt und das Datum  28.11.2016 aufweist.

Die Befürchtung eines zu großen Umfangs der Informationen (Eine Wasserversorgung besteht ja meist schon Jahrzehnte lang) hätte die Gemeinde leicht abwehren können, in dem sie eben das zur Verfügung stellt, was aktuell wichtig erscheint – dann kann der Antragsteller ja Nachforderungen erheben. Jedenfalls stellte die Gemeinde kurz vor dem Gütetermin in Erwiderung der Klage eine sinnvolle Liste von Informationen zusammen – warum nicht gleich?

In Anschluss an den Vergleich wurden diese Informationen Mitte Dezember Gemeinderat Weigel als Kopien übergeben. Besonders interessant für die Entscheidung zwischen Fernwasser und Eigenwasser ist die Kostenvergleichsrechnung nach LAWA, die zur „Wasserstudie“ gehört, aber nicht direkt darin enthalten ist. Dagegen führten die bisher geheim gehaltenen Bilder eher zum Kopfschütteln: ungepflegte Armaturen und ein Landschaftsbild mit Hochbehälter, wie es jeder Spaziergänger aufnehmen kann und wie es schon in der Zeitung stand.

Die Gemeinde Untersteinach trägt 100% der Verfahrenskosten, der Streitwert wurde auf 5000 € festgesetzt*.

In einem Punkt kam der Vergleich der Gemeinde entgegen, die auf das Risiko für die Infrastruktur pochte: Gemeinderat Weigel erhielt als Kopie einen kleinen Übersichtsplan des Leitungsnetzes, der Bauten der Wasserversorgung und geplanter neuer Leitungen, aber keine punktgenauen GPS-Daten dieser Bauten, wobei er aber in der Verwaltung Einblick in die großformatigen Pläne mit diesen Daten erhält. Er versicherte, dass er mit diesen Daten verantwortungsvoll umgeht – eine Selbstverständlichkeit für einen vereidigten Gemeinderat! Und letztlich verzichtete er auf die Berechnung, die den voraussichtlichen Verbesserungsbeiträgen und Gebühren zugrunde liegt. Auch mit den bisherigen Daten aus dem Infobrief der Gemeinde vom Juni 2018  konnten die „Pressecklein-Freunde“ zeigen, dass der Erhalt der eigenen Wasserversorgung für die Bürger langfristig günstiger ist als ein Vollanschluss an die FWO.

Wir teilen – vorsichtig – die Hoffnung des Richters, dass die Gemeinde und ihre Verwaltung in Zukunft vertrauensvoller mit engagierten Gemeinderäten, Bürgerinnen und Bürgern umgehen. Das könnte die Gemeinde damit zeigen, dass sie die Pläne und Kostenschätzungen für die jetzt beschlossene neue Variante 1a, die einen Teilanschluss an die FWO bedeutet, zügig zur Verfügung stellt.

Und von der Gesamtheit eines Gemeinderats kann man als Bürgerin oder Bürger eigentlich erwarten, dass der Gemeinderat nur nach gründlicher Information bereit ist abzustimmen! Fehlt die Information, sollten Gemeinderäte und Gemeinderätinnen eine Vertagung verlangen. Wenn die Mehrheit das nicht will, sollte man an die Öffentlichkeit gehen.

Jedenfalls ist es sehr bedauerlich, wenn ein einzelner Gemeinderat erst juristisch das Umweltinformationsrecht bemühen muss!

*Der Streitwert ist allerdings nicht die Summe, die irgendein Beteiligter zahlen müsste, sondern nur die Grundlage zur Berechnung der Gebühren.

 

Eu-Richtlinie 2015: Erleichterung oder Schikane?

Seit Januar 2019 Umsetzung der EU-Richtlinie 2015/ 1787 in nationales Recht: Erleichterung für kleine Wasserversorger? Oder neue Schikane?

Verein für sauberes Wasser e.V. klagt gegen den Freistaat Bayern

Seit Jahrzehnten soll die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) bundesweit die Qualität unseres Trinkwassers sichern, welches von öffentlichen oder privaten Versorgern zur Verfügung gestellt wird. In dieser Verordnung ist genauestens festgelegt, welche Stoffe wie oft untersucht werden müssen. Die EU Richtlinie hatte aber auch das Anliegen, die Probenentnahmen flexibler und kostengünstiger zu gestalten, da für viele Parameter, z.B. geologisch bedingte, die wiederholte Beprobung nichts Neues bringt und andere für ein bestimmtes Wasserschutzgebiet keine Bedeutung haben. Vor diese Erleichterung ist aber die RAP geschaltet, die „risikobewertungsbasierte Anpassung der Probennahme Planung“, die aber einen hohen Aufwand bedeutet. Und bei der Wasserversorgung des Ortsteils Riesen zeigt sich, dass die Befreiung von Parametern auf der Basis der RAP von manchen Wasserwirtschaftsämtern und Gesundheitsämtern nicht erwünscht ist und deshalb mit bürokratischem Eifer versucht wird, diese zu verhindern.

Seit 1991 betreibt der gemeinnützige Verein für sauberes Wasser e.V. die Trinkwasserversorgung des Ortsteiles Riesen der Gemeinde Steingaden in Oberbayern und sorgt dafür, dass die etwa 100 Bewohner ihr eigenes einwandfreies Wasser genießen können. Es wurden hydrogeologische Gutachten erstellt und in der Folge ein 16 ha großes Wasserschutzgebiet ausgewiesen. Der Vorsitzende Jott Keller betont, dass das Wasser stets regelgerecht untersucht wird. Aber jetzt steht der Verein wieder vor einer teuren Hürde:

( Berichte in Funk und Fernsehen:

https://www.br.de/nachrichten/meldungen/neu-mme-wasserstreit-steingaden-1503-verschiedene-absagen-100.html

https://www.ardmediathek.de/ard/player/Y3JpZDovL2JyLmRlL3ZpZGVvL2MwYmE4OTBhLWJlYTctNDJhOS1iY2Y1LTIzODU2NDgxY2ExZA/ )

Dazu der Kommentar von Jott Keller vom Verein für sauberes Wasser e.V.: www.unser-sauberes-wasser.de

Es sollte eigentlich keine Überraschung mehr sein, dass es nicht unbedingt einfacher wird, wenn EU-Richtlinien in der BRD in nationales Recht umgesetzt werden, zumindest wenn die TrinkwV betroffen ist. Was die Verfasser jedoch hier vorgelegt haben, lässt keinerlei Wünsche mehr offen, was etwaige Anforderungen an Kompliziertheit betrifft. Von Entbürokratisierung kann ohnehin keine Rede mehr sein. Damit kehrt Deutschland den Sinn der EU-Richtlinie ins Gegenteil um, denn diese sollte Flexibilisierung und Kosteneinsparung zur Folge haben. Ein Blick in die ursprüngliche EU-Richtlinie beweist das.

Zwei Arten von Untersuchungen

Seit Jahrzehnten soll die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) bundesweit die Qualität unseres Trinkwassers sichern. In dieser Verordnung ist genauestens festgelegt, welche Stoffe wie oft untersucht werden müssen. Dies geschieht auf Basis zweier verschiedener Untersuchungsarten:

Einer routinemäßigen Untersuchung „Parameter der Gruppe A“ (für öffentliche Wasserversorgungen ab 1000 cbm Jahresverbrauch je Quartal), bei der das Wasser auf Keime untersucht wird. Die bisher damit vorgeschriebene Untersuchung auf Ammonium entfällt und wurde durch die Untersuchung auf Enterokokken ersetzt.

Einer umfassenden Untersuchung „Parameter der Gruppe B“, bei der die in den Anlagen der Trinkwasserverordnung gelisteten physikalisch/chemischen Parameter auf ihre Grenzwerteinhaltung überprüft werden. Seit 2018 können die Gesundheitsämter die Untersuchung weiterer, nicht gelisteter Schadstoffe verlangen, wenn das Risiko einer Gesundheitsgefährdung nachgewiesen ist.

Hohe Untersuchungskosten und klingende Kassen

Kleine Wasserversorgungsanlagen blieben früher von den teuren umfassenden Untersuchungen, die jedes Mal bis zu 1.000 € kosten können, weitgehend ausgenommen. Dieses bewährte Verfahren scheint sich jedoch seit 2013 geändert zu haben. Viele deutsche Gesundheitsämter, ebenso das im Landkreis Weilheim-Schongau, fingen zu Beginn des Jahres 2013 damit an, auch von privaten und kleinen öffentlichen Wasserversorgungen und völlig ungeachtet der jeweilig örtlichen Gegebenheiten, diese umfassende Untersuchung in dreijährigen Zyklen zu verlangen. Danach hätte jeder im Grünen gelegene Bauernhof mit einem eigenen Brunnen sein Trinkwasser aufwändig und wiederholt zu untersuchen, zum Beispiel auf Schadstoffe industrieller Abwässer, die in vielen Regionen gar nicht vorkommen können.

Bereits seit Jahrzehnten wurden und werden bundesweit, ohne Überprüfung der jeweiligen Relevanz vor Ort, Schadstoffe untersucht, die allein der Wertschöpfung der Labore und des Staates dienen und keinerlei echte Gesundheitsvorsorge darstellen. Die auf drei Jahre verkürzten Intervalle für die umfassenden, wesentlich teureren Untersuchungen der Gruppe B bescherten zu Lasten von vielen Bürgern und Kommunen wenigen Profiteuren ein wahrlich glänzendes Geschäft.

Bayerischer Verein wehrt sich gegen Missbrauch

Unser „Verein für sauberes Wasser e.V.“, zuständig für die Trinkwasserversorgung des Ortsteiles Riesen, erhielt 2013 mehrfach eine solche Aufforderung – mit Zwangsgeldandrohung von bis zu 1.000 €  (Zwangsgeld ist keine Strafe)  für jeden nicht untersuchten Stoff. Wir weigerten uns und stellten den Sinn dieser überzogenen Probenentnahmen grundsätzlich in Zweifel.

Erfolgreiche Vereinbarung im Herbst 2014

Mit fachlicher Unterstützung eines unabhängigen Sachverständigen und im Beisein einer Vertreterin des Gesundheitsamtes wurde dann im Herbst 2014 auf Kosten des Vereins jeder der zu untersuchenden Stoffe aus der TrinkwV auf seine Relevanz für die Wasserversorgung Riesen überprüft. Das Ergebnis: Weit mehr als 80 Prozent der in den Anlagen der TrinkwV gelisteten Stoffe der Gruppe B haben für die Versorgung des Ortes Riesen keinerlei gesundheitlichen Vorsorgenutzen und brauchten in den Folgejahren nicht mehr untersucht zu werden. Zum Beispiel ist eine Untersuchung auf Pflanzenschutzmittel verzichtbar, wenn seit Jahrzehnten im ausschließlich von Mitgliedern des VfsW genutzten Wassereinzugsbereich keinerlei Pflanzenschutzmittel ausgebracht worden sind und dies durch mehrmalige Probenahmen immer wieder nachgewiesen worden ist. Auf Wunsch kann das Parameter-Protokoll per E-Mail angefordert werden. Es kann aber lediglich als Anhaltspunkt dienen und darf auf keinen Fall 1:1 übernommen werden, weil es nur für die Riesender Quellsituation gültig und anwendbar ist.

Die neue EU-Richtlinie von 2015 und ihre Umsetzung in deutsches Recht

Die jüngste, vierte Änderung der TrinkwV nach Vorgabe der EU-Richtlinie 2015/1787, die bis Ende Oktober 2017 in nationales Recht umgesetzt sein sollte, wurde nun am 03. Januar 2018 veröffentlicht. Der Inhalt dieser Richtlinie hinterlässt allerdings einen zwiespältigen Eindruck: Auf der einen Seite wird eine weitgehende Flexibilisierung der Überwachungsparameter und der Probennahme-Häufigkeit angestrebt und sogar vorgeschrieben, Zitat: „Bei der Wahl der geeigneten Parameter für die Überwachung müssen die lokalen Gegebenheiten für jedes Wasserverteilungssystem berücksichtigt werden.“ (Vgl. EU-Richtlinie 2015/1787, Anhang II, Überwachung, Teil B, Parameter und Häufigkeiten, 1. Allgemeiner Rahmen). Auf der anderen Seite wird diese Möglichkeit der Verringerung der Parameter in Bezug auf die örtliche Relevanz durch aufwendige Prüfungsverfahren wieder zunichte gemacht. Seit Januar 2018 gibt es nun entsprechend einen vom Umweltbundesamt herausgegebenen, 11-seitigen Leitfaden „Leitlinien für die risikobewertungsbasierte Anpassung der Probennahmeplanung für eine Trinkwasserversorgungsanlage (RAP) nach § 14 Absatz 2a bis 2c Trinkwasserverordnung“, der sich, wie schon am Titel unschwer zu erkennen ist, als nicht ganz einfache Maßnahme erweist. Die bisherige Praxis der nicht auf ihre Notwenigkeit hin kontrollierten Pauschaluntersuchungen, die seit Jahrzehnten vor allem der Wertschöpfung des Staates und der zuständigen Labore gedient hat, kann zwar jetzt von jedem Wasserversorgungsunternehmer auf ihre örtliche Relevanz hin überprüft werden, allerdings ist der technische und finanzielle Aufwand dafür derart groß, dass die meisten Versorger vermutlich abwägen werden, welches Vorgehen am Ende für sie günstiger ist.

Denn um diese Risikoanalyse und -bewertung jeweils vornehmen zu können, bräuchte es qualifiziertes Personal (z.B. Hydrogeologen, Lebensmittelchemiker), welches vermutlich in den Gesundheitsämtern nicht zu finden sein wird. Und eine Leitlinie ist zudem weit davon entfernt, ein Gesetz zu sein, was im Übrigen auch für die TrinkwasserVerordnung selbst gilt.

Die Riesener RAP wird nicht anerkannt

Unser Verein für sauberes Wasser e.V. nahm die Herausforderung an. Wir führten im November 2018 eine große Beprobung durch und legten dem Gesundheitsamt eine Risikobewertung vor. Es zeigte sich, dass alle Einzelwerte der physikalisch-chemischen Stoffe wieder den umfassenden Untersuchungen von 2007 und 2008 entsprachen und voll die Anforderungen der Trinkwasserversorgung erfüllen. Aber das Wasserwirtschaftsamt erkannte diese Risikobewertung nicht an. Das Gesundheitsamt verlangt wegen einer vorgegebenen „Siebenjahresfrist“ noch einmal das gesamte Untersuchungsprogramm. Die Untersuchungen von 2007/2008, 2014 und 2018, die praktisch immer das gleiche völlig unauffällige Ergebnis zeigten, reichen dem Gesundheitsamt nicht. Dazu fordert das Gesundheitsamt eine kontinuierliche Trübungsmessung, um  auszuschließen, dass Oberflächenwasser einen Einfluss auf die Riesener Wasserversorgung hat – eine ständig wiederholte Befürchtung, die durch sämtliche Analysen aus Jahrzehnten immer wieder widerlegt wurde. Eine solche dreimonatige Trübungsmessung würde rund 5000 € kosten.

Wir wehren uns: VfsW verklagt Freistaat Bayern

Das Landratsamt Weilheim-Schongau hat im Januar 2019 eine Anordnung gegen den Verein für sauberes Wasser e.V. (VfsW) als Wasserversorger erlassen, um die Trinkwasserverordnung in der starren Auslegung des Amtes ohne jegliche Rücksicht auf örtliche Gegebenheiten zu erzwingen. Dazu kommen weit darüber hinausreichende Maßnahmen. Einer echten Gesundheitsvorsorge wird damit ein Bärendienst erwiesen.

Dem VfsW drohen – völlig überflüssigerweise – Gesamtkosten in Höhe von über 10.000 €, die die Versorgung von circa 100 Bürgern und 500 Tieren gefährden. Dagegen hat nun der Verein mit Hilfe einer renommierten Anwaltskanzlei beim Bayerischen Verwaltungsgericht München Klage eingereicht. Leider hat das Landratsamt keine andere Möglichkeit zugelassen als dieses aufwändige Verfahren.

Von der rigiden Anwendung der seit dem 3. Januar 2019 in der 16. Novellierung gültigen Trinkwasserverordnung sind vor allem Eigentümer privater Brunnen und kleinere Wasserwerke mit einem Tagesverbrauch von weniger als 10 m³ oder zwischen 10 und 1.000 m³ betroffen. Manche Versorger wissen sicher noch gar nicht, was da auf sie zukommt, beispielsweise die sehr teure Untersuchung der physikalisch-chemischen Stoffe im dreijährigen Turnus ohne den geringsten Nachweis der tatsächlichen Notwendigkeit.

Alle Betreiber privater Brunnen oder kleinerer dezentraler Trinkwasserversorgungen sind hiermit aufgerufen, sich beim VfsW oder bei der IKT zu melden, um dann Wege zu überlegen, wie man sich gegebenenfalls gegen diesen sinnlosen und teuren Behördenaktionismus zur Wehr setzen könnte. Gerne können sich auch Betroffene melden, die zunächst nur ein Gespräch oder eine Beratung wünschen.

Der VfsW ist gemeinnützig anerkannt. Sein Vorstand ist ehrenamtlich tätig. Dem VfsW ist jede Form der Unterstützung gerne auch von Bürgern, die nicht direkt betroffen sind, willkommen, auch Spenden (gerne gegen Spendenquittung) sind jederzeit möglich.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Vereins:
www.unser-sauberes-wasser.de

Schreiben Sie uns eine E-mail oder rufen Sie einfach an: Telefonnummer 08862 – 93023.

Verein für sauberes Wasser e.V.

c/o Bernhard Jott Keller

86989 Riesen 9

Fon: +49(0)8862-93023

Fax auf Anfrage

www.unser-sauberes-wasser.de

bjk@unser-sauberes-wasser.de

mehr dazu:

https://www.unser-sauberes-wasser.de/presse

Sanierung oder Vollanschluss an FWO

In Untersteinach/ Kreis Kulmbach verlangen die Freien Wähler/Wählergemeinschaft Untersteinach (WGU) genauere Informationen zur zukünftigen Trinkwasserversorgung.  Es geht um die Frage Sanierung oder Vollanschluss an die Fernwasserversorgung Oberfranken (FWO).
Dabei handelt es sich in Untersteinach um eine kommunale Trinkwasserversorgung mit genehmigten Schutzgebiet und einer Entnahmegenehmigung bis 2042!
Nicht die Deckung des Wasserbedarfs ist das Problem, sondern die Sanierung der Verteilung. Daher ist zunächst zwingend zu analysieren und zu quantifizieren, wie die hohen Wasserverluste zustande kommen: Der Brunnen wurde 1962 gebaut und ist 87 Meter tief. Die Fördermenge beträgt rund 125 000 Kubikmeter pro Jahr, von der FWO bezieht die Gemeinde etwa 15 000 Kubikmeter. Die verkaufte Wassermenge beläuft sich allerdings nur auf rund 70 000 Kubikmeter, d.h genausoviel, nämlich 70 000 Kubikmeter, gehen verloren.

Daher schickte die WGU vor der kommenden Bürgerversammlung einen umfangreichen Fragenkatalog an die Gemeinde. Außerdem lädt die WGU  zu einer Informationsveranstaltung ein:
„Unsere Wasserversorgung am Scheideweg“
mit Herrn Dipl. Geologen Dr. Otto Heimbucher
am 4.7.2017 um 19 Uhr in der ’Alten Post’ (Musikheim) Untersteinach

Pressebericht unter:

http://www.infranken.de/regional/kulmbach/WGU-schickt-Fragenkatalog-zur-Wasserversorgung-in-Untersteinach;art312,2728654

Bei ihrer Anfrage verweist die GWU auch auf das Umweltinformationsrecht. Hier die Anfrage mit Fragekatalog:
Fragenkatalog-Wasserversorgung-WGU

Information und Kommentar:

Der kommunale Zweckverband FWO gewinnt  jährlich etwa 12 Mio m3 Wasser aus der Ködeltalsperre, bezieht 3,2 Mio m3 Wasser vom Zweckverband WFW, darunter auch Wasser aus dem Donau-/Lech-Mündungsgebiet  und 1,0 Mio m3 Wasser von den Stadtwerken Kulmbach (nach Homepage der FWO). Die FWO sieht eine ausreichende Reserve   und die Ködeltalsperre (genauer Trinkwassertalsperre Mauthaus) zeigt einen stabilen Wasserstand.

Allerdings verweist die Studie „Niedrigwasser in Bayern“ des LfU für zunehmende Trockenjahren auf Probleme bei etlichen anderen Talsperren und bei der Überleitung von der Donau zum Main. Daher stellt sich die Frage: Kann man es sich im Zeichen des Klimawandels leisten, dezentrale Trinkwasserversorgungen stillzulegen und sich auf wenige zentrale Trinkwassergewinnungen zu konzentrieren?

Außerdem entsteht auch bei Zweckverbänden im Laufe der Zeit teurer Sanierungsbedarf und die Sanierung des Ortsnetzes bleibt den Gemeinden als kostspielige Aufgabe.

Maude Barlow, right2water

Vorstellung der Festrednerin Maude Barlow, Trägerin des alternativen Nobelpreises, durch Christa Hecht, 21.10.2016, Würzburg:

Maude Barlow ist eine der profiliertesten und weltweit eine der bekanntesten Wasseraktivistinnen . Sie hat im Hintergrund die Anstrengungen von Bolivien und Ecuador zur Anerkennung des Menschenrechts auf Wasser unterstützt. Sie kämpft gegen die Privatisierung von Wasser und gegen die Ausgrenzung von Menschen von Dienstleistungen der Wasserwirtschaft, z.B. weil sie hohe Preise und Gebühren dafür nicht aufbringen können. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Arbeit ist Kritik am panamerikanischen Freihandelsabkommen NAFTA und aktuell CETA. Auch hier kritisiert sie, dass in intransparenten Verhandlungen Großkonzerne gegenüber der Bevölkerung und kleinen Ländern bevorteilt werden.

Nach Aktivitäten in der feministischen Bewegung wurde Maude Barlow 1983 die erste Beraterin für Frauenfragen (adviser on women’s issues) des kanadischen Premierministers (damals Pierre Trudeau). Einige Zeit nach einem Regierungswechsel gab sie ihre Stelle bei der Regierung auf und wurde 1988 Vorsitzende des Council of Canadians, der größten Bürgerrechtsbewegung Kanadas. Ende der 1990er Jahre setzte sie sich zusammen mit anderen Kräften der Zivilgesellschaft gegen das von der OECD geplante multilaterale Abkommen über Investitionen (MAI) ein, das auch von vielen Entwicklungsländern als neue Form der Kolonisierung kritisiert wurde. Die OECD ließ den Plan fallen.

Barlow ist außerdem Vorstandsmitglied des International Forum on Globalization und Mitbegründerin der Umweltschutzbewegung Blue Planet Project, die das Trinkwasser vor der „Bedrohung durch Handel und Privatisierung“ schützen will.

Sie trat neben Michael Moore u.a. im kanadischen Dokumentarfilm „The Corporation aus dem Jahr 2003 auf. Sie nimmt auch im Dokumentarfilm „Bottled Life“ engagiert Stellung gegen die Nutzung von Grundwasser für Flaschenwasser zulasten der öffentlichen Trinkwasserversorgung, z.B. von Nestlé.

Sie wurde für ihr Engagement 2005 mit dem Right Livelihood Award (Alternativer Nobelpreis) geehrt.

maude_barlow_fotoquelle_wolfgang-schmidtAnkündigung:

Die Anerkennung der Menschen­rechte auf Zugang zu sauberem Trinkwasser und sanitärer Grundversorgung durch die UN im Jahr 2010 war ein Meilenstein der inter­nationalen Wasserpolitik.

Die Kanadierin Maude Barlow hat wesentlichen Anteil daran und ist seither ebenso unermüdlich für die Verwirklichung dieser Rechte im Einsatz. Auf Einladung der AöW kommt sie nach Deutschland.

In unserem Symposium wollen wir mit Maude Barlow über die Entwicklung seit 2010 und die aktuell heiß umkämpften Freihan­delsabkommen CETA und TTIP diskutieren.

(Fotoquelle Wolfgang Schmidt)

Christa Hecht, AÖW, zur Privatisierung von Trinkwasser

Für die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft grüßte Christa Hecht die IKT. Die Menschen sehen die Privatisiereng von Trinkwasser immer kritischer, aber es gibt laufend neue neo-liberale Ansätze, um wirtschaftliche Interessen vor das Recht auf Wasser zu setzen.

Redebeitrag Christa Hecht 21.10.2016 in Würzburg

p1180334Liebe IKT-Mitglieder, liebe Vorstandsmitglieder, Lieber Sebastian,

herzlichen Glückwunsch zu Eurem Jubiläum. Ihr wart die Ersten, die sich gegen die aufkommende neoliberale Politik und Privatisierung im Wasserbereich gewehrt haben. Ihr seid unter den Aufrechten, die sich für Wasser als Gemeingut seit Jahrzehnten einsetzen. Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V., die ich vertrete, kann auf ein Drittel dieser Zeitspanne zurückblicken. Wir sind ein Zusammenschluss von Unternehmen, Betriebe und Verbänden, die zu Hundert Prozent in öffentlicher Hand sind. Unsere Gründungsmitglieder und Mitglieder wollten auch schon bevor wir gegründet wurden, Privatisierung, Outsourcing und Kommerzialisierung der Gemeingüter nicht hinnehmen. Sie kämpften aber meist allein.

Anfangs wurden wir alle belächelt. Das sind die Besitzstandswahrer und diejenigen, die überholten Idealen hinterher weinen, so wurden wir alle hier von vielen Seiten betitelt. Alles was der Staat macht, wurde besonders ab Ende der 1980er Jahre als unwirtschaftlich und ineffizient dargestellt. Auch mit Gemeinschaftsaufgaben möglichst hohe Gewinne ins Stadtsäckel zu erwirtschaften oder das Tafelsilber zu verkaufen, um Haushaltsdefizite zu decken, galt als modern, schick und als alternativlos.

Doch dann kam die Realität, das ist der erste Strang für die heutige geänderte Stimmung in der Bevölkerung und bei vielen politischen Akteuren. Es trat Ernüchterung in der Privatisierungspolitik ein.Die Preise und Gebühren für die Wasserdienstleistungen stiegen, die von Privaten versprochenen Investitionen blieben aus, die Aufträge wurden von den Internationalen Konzernen intern vergeben und die regionale mittelständische Wirtschaft in den Kommunen, in denen privatisiert wurde, wurde ausgebootet. Was in den Privatisierungsverträgen an Knebelungsklauseln unterschrieben worden war, ging erst vielen Kommunalvertretern auf, als durch Bürgerinitiativen die Veröffentlichung der Verträge durchgesetzt worden war, z. B. in Berlin.

Und es gab 2 weitere Stränge, durch die eine Rückbesinnung bewirkt wurde:

2008 kam die Finanzkrise und allen wurde schlagartig klar, dass die Privatwirtschaft ist nicht per se wirtschaftlich besser und effektiver als die öffentliche Hand ist. Gewinnstreben und Gier können auch im Desaster enden. Der Staat und letzten Endes die Bürger/Steuerzahler müssen die Folgen dieses Handelns dann ohnehin zahlen.

Und es wurde vielen klar:

Für die lebensnotwendigen Aufgaben der Daseinsvorsorge – wie die Wasserversorgung,

für die Gesundheit und die Vermeidung von Epidemien – wie die Abwasserreinigung,

für den Schutz der natürlichen Ressource Wasser und die Umwelt, müssen andere Grundsätze Vorrang haben als Liberalisierung, Kommerz und Gewinnorientierung.

Der dritte Strang ist: Unser Kampf und diese Entwicklungen haben dazu beigetragen, dass die Europäische Bürgerinitiative „right2water“ eine überwältigende Unterstützung gefunden hat, gerade in Deutschland. In Deutschland ist es heute verpönt, Wasser zu privatisieren. Das höre ich überall wo ich hinkomme. „Wasserprivatisierung, das geht ja gar nicht, da sind wir ganz auf Ihrer Seite“, höre ich von Politikern und von Gesprächspartner aus allen Bereichen, in der Familie, von den Bürgern, mit denen ich spreche.

Ist der Kampf nun gewonnen? Können wir uns zurücklehnen?

Nein, Kaum hatten wir in der EU-Richtlinie über Konzessionen die Ausnahme für die Wasserversorgung mit dem Rückenwind von „right2water“ erreicht, wurden die Verhandlungen der EU über die Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TISA bekannt. Und schon drohten die Erfolge wieder zunichte gemacht zu werden. Sebastian Schönauer und Maude Barlow haben zu CETA vorhin schon ausreichend informiert.

Nicht zuletzt wurden unsere Einwände gegen die Freihandelsabkommen mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts letzte Woche bestätigt.

Ich freue mich deshalb sehr, dass wir Maude Barlow, für einen Besuch in Deutschland gewinnen konnten. Die Reise von Maude findet genau zur rechten Zeit statt. Und somit ist auch diese Veranstaltung nicht nur ein Jubiläum, sondern hochaktuell, direkt am Puls der Zeit.

Noch eine letzte wichtige Entwicklung möchte ich ansprechen. Die EU-Kommission hat auf „right2water“ verhalten reagiert, um es wohlwollend auszudrücken. Sie hat nämlich geantwortet, wir müssen nichts tun, die Umsetzung der Menschenrechte auf Wasser ist Aufgabe der Mitgliedsstaaten. Dort sind die Aufgaben der Wasserwirtschaft angesiedelt und dort ist die Nähe zu den Bürgern gewährleistet.

Diese Aussage unterstützen wir sogar, denn wir wollen keinesfalls, dass die EU-Kommission in die Kompetenzen der Kommunen und deren Selbstverwaltungsrecht eingreift.

Wir kritisieren, dass die EU-Kommission in ihrer Antwort stereotyp die kleinteilige Wasserwirtschaft angreift und als ineffizient bezeichnet. Dafür gibt es aber keine Belege. Mit dem Angriff auf kleinteilige Strukturen wird meiner Ansicht nach Privatisierung vorbereitet und auch der Vorrang der Nutzung örtlicher Wasserressourcen- wie wir ihn in Deutschland haben – in Frage gestellt.

Und wir kritisieren, dass die EU-Kommission nicht von ihrer Liberalisierungs- und Kommerzialisierungspolitik im Wasserbereich abgerückt ist, wie es gefordert war. Im Gegenteil, sie bereitet jetzt vor, die Menschenrechte auf Wasser als einen Unterpunkt unter alle sonstigen Wassernutzungen einzuordnen. In mehreren Präsentationen und einem Strategiepapier einer Beratungsfirma der EU, das WssT, wird unter dem Oberbegriff – Wert des Wassers das gesamte Spektrum der Wassernutzung, für die Produktion von Lebensmitteln (Landwirtschaft), für die Wirtschaft (Industrie, Haushalte, Dienstleistung und Freizeit) aufgelistet. Unter dem Vorwand, eine Veränderung zu einer nachhaltigen und zirkulären Wasser-smarten Gesellschaft werden technische Lösungen angepriesen. Es ist die Rede von multiple und digital water. Und das Motto soll sein: Das richtige Wasser für die richtige Nutzung für die richtigen Nutzer. Ein Schelm, wer nichts Böses darin ahnt. Das ist Kommerzialisierung und Privatisierung im neuen Kleid. Die Menschen gehen dabei vollkommen unter. Wir sind natürlich wachsam und der Kampf geht weiter.

Ich wünsche Euch noch vor Ort weiteren Erfolg und hoffe, dass wir auch in der Zukunft gemeinsam an der Sicherung des Gemeinguts Wasser arbeiten können. Wie schon gesagt, Wasser ist immer mit Emotionen belegt und wer einmal damit angefangen hat, sich damit zu beschäftigen, kann nicht mehr davon lassen. In diesem Sinne bin ich mir sicher, dass wir weiter gemeinsam kämpfen.

 

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Neue Brunnen – Erfolg in Wollbach

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Gelungene Nitrat-Sanierung: Erfolg in Margetshöchheim

Publiziert am: 8. April 2015 von IKT-Admin

Trinkwasser: gemeindliche Pflichtaufgabe

Publiziert am: 8. April 2015 von IKT-Admin

Zwischenfrüchte gegen Nitrat und „Wasserschutzbrot“

Publiziert am: 16. November 2014 von IKT-Admin

Bericht Mitgliederversammlung 2014

Publiziert am: 16. November 2014 von IKT-Admin

Landrat missachtet Petitionsausschuss

Publiziert am: 17. Dezember 2013 von IKT-Admin

Presseerklärung zur Petition der Gemeinde Margetshöchheim

Publiziert am: 10. November 2013 von IKT-Admin

„TTIP“ NEIN DANKE

Publiziert am: 30. Juli 2013 von Brigitte Muth-von Hinten

B26n – Die Autobahn-Westumgehung um Würzburg

Publiziert am: 10. November 2012 von IKT-Admin