Stellungnahme der IKT zum Bayrischen Wassergesetz 2007
… anlässlich der Mitgliederversammlung am 03.11.2007 – zum Entwurf des Änderungsantrages der CSU- Landtagsfraktion und zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Wassergesetzes und anderen Vorschriften
IKT: „CSU – Umweltminister Otmar Bernhard gefährdet die bayerische Trinkwasserversorgung“. Der Plan der CSU – Fraktion im Bayerischen Landtag macht kommunale Wasserversorger erpressbar!
Würzburg / Rothenbuch. 27. November 2007: IKT – Landesvorsitzender Sebastian Schönauer: „Der CSU – Gesetzentwurf zum Bayerischen Wassergesetz gefährdet den Trinkwasserschutz in Bayern!“ Die Interessengemeinschaft Kommunale Trinkwasserversorgung Bayern – IKT – verurteilt die von der CSU Regierung vorgestellte Gesetzesänderung, den § 35 des Bayerischen Wassergesetzes abzuschaffen, bzw. zu ändern, als Abkehr vom Verursacherprinzip und als dramatische Gefährdung der Trinkwasserversorgung in Bayern.
Der Landesvorsitzende Sebastian Schönauer aus Rothenbuch im Spessart erklärte dazu in Würzburg: „Dieser Gesetzentwurf der CSU – Fraktion ist Verbraucher feindlich und stellt einen Anschlag auf die Trinkwasserversorgung in Bayern dar. Alle Bayerischen Wasserwerke und Trinkwasserversorger, denen sauberes Trinkwasser in hoher Qualität zu erschwinglichen Preisen am Herzen liegt, sollen- nach dem Willen der CSU – anscheinend zu „Bittstellern“ gegenüber den Landnutzern gemacht werden“.
Wie gemeldet, will die CSU Fraktion – angeleitet vom neu ernannten Staatsminister Ottmar Bernhard – den Art. 35 des Bayerischen Wassergesetzes, in dem die Anforderungen an die Wasserschutzgebiete festgehalten sind, zu Ungunsten der Wasserversorger und der Bevölkerung abschaffen, bzw. wesentlich verschlechtern. Der CSU- Antrag sieht im Kern vor, die vor Ort per Wasserschutzgebietsverordnung festgelegten Auflagen für Landwirte in der weiteren Wasserschutzzone abzuschaffen.
„Minister Otmar Bernhard tritt hier nicht wie der neue Staatsminister für Umwelt, Gesundheit und Verbraucher auf. Er handelt weder (mehr …)
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