Ein Bürger wollte Regenwasser aus seiner Zisterne zur Toilettenspülung benutzen. Aber der Wasserversorger beharrte auf dem Benutzungszwang: Wenn viele Bürger Regenwasser nutzten, wäre die Wasserversorgung unrentabel. Aber die Klage auf Benutzungszwang wurde abgewiesen, da der befürchtete Verbrauchsrückgang nicht sinnvoll belegt war. Außerdem wurde auf die Bedeutung des Wassersparens verwiesen.
Nutzung von Zisternenwasser zur Toilettenspülung:VG_Muenchen_20_01_05
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