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Archive for Juli, 2015

Hausbrunnen erhalten

Publiziert am: 21. Juli 2015 von IKT-Admin

Die IKT setzt sich für die Erhaltung von Hausbrunnen ein.

In Bayern versorgen sich in vielen Ortsteilen und Weilern noch ca. 120.000 Einwohner aus ca. 30.000 Hausbrunnen mit Trinkwasser. Nach Angaben der Behörden befinden sich noch etwa 1.700 Hausbrunnen im Landkreis Ansbach, dem flächengrößten Landkreis in Bayern. Im Jahre 1998 waren es lt. dem Bayerischen Landesamt für Statistik noch 3.231 Hausbrunnen. Dieser enorme Rückgang zeigt, dass nach wie vor als einzige Lösung der Anschluss an eine öffentliche Versorgung und damit zum größten Teil an überregionale Zweckverbände angestrebt wird. Viele der privaten Hausbrunnen liefern noch Trinkwasser in hervorragender Qualität. Aber oft entspricht das gewonnene Wasser nicht mehr den Festsetzungen der Trinkwasserverordnung. Diese Qualitätsmängel werden durch die seit 1985 jährlich vorgeschriebenen Untersuchungen festgestellt. Abweichungen sind im Wesentlichen bei den mikrobiologischen Parametern (Verkeimung), bei der Nitratbelastung ( mit abnehmende Tendenz) und regional, meist geogen bedingt, beim pH-Wert zu beobachten.

Trotz dieser Probleme ist meist ein Anschluss dieser weit gestreut liegenden Ortsteile und Weiler an eine zentrale Versorgungsanlage weder aus ökologischen, noch aus ökonomischen und noch aus qualitativen Gründen sinnvoll und möglich. So erzeugen überlange Leitungen bei niedrigem Verbrauch durch die Stagnation des Wassers in den Leitungen neue qualitative Probleme. Ziel muss es daher sein, die Trinkwasserversorgung in diesen Ortsteilen durch die qualitative Verbesserung der lokalen Wasservorkommen zu sanieren und nachhaltig zu sichern. Wie bei anderen kommunalen und privaten Versorgern üblich, sollte bei anthropogen bedingten Belastungen auch eine Aufbereitung des Rohwassers aus Hausbrunnen akzeptiert werden. Leider wird diese Möglichkeit von den Behörden sehr oft zerredet durch völlig unsinnige Aussagen zur technischen Machbarkeit oder zu den Kosten.

Die Interessengemeinschaft kommunale Trinkwasserversorgung in Bayern (IKT) und der Bund Naturschutz setzen sich seit vielen Jahren für die Erhaltung einer kleinteiligen, dezentralen Trinkwasserversorgung ein. Hierzu zählt auch die Versorgung über private Hausbrunnen. Diese Zielsetzung ist zum großen Teil auch in den Programmen der politischen Parteien, den übergeordneten Plänen der Landesregierung (Landesentwicklungsprogramm, Regionalpläne) und letztendlich auch in der Gesetzgebung enthalten. Dazu zählen Aussagen über den Vorrang lokaler Wasservorkommen vor Beileitung, über den sparsamen Umgang mit Wasser u. a. m..

Nach Aussage des zuständigen Abteilungsleiter Herrn Ministerialrat Michael Haug (beim Wasserforum 2010 in Würzburg) hat das Umweltministerium einen Forschungsauftrag zur Versorgung des dünn besiedelten ländlichen Raums vergeben. Der Auftrag sei, Varianten zu ermitteln, mit der die Trinkwasserversorgung im dünn besiedelten ländlichen Raum sowohl aus ökologischer, als auch in ökonomischer und rechtlicher Sicht dauerhaft sichergestellt werden könne. Technische Lösungen zur Qualitätsverbesserung würden mit einbezogen.

Leider liegen uns bis heute keine Ergebnisse vor.

Mit der Umsetzung der „Trinkwasserrichtlinie“ der EU von 1998 in nationales Recht (Trinkwasserverordnung 2001; geändert 01.11.2011) wurde den Gesundheitsbehörden neben der Überwachung auch Beratungspflichten übertragen. Dazu gehört nach unserer Auffassung auch das Aufzeigen von Sanierungs- und Verbesserungsmöglichkeiten für den privaten Hausbrunnenbetreiber. Dass solche Sanierungsmöglichkeiten bestehen, zeigt die Tatsache, dass in fast jedem der betroffenen Ortsteile sowohl „gute“ als auch „schlechte“ Hausbrunnen vorhanden sind. Statt jedoch auf eine Verbesserung der Qualität des vorhandenen Wassers hinzuwirken, wird oft behördlicherseits Druck auf die Brunnenbesitzer und auf die Gemeinden ausgeübt und der Anschluss an oft weitab liegende öffentliche Versorgungen als einzige Lösung dargestellt. Die Gemeinden werden in teure Planungen gedrängt.

Ein wesentlicher Grund hierfür ist die mangelnde fachliche und personelle Ausstattung der Behörden Die Übertragung von Aufgaben durch den Gesetz-, Verordnungsgeber allein reicht hier nicht aus.

Was den Hausbrunnenbesitzern verweigert wird, wird den Schweinehaltern angeboten. Dies ist Zynismus pur. Unter dem Thema „Tränkewasser­management im Schweinestall“ wurde an der Tierhal­tungsschule in Triesdorf ein Praxistag angeboten. Inhalte waren unter anderem die Qualitätsbe­stimmung von Tränkewasser, Techni­ken der Aufbereitung und Verfahren zur Hygienisierung, Auswirkungen erhöhter Sulfatwerte im Tränkewasser bei der „Ferkelerzeugung“ (welch eine Wortschöpfung).

Der BN und die IKT hat viele Vortrags- und Diskussionsveranstaltung unter dem Thema Wasserversorgung durch Hausbrunnen – Sicherungs- und Sanierungskonzept veranstaltet und damit versucht das behördliche Defizit auszugleichen. Ziel war und ist es, möglichst viele Hausbrunnen zu erhalten.

Nicht zuletzt durch unsere Beratung haben sich viele Ortsteile der Stadt Leutershausen, Landkreis Ansbach, in einer Bürgerbefragung zur Erhaltung ihrer Hausbrunnen bekannt. Von 640 in 21 Ortsteilen verteilten Fragebögen kamen 459 (72%) zurück. 62 % der befragten Haushalte sprachen sich für die Beibehaltung der bisherigen Trinkwasserversorgung durch private Hausbrunnen aus. Mittlerweile haben sich erste Interessengemeinschaften gebildet mit dem Ziel sich gegenseitig bei der Sanierung belasteter Brunnen zu unterstützen. Wir wünschen den Bürgern viel Erfolg bei den erforderlichen Sanierungsbemühungen und stehen selbstverständlich weiterhin im Rahmen unserer Möglichkeiten mit Rat und ggf. mit Tat zur Verfügung.

Ing. grad. Gunter Zepter,

IKT, stellv. Landesvorsitzender;

BN, stellv. Kreisgruppenvorsitzender

 

Düngemittelverordnung

Publiziert am: 20. Juli 2015 von IKT-Admin

Ende 2015 soll die neue Düngemittelverordnung verabschiedet werden. Dabei liegt es schon lang im Argen: 2012 leitete die EU gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Aber schon 2006 erhob die IKT folgende Forderungen, der sich unterdessen viele Umweltverbände angeschlossen haben:

Info – Dienst Nr. September 2006

EU-Kommission lehnt Ausnahmen in deutscher Düngeverordnung ab

Der EU – Kommissar droht mit Vertragsverletzungsverfahren

Würzburg. Die Interessengemeinschaft Kommunale Trinkwasserversorgung Bayern – IKT – freut sich über das Stoppsignal aus Brüssel gegen eine weitere Überdüngung unserer Böden und hofft nun auf ein Ende der landwirtschaftlichen Grundwasserverschmutzung, die ursächlich mit der Nicht – Umsetzung der EU – Nitratrichtlinie in Deutschland zusammenhänge.

 EU-Umweltkommissar Stavros Dimas hatte die Bundesregierung bereits Anfang August des Jahres in einem Mahn­schreiben „erneut darauf hingewiesen, dass Richtlinie 91/676/EWG vom 12.12.1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen.. nicht vollständig in deutsches Recht umgesetzt ist.“

Der seit 15 Jahren andauernde Rechtsbruch der deutschen Behörden“, so der IKT – Vorsitzende Sebastian Schönauer, Rothenbuch auf einer Vorstandssitzung seiner Organisation in Würzburg, beschere den Trinkwasserversorgern in Deutschland ständig steigende Nitratwerte im Grundwasser, dem sie dann mit teuren Kooperationen mit den Landwirten bezahlen müssen. Seit 1991 wird in Deutschland offenkundig mit Deckung staatlicher Stellen gegen Recht und Gesetz verstoßen“.

Die nun endgültige Entscheidung der EU Kommission beruhe darauf, dass die deutsche Verord­nung trotz mehrerer Ermahnungen immer noch zu viele Ausnahmen und Lücken enthalte. Der Umweltkommissar drohte Deutschland mit einem Vertragsver­let­zungs­verfahren, das Strafen in Millionenhöhe nach sich ziehen könne, heißt es in der Stellungnahme der Interessengemeinschaft Kommunale Trinkwasserversorgung Bayern – IKT -.

 

Deren Landesvorsitzender Sebastian Schönauer nennt es einen politischen Skandal, dass „in den Düngevorschriften für die Bundes­länder weiterhin jede Menge Ausnahmen möglich sein sollten. So werde für das Ausbringen von Dünger kein eindeutiger Mindestabstand zu Flüssen und Seen fest­ge­legt. Ebenso fehle seit 15 Jahren ein Minimierungsgebot für das Auswaschen von Nährstoffen wie Nitrat und Phosphat ins Grundwasser. Es fehlten auch eindeutige Düngeverbote bei Überschwem­mungen und für den Winter, wenn die Pflanzen keine Nährstoffe aufnehmen. Auch die Nährstoffbilanzen der Agrarbetriebe könnten weiterhin lückenhaft bleiben.“

 

Statt dass Recht und Gesetz eingehalten werde, sollen die Wasserversorger in der Deutschland teuerste Kooperationen mit den Landwirten abschließen und die Folgekosten der Überdüngung auf die Verbraucher abwälzen, während die deutschen Bauern aus der Umwelthaftung entlassen würden. Der Gipfel der umweltpolitischen Sauerei sei es, dass die enormen Ammoniakemissionen aus Schweine- und Geflügelställen in der Ver­ord­­nung nicht berücksichtigt seien. Damit solle die schlechte Nährstoffbilanz der umwelt­schädlichen Massentierhaltung bewusst verfälscht werden. Agrar­minis­ter Horst Seehofer (CSU) habe dies nach den Wünschen des die Massentierhaltung stützenden Bauernverbandes –DBV- zur Regel machen wollen. Die EU-Kommission habe diese gesetzeswidrige Mauschelei nun aufgedeckt, so IKT – Vorsitzender Sebastian Schönauer.

 „Massentierhaltung rentiere sich wohl nur dann, wenn unsere Böden und damit unser Trinkwasser als Abfallgrube für die mit Arzneimittelresten und Antibiotika aufgefüllten Gülleseen missbrauchen dürften“, so IKT Vorsitzender Sebastian Schönauer, der die Bundesregierung aufforderte, das Abfallproblem aus der Massentierhaltung endlich ernst zu nehmen.

 

Besonders in Niedersachsen und einigen ostdeutschen Bundesländern werden immer größere Schweinemästereien und Massentierhaltungen für Geflügel gebaut, die immer mehr Gülle produzierten. Diese industriellen Riesenställe mit bis zu 100.000 Tieren sollen nach dem Willen des CSU – Ministers Seehofer aus Ingolstadt sogar noch mit Steuergeldern gefördert werden, was die Marktchancen gerade seiner bayerischen Bauern enorm verringere. Darüber hinaus beabsichtige das CSU – geführte Landwirtschaftsministerium in Absprache mit einigen Bundesländern, den Nachweis für die Gülleentsorgung abzuschaffen, der die Mäster verpflichtete, für je 18 Schweine einen Hektar Land zur Gülleentsorgung nachzuweisen.

Die Politik der Bundesregierung widerspreche damit nicht nur den Wünschen der bundesdeutschen Bevölkerung, sondern gefährde auf Dauer unsere Trinkwasserversorgung in der Fläche.

 Hintergrund:

 Der Umweltkommissar der EU, Stavros Dimas, hat in einem Mahnschreiben an die Bundesregierung die neue Düngeverordnung der Bundesregierung vom Januar 2006 abgelehnt. Die Verordnung stellt die Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie dar und sollte unter anderem den EU-Grenzwert für die Ausbringung von Gülle in deutsches Recht umsetzen sowie zum Schutz der Gewässer vor Überdüngung beitragen. Laut Pressedienst Agra-Europe (AgE) begründet die Kommission ihre Ablehnung damit, dass die Verordnung zu viele Ausnahmen und Lücken aufweise. Der Umweltkommissar drohte Deutschland erneut mit einem Vertragsverletzungsverfahren, das Strafzahlungen in Millionenhöhe nach sich ziehen würde. Das Verfahren hatte schon einmal in Aussicht gestanden, weil Deutschland mit der Umsetzung der Nitratrichtlinie bereits Jahre im Verzug ist. Bei Nichtumsetzung von EU-Vorgaben kann der Europäische Gerichtshof Strafzahlungen von rund 725 000 Euro täglich verhängen.

 

Die Kritik im Einzelnen:

 

  • Für fast jede Düngeregel bestand für die Bundesländer eine Ausnahmemöglichkeit, um die Regel umgehen zu können

 

  • Bei der Ausbringung von Dünger war kein fester Abstand zu Flüssen und Seen definiert

 

  • Die Auswaschung von Nährstoffen wie Nitrat und Phosphat ins Grundwasser wurde nicht wirksam unterbunden, wie es etwa durch eine Vorschrift für eine Feldbedeckung während des Winters möglich gewesen wäre

 

  • Es fehlten eindeutige Düngeverbote bei Überschwemmungen und in den Wintermonaten, wenn die Pflanzen keine Nährstoffe aufnehmen könnten

 

  • Bei der verbindlichen Erstellung einer Nährstoffbilanz konnten die deutschen Bauern bisher Nährstoffströme auf ihren Höfen „geschönt“ darlegen. So tauchten z.B. die gewaltigen gasförmigen Ammoniakemissionen aus den Schweine- und Geflügelställen in der Bilanz nicht mehr auf

 

  • Die Verordnung von Verbraucherminister Seehofer hätte weder Umwelt noch Verbraucher vor zuviel Nitrat und Phosphat in Grund- und Trinkwasser geschützt, wie dies ausdrücklich in der EU – VO von 1991 (!) festgelegt und beschrieben ist

 

  • Bundesminister Horst Seehofer (CSU) hat diese lückenhaften Regeln offenkundig auf Wunsch des Deutschen Bauernverbandes (Gerd Sonnleitner, CSU) zur Grundlage der deutschen Düngeverordnung machen wollen.

 

Die EU-Kommission hat dies als Missachtung der europäischen Regelungen erkannt und droht Deutschland nun erneut mit einem Vertragsverletzungsverfahren

Die EU-Staaten haben bereits 1991 beschlossen, Umwelt und Gewässer mit Hilfe der Nitratrichtlinie vor Überdüngung zu schützen. Wenn die industrielle Tierhaltung diese Umweltregeln nicht einhalten kann, muss sie die Produktion einstellen. Oder aber die Tierhalter stellen die Fleischerzeugung um auf umwelt- und artgerechte Tierhaltung und Qualitätserzeugung. Der Bauernverband und Agrarminister Seehofer sollten nicht weiter versuchen, EU-Recht zu beugen und die Düngeverordnung den Umweltemissionen der expandierenden Schweinefleischindustrie anzupassen. Es gelte die Fleischfabriken auch in Deutschland an EU-Recht zu binden. Statt weiterhin mit den schlechtesten Umweltregeln der EU Investoren für Ställe mit bis zu 100 000 Schweine aus den Niederlanden und Dänemark hierher zu locken und zu fördern, sollte die bäuerliche Tierhaltung auf umwelt- und tierverträglicher Basis ausgebaut werden.

 

f.d.R. Sebastian Schönauer,

Landesvorsitzender IKT Bayern

 

Umweltverbände: Eckpunkte zum Wasserschutz anlässlich der Novelle der Düngeverordnung

Publiziert am: 15. Juli 2015 von IKT-Admin

Die Umweltverbände BUND, Greenpeace, Grüne Liga, NABU, WWF fordern, endlich den Wasserschutz bei der neuen Düngeverordnung zu berücksichtigen, etwa durch eine Hoftorbilanz die Düngeströme zu kontrollieren. Hier der Text: 141023_bund_landwirtschaft_duengeverordnung_eckpunkte