Tendenz zur Privatisierung in internationalen Handelsverträgen
Aus dem Rundbrief der AÖW Nr.5, 25.5.2021:
„Unionsrechtlicher Rahmen für eine gemeinwohlorientierte Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand“ von Durmuş Ünlü
In Bayern und allgemein in Deutschland sieht man die Trinkwasserversorgung und die Abwasserentsorgung als Aufgabe der öffentlichen Hand, wobei man sich am Gemeinwohl orientiert. In der EU und in internationalen Handelsverträgen besteht dagegen die Tendenz, hier eine wirtschaftliche Verwertung zu ermöglichen, trotz der problematischen Erfahrungen mit Privatisierungen. In obigem Artikel heißt es: „Die neue Generation an Handelsabkommen folgt der Logik, alles was nicht in den Abkommen ausdrücklich vor Marktzugang geschützt ist, ist Gegenstand des Freihandels.“
So ist im Handelsabkommen mit Canada (CETA) Wasser als Handelsware ausgenommen, aber das gilt nicht für unklar definierte kommerzielle Nutzung. Im Abkommen mit Japan (JEFTA) ist der Schutz noch schwächer und das zeichnet sich auch für das Abkommen mit GRospritannien ab. Problematisch ist vor allem die Kombination mit Regeln für den Investitionsschutz: „So wurde Argentinien durch ein Schiedsgericht zur Zahlung von 405 Millionen Dollar an das private französische Wasserunternehmen Suez verurteilt. Auch das niederländische Unternehmen UnitedUtilities(Tallinn) B.V. hat die Republik Estland in einem Streit um die Wasserversorgung der Hauptstadt Tallinn verklagt.“
In den meisten Verträgen ist die Abwasserentsorgung noch weniger als öffentliche Aufgabe definiert.
Problematisch ist auch die Ausweitung der Erhebung von Umsatzsteuer auf Leistungen der Wasserver- und der Abwasserentsorgung bei bestimmten OrganisationsformenKooperationen. Dies soll eine Wettbewerbsverzerrung zwischen Privatwirtschaft und öffentlicher Hand verhindern. Es erscheint aber unsinnig, wenn es sich um hoheitliche Aufgaben handelt, und wegen des Anschluss- und Benutzungszwangs sowieso kein Wettbewerb besteht.
Auf diese und weitere rechtliche Fragen wird ausführlich eingegangen.
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