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Kritische Anmerkungen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie

Publiziert am: 21. Juni 2007 von IKT-Admin
Stellungnahme zur EU-Wasserrahmenrichtlinie für Gewässer 2007

Die Ziele der WRRL stellen angesichts des tatsächlichen Zustandes der Gewässer in Europa eine riesige Herausforderung dar, jedoch sind die Umweltziele, das Ziel des „guten Zustandes“ für die Oberflächen- und
Grundwasserkörper, das Verschlechterungsverbot und das Verbesserungsgebot durch die bisherigen Ergebnisse der Bestandsaufnahme und Bewertung der Landesregierungen massiv gefährdet.

Mehr als die Hälfte z. B. der größeren bayerischen Fließgewässer, ebenso wie viele der Grundwasserkörper sollen laut vorläufiger offizieller Bewertung als „erheblich verändert“ oder als Kandidat für diese Kategorie eingestuft werden.

Hoffnung gibt jedoch sowohl die vorgesehene Zeitschiene zur Umsetzung der WRRL, wie auch die gesetzlich vorgegebenen Maßnahmenprogramme, die in den bis zum Jahr 2009 erarbeiteten Bewirtschaftungsplänen umgesetzt werden müssen.

Künftig sollen alle Nutzungen und Eingriffe, die im Zusammenhang mit einer Flussgebietseinheit (mehr …)