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Oberelsbach: Umweltinformatinsrecht

Publiziert am: 10. November 2015 von IKT-Admin

Oberelsbach

Petitionsausschuss bestätigt
Umweltinformationsrecht:

In Oberelsbach ist eine Sanierung der eigenen Wasserversorgung unter anderem durch das Bohren neuer Brunnen geplant, da die bisherige Versorgung mengenmäßig nicht mehr reicht. Es bildete sich die „Interessengemeinschaft Wasserversorgung Markt Oberelsbach“ IGWVMO um Elmar Eglmeier, die die hohen Kosten der geplanten Sanierung anzweifelt. Die IG sieht die Ursachen für den Wassermangel in hohen Wasserverlusten und hält die Nutzung bestehender Quellen für eine kostengünstigere Lösung. Um dies beurteilen zu können, stellten sie am 15.12.2014 an die Bürgermeisterin Frau Erb eine Liste von Fragen.

Im Januar konnten Mitglieder der Initiative zwar das Maschinenhaus in Oberelsbach und einen Hochbehälter besichtigen, aber das Betriebsbuch lag nicht vor und die Zähler waren erst vor kurzem auf Null gestellt worden, so dass sich hier kaum etwas über die Wassermengen erkennen lies. Bezüglich ihrer Fragen vom Dezember und einem klärenden, informativen Gespräch wurde die Initiative wiederholt vertröstet.
Dann wurde von der Bürgermeisterin im April eine öffentliche Informationsveranstaltung für den 29.4.2015 angesetzt, ein Tag davor eine Gemeinderatssitzung, und einen Tag danach am 30.4.2015 erhielt die Initiative endlich Antworten auf ihre Fragen. Eine kritische Begleitung der Gemeinderatssitzung und der öffentlichen Veranstaltung durch die IGWVGO war bei dieser Reihenfolge natürlich nicht möglich. Chronologie der Informationsverhinderung

Die Antworten vom 30.4.15 zu bereits erfolgten Maßnahmen waren einigermaßen detailliert, allerdings blieb unklar, ob damit tatsächlich der Wasserverlust eingedämmt wurde. Die Fragen zur Wirtschaftlichkeit verschiedener Varianten und der Nutzbarkeit bestehender Quellen waren sehr pauschal und stützten sich zum Teil auf sehr alte Daten über die Quellen. Die PowerPoint-Darstellung der geplanten Sanierung, die gezeigt worden war und aus der man einige Daten zur Überprüfung hätte entnehmen können, wurde der IGWVMO nicht zur Verfügung gestellt, bei der öffentlichen Veranstaltung hatte man sogar versucht, das Abfotografieren der Daten zu verhindern.

Am 20.Mai 2015 richtete daher die IGWVMO eine Petition an den Landtag, um ihr Informationsrecht einzufordern.

Da die Bearbeitung einer Petition relativ lange dauern kann, wandte sich die IG in der Zwischenzeit erneut an die Gemeinde. Sie beantragten am 6.7.2015, auf eigene Kosten einen unabhängigen Sachverständigen mit der Prüfung der Sanierungspläne beauftragen zu können und diesem Sachverständigen die entsprechend Akteneinsicht zu gewähren. Erst kam keine Reaktion, dann wurde auch hier der Zugang zu Informationen durch Gemeinde und Landratsamt erschwert: Man sollte nur handschriftliche Notizen machen bzw. nur einzelne Kopien durch die Verwaltung erhalten, nur an ein, zwei Tagen, mehr wurde mit Verweis auf den Datenschutz und das Urheberrecht des Planungsbüros abgelehnt. Dabei handelt es sich um Planungen im Auftrag der Gemeinde, auf Kosten der Bürger.

Im August (vor jeder Akteneinsicht) wurde vom Landratsamt als Reaktion auf die Petition ein Gespräch mit den Fachbehörden angeboten. Dies lehnte die IG ab, denn ohne vorherige Sichtung der Unterlagen wäre man hier kein gleichberechtigter Gesprächspartner gewesen.

Am 12. September 2015 konnten unter restriktiven Bedingungen 4 Vertreter der der IG Akteneinsicht nehmen, es wurden ihnen zahlreiche Kopien in Aussicht gestellt, aber am 14.9 und am 16.9. war alles anders: Die angekündigten Kopien waren aus urheberrechtlichen Gründen angeblich nicht möglich.

Am 29.9.2015 legte sich dann der Gemeinderat einstimmig auf die Variante mit der Bohrung neuer Brunnen fest, eine Verschiebung bis zur Erstellung eines Alternativgutachtens wurde abgelehnt. Die Gemeinderatssitzung war nicht in der üblichen Weise bekannt gegeben worden, es scheint 5 Tage lang einen technischen Defekt gegeben zu haben.

Am 23.10.2015 erhielt die IGWVMO die Antwort des Petitionsausschuss, die die Petition als erledigt erklärt. Vorangegangene Schreiben stellen allerdings klar, dass Bürger ein Recht auf Umweltinformationen haben und es besondere Gründe geben muss, diese zu verweigern. Die öffentliche Zugänglichkeit der Akten erfolgte anscheinend auch erst auf Druck des Petitionsausschusses hin. Und was ein Nachspiel haben wird: Offensichtlich wurde von der Verwaltung behauptet, dass die IGWVMO Kopien erhalten kann – was aber tatsächlich verweigert wurde!

Petition-IGWVMO-20-5-15

AntwortPetionsausschuss