Die IKT setzt sich für die Erhaltung von Hausbrunnen ein.
In Bayern versorgen sich in vielen Ortsteilen und Weilern noch ca. 120.000 Einwohner aus ca. 30.000 Hausbrunnen mit Trinkwasser. Nach Angaben der Behörden befinden sich noch etwa 1.700 Hausbrunnen im Landkreis Ansbach, dem flächengrößten Landkreis in Bayern. Im Jahre 1998 waren es lt. dem Bayerischen Landesamt für Statistik noch 3.231 Hausbrunnen. Dieser enorme Rückgang zeigt, dass nach wie vor als einzige Lösung der Anschluss an eine öffentliche Versorgung und damit zum größten Teil an überregionale Zweckverbände angestrebt wird. Viele der privaten Hausbrunnen liefern noch Trinkwasser in hervorragender Qualität. Aber oft entspricht das gewonnene Wasser nicht mehr den Festsetzungen der Trinkwasserverordnung. Diese Qualitätsmängel werden durch die seit 1985 jährlich vorgeschriebenen Untersuchungen festgestellt. Abweichungen sind im Wesentlichen bei den mikrobiologischen Parametern (Verkeimung), bei der Nitratbelastung ( mit abnehmende Tendenz) und regional, meist geogen bedingt, beim pH-Wert zu beobachten.
Trotz dieser Probleme ist meist ein Anschluss dieser weit gestreut liegenden Ortsteile und Weiler an eine zentrale Versorgungsanlage weder aus ökologischen, noch aus ökonomischen und noch aus qualitativen Gründen sinnvoll und möglich. So erzeugen überlange Leitungen bei niedrigem Verbrauch durch die Stagnation des Wassers in den Leitungen neue qualitative Probleme. Ziel muss es daher sein, die Trinkwasserversorgung in diesen Ortsteilen durch die qualitative Verbesserung der lokalen Wasservorkommen zu sanieren und nachhaltig zu sichern. Wie bei anderen kommunalen und privaten Versorgern üblich, sollte bei anthropogen bedingten Belastungen auch eine Aufbereitung des Rohwassers aus Hausbrunnen akzeptiert werden. Leider wird diese Möglichkeit von den Behörden sehr oft zerredet durch völlig unsinnige Aussagen zur technischen Machbarkeit oder zu den Kosten.
Die Interessengemeinschaft kommunale Trinkwasserversorgung in Bayern (IKT) und der Bund Naturschutz setzen sich seit vielen Jahren für die Erhaltung einer kleinteiligen, dezentralen Trinkwasserversorgung ein. Hierzu zählt auch die Versorgung über private Hausbrunnen. Diese Zielsetzung ist zum großen Teil auch in den Programmen der politischen Parteien, den übergeordneten Plänen der Landesregierung (Landesentwicklungsprogramm, Regionalpläne) und letztendlich auch in der Gesetzgebung enthalten. Dazu zählen Aussagen über den Vorrang lokaler Wasservorkommen vor Beileitung, über den sparsamen Umgang mit Wasser u. a. m..
Nach Aussage des zuständigen Abteilungsleiter Herrn Ministerialrat Michael Haug (beim Wasserforum 2010 in Würzburg) hat das Umweltministerium einen Forschungsauftrag zur Versorgung des dünn besiedelten ländlichen Raums vergeben. Der Auftrag sei, Varianten zu ermitteln, mit der die Trinkwasserversorgung im dünn besiedelten ländlichen Raum sowohl aus ökologischer, als auch in ökonomischer und rechtlicher Sicht dauerhaft sichergestellt werden könne. Technische Lösungen zur Qualitätsverbesserung würden mit einbezogen.
Leider liegen uns bis heute keine Ergebnisse vor.
Mit der Umsetzung der „Trinkwasserrichtlinie“ der EU von 1998 in nationales Recht (Trinkwasserverordnung 2001; geändert 01.11.2011) wurde den Gesundheitsbehörden neben der Überwachung auch Beratungspflichten übertragen. Dazu gehört nach unserer Auffassung auch das Aufzeigen von Sanierungs- und Verbesserungsmöglichkeiten für den privaten Hausbrunnenbetreiber. Dass solche Sanierungsmöglichkeiten bestehen, zeigt die Tatsache, dass in fast jedem der betroffenen Ortsteile sowohl „gute“ als auch „schlechte“ Hausbrunnen vorhanden sind. Statt jedoch auf eine Verbesserung der Qualität des vorhandenen Wassers hinzuwirken, wird oft behördlicherseits Druck auf die Brunnenbesitzer und auf die Gemeinden ausgeübt und der Anschluss an oft weitab liegende öffentliche Versorgungen als einzige Lösung dargestellt. Die Gemeinden werden in teure Planungen gedrängt.
Ein wesentlicher Grund hierfür ist die mangelnde fachliche und personelle Ausstattung der Behörden Die Übertragung von Aufgaben durch den Gesetz-, Verordnungsgeber allein reicht hier nicht aus.
Was den Hausbrunnenbesitzern verweigert wird, wird den Schweinehaltern angeboten. Dies ist Zynismus pur. Unter dem Thema „Tränkewassermanagement im Schweinestall“ wurde an der Tierhaltungsschule in Triesdorf ein Praxistag angeboten. Inhalte waren unter anderem die Qualitätsbestimmung von Tränkewasser, Techniken der Aufbereitung und Verfahren zur Hygienisierung, Auswirkungen erhöhter Sulfatwerte im Tränkewasser bei der „Ferkelerzeugung“ (welch eine Wortschöpfung).
Der BN und die IKT hat viele Vortrags- und Diskussionsveranstaltung unter dem Thema Wasserversorgung durch Hausbrunnen – Sicherungs- und Sanierungskonzept veranstaltet und damit versucht das behördliche Defizit auszugleichen. Ziel war und ist es, möglichst viele Hausbrunnen zu erhalten.
Nicht zuletzt durch unsere Beratung haben sich viele Ortsteile der Stadt Leutershausen, Landkreis Ansbach, in einer Bürgerbefragung zur Erhaltung ihrer Hausbrunnen bekannt. Von 640 in 21 Ortsteilen verteilten Fragebögen kamen 459 (72%) zurück. 62 % der befragten Haushalte sprachen sich für die Beibehaltung der bisherigen Trinkwasserversorgung durch private Hausbrunnen aus. Mittlerweile haben sich erste Interessengemeinschaften gebildet mit dem Ziel sich gegenseitig bei der Sanierung belasteter Brunnen zu unterstützen. Wir wünschen den Bürgern viel Erfolg bei den erforderlichen Sanierungsbemühungen und stehen selbstverständlich weiterhin im Rahmen unserer Möglichkeiten mit Rat und ggf. mit Tat zur Verfügung.
Ing. grad. Gunter Zepter,
IKT, stellv. Landesvorsitzender;
BN, stellv. Kreisgruppenvorsitzender