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Landrat missachtet Petitionsausschuss

Die Gemeinde Margetshöchheim hat für zwanzig Jahre eine Genehmigung zur Trinkwasserentnahme erhalten, allerdings mit der Auflage bis Ende 2016 all die Untersuchungen nachzutragen, die das Wasserwirtschaft bereits vor der Petition der Gemeinde gefordert hatte. Anstatt dabei ein Einvernehmen mit der Gemeinde zu suchen, heißt es im Bescheid wiederholt „auf Anforderung des Landratsamtes sind ggf.zusätzliche Messungen durchzuführen“. Dabei sollte nach dem Willen des Petitionsausschusses eine Genehmigung unabhängig von einem neuen Gutachten erteilt werden und nur zwingend notwendige Daten noch im Einvernehmen mit der Gemeinde erhoben werden.
Besonders pikant: Einem Kompromissvorschlag von Bürgermeister Brohm stimmte Landrat Nuß in einem persölichen Gespräch zu. Er fand es dann nicht nötig, dem Bürgermeister mitzuteilen, dass seine Verwaltung bei den alten Forderungen blieb.
Das Landratsamt, das Wasserwirtschaftsamt und auch das Umweltministerium, das dahinter steht, haben damit der Demokratie einen Bärendienst erwiesen. Wenn die Sachargumente und das Engagement einer Gemeinde für ihr eigenes Wasser an einer sturen und auch teilweise inkompetenten Bürokratie abprallen, darf man sich über Politikverdrossenheit und Wut auf die Bürokraten nicht wundern.
• Nach den bisherigen Erfahrungen ist außerdem zweifelhaft, was das Wasserwirtschaftsamt mit neuen Daten anfangen will: Das umfangreiche Gutachten des Fachbüros TGU von 1992 konnte das WWA in seinen Unterlagen anfangs nicht mehr finden, obwohl es auf Grund dieses Gutachtens die Wasserschutzzone festgesetzt hatte. Lange Zeit berief sich das WWA auf den Vorentwurf von 1990, der durch das Gutachten veraltet war. Bei der Interpretation des endlich gefundenen Gutachtens verwechselten die Fachleute des WWAs dann die bauliche Oberkanten der Messstellen mit dem jeweils gemessenen Grundwasserstand und warfen daraufhin dem Gutachten schwere Fehler vor. Was werden sie aus neuen Daten herauslesen?
Weitere Informationen bei den aktuellen Links

 

 

 

Presseerklärung zur Petition der Gemeinde Margetshöchheim

Zur Vorgeschichte (auch im IKT-Info-Dienst, März 2012)

  • Seit 1961 fördert die Gemeinde Margetshöchheim aus zwei Brunnen im Sandflurgebiet Trinkwasser in ausreichender Menge ohne Probleme für die Umwelt. Erhöhte Nitratwerte, die in den achtziger Jahren auftraten, wurden durch ein ganzes Bündel bundesweit vorbildlicher Maßnahmen bekämpft. Dazu zählten u.a. das Verbot von Sonderkulturen, Ankauf von Flächen mit Umwandlung in extensives Grünland, ein hydrogeologisches Gutachten der TGU 1992 und die Ausdehnung der Wasserschutzzone auf das Wassereinzugsgebiet entsprechend dem Gutachten.
  • Die erfolgreiche Reduzierung der Nitratwerte zeigt die Wirksamkeit dieser Wasserschutzzone. Andere Qualitätsprobleme gab es nie. Die Gemeinde kann ihr Trinkwasser, das alle Parameter der Trinkwasserverordnung einhält, ohne weitere Behandlung an ihre Bürger abgeben.
  • Trotz dieser erfolgreichen Sanierung forderte das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg die Gemeinde Margetshöchheim auf, ein neues Gutachten auf der Basis umfangreicher und teurer Untersuchungen zu erstellen. Dagegen wehrte sich die Gemeinde mit einer Petition an den Bayerischen Landtag. 
  • Der Petitionsausschuss ging am 24.5.2012 auf die Petition der Gemeinde ein und bestätigte, dass die beantragte 20-jährige Erlaubnis zur Trinkwasserentnahme unabhängig von neuen Gutachten zu erteilen sei. Es sollen nur noch einvernehmlich mit der Gemeinde Daten gefordert werden, „wo punktuell eine Validierung oder Aktualisierung zwingend notwendig ist.“ (Zitat Petitionsausschuss)

Aber bei den nun erneut gestellten Forderungen des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg ist weder für die Gemeinde, noch für wasserwirtschaftliche Experten erkennbar, ob diese für die Versorgungssicherheit mit einer ausreichenden Wassermenge oder für den Grundwasserschutz eines bisher einwandfreien Grundwassers notwendig sind.Damit  ignorieren die Beamten des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg die Entscheidung des Petitionsausschusses.

Daher erklärt die IKT auf ihrer Mitgliederversammlung 2013 am 9.11.2013 in Nürnberg:

Die IKT fordert das Landratsamt Würzburg auf, die erfolgreiche Landtags – Petition der Gemeinde Margetshöchheim vom 24.5.2012 zu ihrer Trinkwasserversorgung umzusetzen und lehnt die erneut vorgetragenen, unangemessenen Forderungen des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg nach weiteren Gutachten ab. Die IKT Bayern betrachtet diese Auflagen als Schikane gegenüber einer bayerischen Wasserversorgung, die zu einer unnötigen Erhöhung der Kosten führt, die die BürgerInnen unangemessen belasten würde und darüber hinaus den Auftrag gefährdet, den Wasserbedarf einer öffentlichen Wasserversorgung vorrangig aus ortsnahen Wasservorkommen zu decken. Die IKT Bayern fordert das Landratsamt Würzburg auf, im Sinne des Petitionsausschusses der Gemeinde Margetshöchheim die Erlaubnis zur Trinkwasserentnahme ohne weitere Auflagen für 20 Jahre erteilen. Im Anschluss daran wird die Gemeinde Margetshöchheim, die sich wie viele andere bayerische Gemeinden seit Jahren penibel um ihre Trinkwasserversorgung kümmert, sicher bereit sein, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden die jeweils notwendigen Daten zu erheben und zu liefern.

Nürnberg, 9.11.2013

Sebastian Schönauer, Landesvorsitzender der IKT

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„TTIP“ NEIN DANKE

Gefahr für Umwelt-Standards
durch das geplante Freihandelsabkommen EU – USA

– z.B. wenn Umweltstandards Gewinnerwartungen von Investoren untergraben. Hier könnte die Privatisierung des Trinkwassers durch die Hintertür auf uns zukommen.
Mehr dazu im Positionspapier deutscher Umweltverbände:
TTIP Positionspapier mit Logos der Unterzeichner 18.6.13

Ein erhellender Kommentar dazu in der Süddeutschen Zeitung vom 5.7.2013 „Der Investor ist unantastbar“ von Fritz Glunk.

B26n – Die Autobahn-Westumgehung um Würzburg

Die geplante Autobahn-Westumgehung um Würzburg  geht über dem Werntal  direkt durch ein Schutzgebiet der Karlstädter Wasserversorgung, bei Duttenbrunn und Hettstadt führt sie erstaunlicherweise genau an den Grenzen von Wasserschutzgebieten entlang. Es sind Schutzgebiete für die Würzburger Trinkwasserversorgung.

Auf dem Wasserforum wird stets der Einsatz der Regierung von Unterfranken für das Trinkwasser gelobt. Die Aktiven der IKT erinnerten daran, dass die B26n das Trinkwasser bedroht und forderten die Regierung von Unterfranken auf, sich gegen diesen Autobahn-Neubau auszusprechen.Beim Raumordnungsverfahren 2012 erhob die IKT Einspruch gegen diese Planung: Einspruch-IKT

Näheres bei der Bürgerinititive „Bürger und Kommunen gegen die B26n“:

Wasserforum Juni 2011 Bild

 

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Wasserschutzgebiet Zeller Quellen: Die Zeller Quellen liefern etwa 50% des Trinkwassers für Würzburg. Das Wasserschutzgebiet soll auf 66 Quadratkilometer  ausgedehnt werden. Dabei gibt es viele Konflikte mit wirtschaftlichen Interessen, etwa dem geplanten Gipsabbau bei Altertheim oder der autobahnartigen Spange B26n. Dazu die Presseerklärung des BN: BUND Naturschutz bestürzt über Stellungnahme des Landkreises Würzburg: Brisanz beim […]

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Einwendungen gegen Schnellstraße B26n

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Vom September bis 12. November konnte man Einwendungen gegen den 1.Bauabschnitt der autobahnartigen Schnellstraße B26n von der A7 zur A3 einbringen. Die IKT wandte sich schon im Raumordnungsverfahren gegen dieses Projekt. Jetzt betonten wir vor allem, dass das Risiko für das Trinkwasser nicht nur für den 1.Bauabschnitt betrachtet werden darf, sondern für die ganzen rund […]

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