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Aus der Mitgliederversammlung 2015: Hausbrunnen

Publiziert am: 9. Januar 2016 von IKT-Admin

IKT-Mitgliederversammlung am 4.12.2015 in 91746 Weidenbach

Bericht über Hausbrunnen als „kleine Wasserwerke“
Übertriebene Anforderungen an Hausbrunnen
(G- Zepter)

Gesundheitsämter sind weder fachlich noch personell für die mit der Trinkwasserverordnung 2001 übertragenen Aufgaben ausgestattet worden. Die Folge: fehlende oder falsche Beratung, überzogenen Auflagen, falsche und völlig überzogene Aussagen zu Sanierungsmöglichkeiten und –kosten bei Überschreitungen von Grenzwerten, keine Ausnutzung von Ermessensspielräumen. Letzteres gilt insbesondere, wenn Dritte versorgt werden (gewerbliche Vermietung). Hier löst die Einstufung als „dezentrale kleine Wasserwerke“, (nach der Trinkwasserverordnung § 3, Absatz 2, Punkt b für Trinkwasserversorgungen von weniger als 10 m³, obgleich nur in Klammern stehend) bei Behördenvertretern offensichtlich einen Alarm aus, der dann zu kostenintensiven Vorgaben hinsichtlich der Überwachung führt.

Beispiel 1: Merkendorf – OT Triesdorf Bahnhof – Für Studentenwohnheim mit 36 Wohneinheiten (Einzelappartements mit jeweils 21,5 m² Wohnfläche) wird monatlich eine Qualitätsüberwachung durch Proben, Zählerablese und die Messung des Wasserstandes gefordert. Die Trinkwasserverordnung sieht dagegen nur einmal jährlich vor. Die übrigen Auflagen sind mit Hinweis auf die Eigenüberwachungsverordnung auf Grund des WWA Gutachtens in den Bescheid des Landratsamtes eingeflossen, obwohl die genehmigte Entnahmemenge unterhalb der Gültigkeitsgrenze (kleiner 5000m³) dieser Verordnung liegt.

Beispiel 2: Margetshöchheim: Der Hausbrunnen eines kleinen landwirtschaftlichen Anwesens mit einigen Plätzen für Pensionspferde wird als „kleines dezentrales Wasserwerk“ eingestuft. Der Grund: Ein Handwaschbecken, an dem sich die Besitzer der Pensionspferde nach dem Ausritt die Hände waschen können! Die Folge: von der Gesundheitsbehörde wurde eine umfangreiche und entsprechend kostenintensive Untersuchung gefordert. Der Kompromissvorschlag, ein Schild mit der Aufschrift „Kein Trinkwasser“ anzubringen, wurde abgelehnt.

Aufforderung an die Versammlung – weitere Beispiele für „Behördenwillkür“ sammeln.

 

Diskussion Grundgebühr / Verbrauchsgebühr
Hahn berichtete von der Trinkwasserversorgung Mömbris mit 35 000 m3 im Jahr, 24 € Grundgebühr, 2 €/ m3. Wegen erhöhter Ausgaben wollten sie die Grundgebühr erhöhen auf 48 €/Jahr, 7000€ insgesamt mehr pro Jahr. Das wurde als sozial ungerecht empfunden. Jetzt wurde Verbrauchspreis um 0,50 €/ m3 erhöht, gereicht hätten 0,16 €/ m3.

Dazu heißt es im Gesetz: „Zur Deckung kann ein Grundbetrag erhoben werden…“, aber auch „.sparsamen Verbrauch anregen“. Ein Grundpreis ist wichtig, damit jeder einen Beitrag zur festen Infrastruktur leistet, die aus Leitungen, Pumpen, Hochbehältern, etc., besteht. Andererseits lohnt sich bei hohem Grundpreis und niedrigem Verbrauchspreis das Wassersparen nicht, auch führt es zu sozialen Härten bei Geringverbrauchern. Daher sprach sich Schönauer gegen eine Flatrate mit beliebigem Verbrauch beim Wasserpreis aus, denn das führt zu Wasserverschwendung.

Frau Hecht von der AÖW merkte an, dass sich der Grundpreis deutschlandweit zwischen 10 € und 100 € bewegt, mit Tendenz zu 65 €. Das ist  also höher als die IKT empfiehlt.

Zepter merkte an, dass beim Strom günstige Gruppen-Tarife für Gemeinden das Interesse am Energiesparen beim Pumpen von Abwasser untergräbt.

 

 

IKT Mitgliederversammlung 4.Dezember 2015

Publiziert am: 9. Januar 2016 von IKT-Admin

 

„Nitrat und kein Ende“: Auf der IKT-Mitgliederversammlung berichtete der Landesvorsitzende Schönauer über die fehlende Düngemittelverordnung. Neuwahlen bestätigten den Vorstand. Vor dem teuren Anschuss kleiner Ortsteile in Leutershausen an die zentrale Kläranlage wurde gewarnt. Zuviel Fremdwasser in Nordhalben –überdimensionierte RÜBs sind keine Lösung. Übertriebene Anforderungen an Hausbrunnen. Wie fördert man die Grundwasserneubildung? Grundgebühren versus Verbrauchsgebühren. Bericht von AÖW. IKT als Beispiel für soziale Innovationen.

Bericht über die IKT-Mitgliederversammlung am 4.12.2015 in 91746 Weidenbach

Landesvorsitzender Schönauer berichtete über Vorträge und Diskussionen in nationalen Gremien zur Nitratproblematik „NO³ und kein Ende!“ Seit der Nitratgrenzwert 1980 auf 50mg pro Liter gesenkt wurde und 1991 die EU–Nitratrichtlinie zur Nitratminderung erlassen wurde, ist in Deutschland kaum etwas geschehen. Momentan droht mit einem Vertragsverletzungsverfahren von der EU eine Strafe von 350 000 €/Tag. Neben der Düngeverordnung fehlt auch die Jauche-Gülle-Silage-Verordnung (AWSV), obwohl es viele Unfälle, auch mit Bio-Gasanlagen, gibt, die zu gefährlichen Gewässer- und Grundwasserverschmutzungen führen. Der Bundes-Landwirtschaftsminister räumt der Agrarlobby quasi ein Vetorecht ein. Bei der Begünstigung der großen Massentierhalter und der Agrarlobby kann man schon die Gefahr der Korruption von Behörden und Politik sehen.

Laufend berieten Schönauer und andere Vorstandsmitglieder Bürgerinitiativen bei Trinkwasser und Abwasser, dazu die folgenden Berichte. (mehr …)

Eine Trinkwasserschutzzonen-Verordnung

Publiziert am: 10. November 2015 von IKT-Admin

Wasserschutzverordnung: Wichtig für Nitratreduzierung

Schutzgebietsverordnung des Margetshöchheimer Wasserschutzgebiets 1995 und Änderung bzgl. Grünland 2008

wasserschutzverordnung-Margetshöchheim

Insbesondere ist eine Kontrollmöglichkeit auf Nitratwerte vorgesehen:

Kontrollmöglichkeit

 

 

 

Oberelsbach: Umweltinformatinsrecht

Publiziert am: 10. November 2015 von IKT-Admin

Oberelsbach

Petitionsausschuss bestätigt
Umweltinformationsrecht:

In Oberelsbach ist eine Sanierung der eigenen Wasserversorgung unter anderem durch das Bohren neuer Brunnen geplant, da die bisherige Versorgung mengenmäßig nicht mehr reicht. Es bildete sich die „Interessengemeinschaft Wasserversorgung Markt Oberelsbach“ IGWVMO um Elmar Eglmeier, die die hohen Kosten der geplanten Sanierung anzweifelt. Die IG sieht die Ursachen für den Wassermangel in hohen Wasserverlusten und hält die Nutzung bestehender Quellen für eine kostengünstigere Lösung. Um dies beurteilen zu können, stellten sie am 15.12.2014 an die Bürgermeisterin Frau Erb eine Liste von Fragen.

Im Januar konnten Mitglieder der Initiative zwar das Maschinenhaus in Oberelsbach und einen Hochbehälter besichtigen, aber das Betriebsbuch lag nicht vor und die Zähler waren erst vor kurzem auf Null gestellt worden, so dass sich hier kaum etwas über die Wassermengen erkennen lies. Bezüglich ihrer Fragen vom Dezember und einem klärenden, informativen Gespräch wurde die Initiative wiederholt vertröstet.
Dann wurde von der Bürgermeisterin im April eine öffentliche Informationsveranstaltung für den 29.4.2015 angesetzt, ein Tag davor eine Gemeinderatssitzung, und einen Tag danach am 30.4.2015 erhielt die Initiative endlich Antworten auf ihre Fragen. Eine kritische Begleitung der Gemeinderatssitzung und der öffentlichen Veranstaltung durch die IGWVGO war bei dieser Reihenfolge natürlich nicht möglich. Chronologie der Informationsverhinderung

Die Antworten vom 30.4.15 zu bereits erfolgten Maßnahmen waren einigermaßen detailliert, allerdings blieb unklar, ob damit tatsächlich der Wasserverlust eingedämmt wurde. Die Fragen zur Wirtschaftlichkeit verschiedener Varianten und der Nutzbarkeit bestehender Quellen waren sehr pauschal und stützten sich zum Teil auf sehr alte Daten über die Quellen. Die PowerPoint-Darstellung der geplanten Sanierung, die gezeigt worden war und aus der man einige Daten zur Überprüfung hätte entnehmen können, wurde der IGWVMO nicht zur Verfügung gestellt, bei der öffentlichen Veranstaltung hatte man sogar versucht, das Abfotografieren der Daten zu verhindern.

Am 20.Mai 2015 richtete daher die IGWVMO eine Petition an den Landtag, um ihr Informationsrecht einzufordern.

Da die Bearbeitung einer Petition relativ lange dauern kann, wandte sich die IG in der Zwischenzeit erneut an die Gemeinde. Sie beantragten am 6.7.2015, auf eigene Kosten einen unabhängigen Sachverständigen mit der Prüfung der Sanierungspläne beauftragen zu können und diesem Sachverständigen die entsprechend Akteneinsicht zu gewähren. Erst kam keine Reaktion, dann wurde auch hier der Zugang zu Informationen durch Gemeinde und Landratsamt erschwert: Man sollte nur handschriftliche Notizen machen bzw. nur einzelne Kopien durch die Verwaltung erhalten, nur an ein, zwei Tagen, mehr wurde mit Verweis auf den Datenschutz und das Urheberrecht des Planungsbüros abgelehnt. Dabei handelt es sich um Planungen im Auftrag der Gemeinde, auf Kosten der Bürger.

Im August (vor jeder Akteneinsicht) wurde vom Landratsamt als Reaktion auf die Petition ein Gespräch mit den Fachbehörden angeboten. Dies lehnte die IG ab, denn ohne vorherige Sichtung der Unterlagen wäre man hier kein gleichberechtigter Gesprächspartner gewesen.

Am 12. September 2015 konnten unter restriktiven Bedingungen 4 Vertreter der der IG Akteneinsicht nehmen, es wurden ihnen zahlreiche Kopien in Aussicht gestellt, aber am 14.9 und am 16.9. war alles anders: Die angekündigten Kopien waren aus urheberrechtlichen Gründen angeblich nicht möglich.

Am 29.9.2015 legte sich dann der Gemeinderat einstimmig auf die Variante mit der Bohrung neuer Brunnen fest, eine Verschiebung bis zur Erstellung eines Alternativgutachtens wurde abgelehnt. Die Gemeinderatssitzung war nicht in der üblichen Weise bekannt gegeben worden, es scheint 5 Tage lang einen technischen Defekt gegeben zu haben.

Am 23.10.2015 erhielt die IGWVMO die Antwort des Petitionsausschuss, die die Petition als erledigt erklärt. Vorangegangene Schreiben stellen allerdings klar, dass Bürger ein Recht auf Umweltinformationen haben und es besondere Gründe geben muss, diese zu verweigern. Die öffentliche Zugänglichkeit der Akten erfolgte anscheinend auch erst auf Druck des Petitionsausschusses hin. Und was ein Nachspiel haben wird: Offensichtlich wurde von der Verwaltung behauptet, dass die IGWVMO Kopien erhalten kann – was aber tatsächlich verweigert wurde!

Petition-IGWVMO-20-5-15

AntwortPetionsausschuss

Grünland-Umbruch

Publiziert am: 9. November 2015 von IKT-Admin

Zur Problematik des Grünland-Umbruchs für das Trinkwasser:

Ausführliches am Beispiel Margetshöchheim auf der Trinkwasser-Seite der Margetshöchheimer Mitte

http://www.margetshoechheimer-mitte.de/unsertrinkwasser/index.html