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BUND Naturschutz: „Wasseraustriebspolitik“ wird zum Bumerang. Behörden müssen Grundwasserschutz oberste Priorität einräumen

Publiziert am: 23. September 2019 von IKT-Admin

( Pressemitteilung BUND Naturschutz Würzburg, 17.09.2019 ) In der Region um Würzburg nehmen die Auswirkungen der Klimakrise immer mehr katastrophale Züge an. „Bäume vertrocknen, Bäche führen kaum noch Wasser und die Grundwasserstände sind besorgniserregend niedrig“, fasst Armin Amrehn, 1. Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Würzburg die kritische Situation zusammen. Verantwortung hierfür tragen wir alle, denn die Klimakrise ist menschengemacht. „Doch die „Wasseraustriebspolitik“ der vergangenen Jahrzehnte leistet dem Wassermangel Vorschub und wird jetzt zum Bumerang“, so Steffen Jodl, Geschäftsführer der Kreisgruppe. Viele Äcker sind drainiert und das Wasser wird über Gräben und meist begradigte und verbaute Bäche aus der Landschaft abgeleitet. Zudem trägt eine wenig boden- und grundwasserschonende Landwirtschaft sowie die anhaltende Flächenversiegelung dazu bei, dass die Grundwasserneubildung zurückgeht. Der BUND Naturschutz fordert daher von der Politik und den Behörden, dem Grundwasserschutz die höchste Priorität einzuräumen und entsprechend zu handeln.

Die Region Mainfranken leidet, wie keine andere Region Bayerns, unter niedrigen Niederschlägen von rund 600 mm im langjährigen Mittel. Bedingt durch die menschengemachte Klimakrise nahmen diese in den vergangenen Jahren deutlich ab. So fielen in 2003 nur rund 410 mm, 2015 448 mm, 2018 432 mm Jahresniederschlag. Im Jahr 2019 setzt sich diese Entwicklung mit 306 mm Niederschlag bis heute fort. Dies hat Konsequenzen: Die Grundwassermessstellen zeigen niedrige bis sehr niedrige Werte an, Bäche wie die Pleichach oder der Heigelsbach vertrocknen und viele Bäume sterben ab.

Es ist daher zwingend nötig, den Klimawandel zu stoppen!
Zudem muss aber auch eine Politik verfolgt werden, die das Niederschlagswasser in der Fläche hält:

  • Die Drainage von Äckern und die Ausleitung des Wassers aus der Fläche ist zu stoppen.
  • Fließgewässer müssen durchgehend renaturiert werden. Der Stadt Würzburg liegt seit Jahren ein Gewässerentwicklungskonzept vor, das nun endlich umgesetzt werden muss.
  • Die Landwirtschaft muss wieder mit dem Boden arbeiten und den Humusanteil erhöhen. Schwere Maschinen, Kunstdünger und Spritzmittel haben zu einer Bodenverdichtung und Verarmung der Bodenlebewesen geführt. Das Porenvolumen ist stark zurückgegangen mit der Konsequenz, dass gerade Starkniederschläge oberflächig abfließen und den Boden zum Teil bis in die Wohngebiete spülen (wie im Mai 2016 im südlichen Landkreis Würzburg).
  • Die Versiegelung der Landschaft ist deutlich zurückzufahren. Gerade die Erschließung von Bauflächen in Wasserschutzgebieten, wie bei Waldbüttelbrunn (Gewerbegebiet Kiesäcker), ist kontraproduktiv, da Niederschlagswasser von Straßen und Plätzen dann zur Vermeidung eines Schadstoffeintrages ins Grundwasser nicht versickert werden darf.
  • Der BUND Naturschutz sieht auch für den Gemüseanbau zwischen Würzburg und Schweinfurt in der heutigen Form keine Zukunft. Hier werden alleine im Landkreis Würzburg jährlich mindestens 650.000 Kubikmeter Grundwasser – zum Teil in Überkopfbewässerung – auf den Flächen ausgebracht. Die Grundwasserentnahme dürfte hier schon längst über der Grundwasserneubildungsrate liegen, da zum Beispiel im Jahr 2010 Entnahmen von insgesamt 105.000 Kubikmeter Grundwasser genehmigt wurden, was schon damals der vom Wasserwirtschaftsamt angegebenen gesamten Grundwasserneubildungsrate von 300 Kubikmeter je Hektar entsprach. Diese Grundwasserentnahmen müssen dringend gestoppt werden.

BN-Pressemitteilung Wasseraustriebspolitik wird zum Bumerang

Für Rückfragen:
Steffen Jodl
Diplom-Biologe
Geschäftsführer
Tel. 0931/43972
E-Mail: steffen.jodl@bn-wuerzburg.de

 

Wasseraustreibungspolitik

Publiziert am: 23. September 2019 von IKT-Admin

Die Trockenheit im Ehe- und Aisch-Tal sieht IKT-Vorstandsmitglied Patzak mit Sorge:

Breite landwirtschaftliche Wege, sogenannte Kernwege, und Straßen mit breiten Gräben, betonierte Gräben in der Landschaft und Drainagen in Wiesen und Äckern leiten das Wasser immer schneller weg.

Abwassersysteme mit viel „Fremdwasser“ zeigen an, dass mehr Wasser ins Abwasser gelangt als das bezahlte Trinkwasser: Dabei handelt es sich um Regenwasser, aber auch um Grundwasser, das durch undichte Kanäle ins Abwasser gelangt oder das gezielt durch Drainagen um Häuser herum abgeleitet wird. So wurde in einem Ort bei jährlichem Trinkwasserverbrauch von ca. 25 000 Kubikmeter jährlich 125 000 Kubikmeter in eine zentrale Kläranlage gepumpt. Das ergibt zum Teil Probleme bei der Abwasserreinigung. Außerdem fließen dann Regenwasser und Grundwasser in den Vorfluter der zentralen Kläranlage, fehlen aber im Grundwasser bzw. den kleineren Gewässern vor Ort.

Dazu kommt der Wasserverbrauch von Landwirtschaft und Gartenbau. Hier werden große Wassermengen abgepumpt und verbraucht. Alfred Patzak konnte z.B. bei einem Gartenbaubetrieb eine so intensive Bewässerung feststellen, dass nachts die Straße überflutet wurde.

Die geringen Niederschläge in Franken machen ein Umdenken nötig, denn an vielen Stellen sinkt der Grundwasserspiegel. Das konnte er auch an seinem Hausbrunnen feststellen, den er dadurch gefährdet sieht. Dazu schlägt Alfred Patzak vor:

Statt schneller Ausleitung rings um Straßen und Äcker sollte gezielt die Wasserrückhaltung gefördert werden. Im bebauten Bereich können Zisternen als Zwischenspeicher dienen, aus denen man dann langsam überschüssiges Wasser versickern lässt. In den Gemeinden müssten die Abwasserkanäle saniert werden und allgemein die Versickerung statt Ableitung von Regenwasser gefördert werden.

Gartenbaubetriebe müssten auf sparsame Bewässerung umstellen, Regenwasser nutzen und Bewässerungswasser möglichst im Kreislauf führen. Hier fehlt vermutlich auch die Kontrolle, wieviel Grundwasser tatsächlich entnommen wird.

Als weiterführende Idee sieht Alfred Patzak die Verwertung von Abwasser als Wertstoff, wobei es schon im Haus zu einer Trennung von wenig verschmutztem Grauwasser und Fäkalien kommen sollte. Einsparungen am Kanalsystem könnte die hohe finanzielle Belastung auf dem Land durch Erschließungsbeiträge für junge Familien senken. Auch der geringere Wasserverbrauch bei Vakuumtoiletten oder Trockentoiletten würde das Grundwasser schonen.

IKT-Info-Dienst Nr.62

Publiziert am: 28. August 2019 von IKT-Admin

Spannend: Wie will die Bundesregierung bei der Nitratrichtlinie bis Mitte September noch das Steuer herumwerfen? /

Welche Last sind ausufernde Beprobungen für kleine Trinkwasserversorger? Klage gegen das Land Bayern /

Trinkwasser-Kompromiss in Untersteinach /  Niedrigwasser /  Sylphie-Becherpflanze in Ökoregion /

Abwasser: 4.Reinigungsstufe ? oder Ende der Schwemm-Endmistung? /

Bestellung von Print-Exemplaren unter ikt-wasser@t-online.de, pdf-Version im Archiv zum Downloaden

4.Reinigungsstufe als Lösung?

Publiziert am: 28. August 2019 von IKT-Admin

Gewässer sind weiterhin of in einem schlechten Zustand, könnte eine 4.Reinigungsstufe in Kläranlagen die Probleme lösen?

Dazu ein Artikel im IKT-Info-Dienst Nr.62. Links zu diesem Thema und eine erste Einschätzung finden Sie hier:

4.Reinigungsstufe-Links-28-8-2019

IKT-Info-Dienst-2019-Nr.62

 

Eu-Richtlinie 2015: Erleichterung oder Schikane?

Publiziert am: 18. März 2019 von IKT-Admin

Seit Januar 2019 Umsetzung der EU-Richtlinie 2015/ 1787 in nationales Recht: Erleichterung für kleine Wasserversorger? Oder neue Schikane?

Verein für sauberes Wasser e.V. klagt gegen den Freistaat Bayern

Seit Jahrzehnten soll die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) bundesweit die Qualität unseres Trinkwassers sichern, welches von öffentlichen oder privaten Versorgern zur Verfügung gestellt wird. In dieser Verordnung ist genauestens festgelegt, welche Stoffe wie oft untersucht werden müssen. Die EU Richtlinie hatte aber auch das Anliegen, die Probenentnahmen flexibler und kostengünstiger zu gestalten, da für viele Parameter, z.B. geologisch bedingte, die wiederholte Beprobung nichts Neues bringt und andere für ein bestimmtes Wasserschutzgebiet keine Bedeutung haben. Vor diese Erleichterung ist aber die RAP geschaltet, die „risikobewertungsbasierte Anpassung der Probennahme Planung“, die aber einen hohen Aufwand bedeutet. Und bei der Wasserversorgung des Ortsteils Riesen zeigt sich, dass die Befreiung von Parametern auf der Basis der RAP von manchen Wasserwirtschaftsämtern und Gesundheitsämtern nicht erwünscht ist und deshalb mit bürokratischem Eifer versucht wird, diese zu verhindern.

Seit 1991 betreibt der gemeinnützige Verein für sauberes Wasser e.V. die Trinkwasserversorgung des Ortsteiles Riesen der Gemeinde Steingaden in Oberbayern und sorgt dafür, dass die etwa 100 Bewohner ihr eigenes einwandfreies Wasser genießen können. Es wurden hydrogeologische Gutachten erstellt und in der Folge ein 16 ha großes Wasserschutzgebiet ausgewiesen. Der Vorsitzende Jott Keller betont, dass das Wasser stets regelgerecht untersucht wird. Aber jetzt steht der Verein wieder vor einer teuren Hürde:

( Berichte in Funk und Fernsehen:

https://www.br.de/nachrichten/meldungen/neu-mme-wasserstreit-steingaden-1503-verschiedene-absagen-100.html

https://www.ardmediathek.de/ard/player/Y3JpZDovL2JyLmRlL3ZpZGVvL2MwYmE4OTBhLWJlYTctNDJhOS1iY2Y1LTIzODU2NDgxY2ExZA/ )

Dazu der Kommentar von Jott Keller vom Verein für sauberes Wasser e.V.: www.unser-sauberes-wasser.de

Es sollte eigentlich keine Überraschung mehr sein, dass es nicht unbedingt einfacher wird, wenn EU-Richtlinien in der BRD in nationales Recht umgesetzt werden, zumindest wenn die TrinkwV betroffen ist. Was die Verfasser jedoch hier vorgelegt haben, lässt keinerlei Wünsche mehr offen, was etwaige Anforderungen an Kompliziertheit betrifft. Von Entbürokratisierung kann ohnehin keine Rede mehr sein. Damit kehrt Deutschland den Sinn der EU-Richtlinie ins Gegenteil um, denn diese sollte Flexibilisierung und Kosteneinsparung zur Folge haben. Ein Blick in die ursprüngliche EU-Richtlinie beweist das.

Zwei Arten von Untersuchungen

Seit Jahrzehnten soll die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) bundesweit die Qualität unseres Trinkwassers sichern. In dieser Verordnung ist genauestens festgelegt, welche Stoffe wie oft untersucht werden müssen. Dies geschieht auf Basis zweier verschiedener Untersuchungsarten:

Einer routinemäßigen Untersuchung „Parameter der Gruppe A“ (für öffentliche Wasserversorgungen ab 1000 cbm Jahresverbrauch je Quartal), bei der das Wasser auf Keime untersucht wird. Die bisher damit vorgeschriebene Untersuchung auf Ammonium entfällt und wurde durch die Untersuchung auf Enterokokken ersetzt.

Einer umfassenden Untersuchung „Parameter der Gruppe B“, bei der die in den Anlagen der Trinkwasserverordnung gelisteten physikalisch/chemischen Parameter auf ihre Grenzwerteinhaltung überprüft werden. Seit 2018 können die Gesundheitsämter die Untersuchung weiterer, nicht gelisteter Schadstoffe verlangen, wenn das Risiko einer Gesundheitsgefährdung nachgewiesen ist.

Hohe Untersuchungskosten und klingende Kassen

Kleine Wasserversorgungsanlagen blieben früher von den teuren umfassenden Untersuchungen, die jedes Mal bis zu 1.000 € kosten können, weitgehend ausgenommen. Dieses bewährte Verfahren scheint sich jedoch seit 2013 geändert zu haben. Viele deutsche Gesundheitsämter, ebenso das im Landkreis Weilheim-Schongau, fingen zu Beginn des Jahres 2013 damit an, auch von privaten und kleinen öffentlichen Wasserversorgungen und völlig ungeachtet der jeweilig örtlichen Gegebenheiten, diese umfassende Untersuchung in dreijährigen Zyklen zu verlangen. Danach hätte jeder im Grünen gelegene Bauernhof mit einem eigenen Brunnen sein Trinkwasser aufwändig und wiederholt zu untersuchen, zum Beispiel auf Schadstoffe industrieller Abwässer, die in vielen Regionen gar nicht vorkommen können.

Bereits seit Jahrzehnten wurden und werden bundesweit, ohne Überprüfung der jeweiligen Relevanz vor Ort, Schadstoffe untersucht, die allein der Wertschöpfung der Labore und des Staates dienen und keinerlei echte Gesundheitsvorsorge darstellen. Die auf drei Jahre verkürzten Intervalle für die umfassenden, wesentlich teureren Untersuchungen der Gruppe B bescherten zu Lasten von vielen Bürgern und Kommunen wenigen Profiteuren ein wahrlich glänzendes Geschäft.

Bayerischer Verein wehrt sich gegen Missbrauch

Unser „Verein für sauberes Wasser e.V.“, zuständig für die Trinkwasserversorgung des Ortsteiles Riesen, erhielt 2013 mehrfach eine solche Aufforderung – mit Zwangsgeldandrohung von bis zu 1.000 €  (Zwangsgeld ist keine Strafe)  für jeden nicht untersuchten Stoff. Wir weigerten uns und stellten den Sinn dieser überzogenen Probenentnahmen grundsätzlich in Zweifel.

Erfolgreiche Vereinbarung im Herbst 2014

Mit fachlicher Unterstützung eines unabhängigen Sachverständigen und im Beisein einer Vertreterin des Gesundheitsamtes wurde dann im Herbst 2014 auf Kosten des Vereins jeder der zu untersuchenden Stoffe aus der TrinkwV auf seine Relevanz für die Wasserversorgung Riesen überprüft. Das Ergebnis: Weit mehr als 80 Prozent der in den Anlagen der TrinkwV gelisteten Stoffe der Gruppe B haben für die Versorgung des Ortes Riesen keinerlei gesundheitlichen Vorsorgenutzen und brauchten in den Folgejahren nicht mehr untersucht zu werden. Zum Beispiel ist eine Untersuchung auf Pflanzenschutzmittel verzichtbar, wenn seit Jahrzehnten im ausschließlich von Mitgliedern des VfsW genutzten Wassereinzugsbereich keinerlei Pflanzenschutzmittel ausgebracht worden sind und dies durch mehrmalige Probenahmen immer wieder nachgewiesen worden ist. Auf Wunsch kann das Parameter-Protokoll per E-Mail angefordert werden. Es kann aber lediglich als Anhaltspunkt dienen und darf auf keinen Fall 1:1 übernommen werden, weil es nur für die Riesender Quellsituation gültig und anwendbar ist.

Die neue EU-Richtlinie von 2015 und ihre Umsetzung in deutsches Recht

Die jüngste, vierte Änderung der TrinkwV nach Vorgabe der EU-Richtlinie 2015/1787, die bis Ende Oktober 2017 in nationales Recht umgesetzt sein sollte, wurde nun am 03. Januar 2018 veröffentlicht. Der Inhalt dieser Richtlinie hinterlässt allerdings einen zwiespältigen Eindruck: Auf der einen Seite wird eine weitgehende Flexibilisierung der Überwachungsparameter und der Probennahme-Häufigkeit angestrebt und sogar vorgeschrieben, Zitat: „Bei der Wahl der geeigneten Parameter für die Überwachung müssen die lokalen Gegebenheiten für jedes Wasserverteilungssystem berücksichtigt werden.“ (Vgl. EU-Richtlinie 2015/1787, Anhang II, Überwachung, Teil B, Parameter und Häufigkeiten, 1. Allgemeiner Rahmen). Auf der anderen Seite wird diese Möglichkeit der Verringerung der Parameter in Bezug auf die örtliche Relevanz durch aufwendige Prüfungsverfahren wieder zunichte gemacht. Seit Januar 2018 gibt es nun entsprechend einen vom Umweltbundesamt herausgegebenen, 11-seitigen Leitfaden „Leitlinien für die risikobewertungsbasierte Anpassung der Probennahmeplanung für eine Trinkwasserversorgungsanlage (RAP) nach § 14 Absatz 2a bis 2c Trinkwasserverordnung“, der sich, wie schon am Titel unschwer zu erkennen ist, als nicht ganz einfache Maßnahme erweist. Die bisherige Praxis der nicht auf ihre Notwenigkeit hin kontrollierten Pauschaluntersuchungen, die seit Jahrzehnten vor allem der Wertschöpfung des Staates und der zuständigen Labore gedient hat, kann zwar jetzt von jedem Wasserversorgungsunternehmer auf ihre örtliche Relevanz hin überprüft werden, allerdings ist der technische und finanzielle Aufwand dafür derart groß, dass die meisten Versorger vermutlich abwägen werden, welches Vorgehen am Ende für sie günstiger ist.

Denn um diese Risikoanalyse und -bewertung jeweils vornehmen zu können, bräuchte es qualifiziertes Personal (z.B. Hydrogeologen, Lebensmittelchemiker), welches vermutlich in den Gesundheitsämtern nicht zu finden sein wird. Und eine Leitlinie ist zudem weit davon entfernt, ein Gesetz zu sein, was im Übrigen auch für die TrinkwasserVerordnung selbst gilt.

Die Riesener RAP wird nicht anerkannt

Unser Verein für sauberes Wasser e.V. nahm die Herausforderung an. Wir führten im November 2018 eine große Beprobung durch und legten dem Gesundheitsamt eine Risikobewertung vor. Es zeigte sich, dass alle Einzelwerte der physikalisch-chemischen Stoffe wieder den umfassenden Untersuchungen von 2007 und 2008 entsprachen und voll die Anforderungen der Trinkwasserversorgung erfüllen. Aber das Wasserwirtschaftsamt erkannte diese Risikobewertung nicht an. Das Gesundheitsamt verlangt wegen einer vorgegebenen „Siebenjahresfrist“ noch einmal das gesamte Untersuchungsprogramm. Die Untersuchungen von 2007/2008, 2014 und 2018, die praktisch immer das gleiche völlig unauffällige Ergebnis zeigten, reichen dem Gesundheitsamt nicht. Dazu fordert das Gesundheitsamt eine kontinuierliche Trübungsmessung, um  auszuschließen, dass Oberflächenwasser einen Einfluss auf die Riesener Wasserversorgung hat – eine ständig wiederholte Befürchtung, die durch sämtliche Analysen aus Jahrzehnten immer wieder widerlegt wurde. Eine solche dreimonatige Trübungsmessung würde rund 5000 € kosten.

Wir wehren uns: VfsW verklagt Freistaat Bayern

Das Landratsamt Weilheim-Schongau hat im Januar 2019 eine Anordnung gegen den Verein für sauberes Wasser e.V. (VfsW) als Wasserversorger erlassen, um die Trinkwasserverordnung in der starren Auslegung des Amtes ohne jegliche Rücksicht auf örtliche Gegebenheiten zu erzwingen. Dazu kommen weit darüber hinausreichende Maßnahmen. Einer echten Gesundheitsvorsorge wird damit ein Bärendienst erwiesen.

Dem VfsW drohen – völlig überflüssigerweise – Gesamtkosten in Höhe von über 10.000 €, die die Versorgung von circa 100 Bürgern und 500 Tieren gefährden. Dagegen hat nun der Verein mit Hilfe einer renommierten Anwaltskanzlei beim Bayerischen Verwaltungsgericht München Klage eingereicht. Leider hat das Landratsamt keine andere Möglichkeit zugelassen als dieses aufwändige Verfahren.

Von der rigiden Anwendung der seit dem 3. Januar 2019 in der 16. Novellierung gültigen Trinkwasserverordnung sind vor allem Eigentümer privater Brunnen und kleinere Wasserwerke mit einem Tagesverbrauch von weniger als 10 m³ oder zwischen 10 und 1.000 m³ betroffen. Manche Versorger wissen sicher noch gar nicht, was da auf sie zukommt, beispielsweise die sehr teure Untersuchung der physikalisch-chemischen Stoffe im dreijährigen Turnus ohne den geringsten Nachweis der tatsächlichen Notwendigkeit.

Alle Betreiber privater Brunnen oder kleinerer dezentraler Trinkwasserversorgungen sind hiermit aufgerufen, sich beim VfsW oder bei der IKT zu melden, um dann Wege zu überlegen, wie man sich gegebenenfalls gegen diesen sinnlosen und teuren Behördenaktionismus zur Wehr setzen könnte. Gerne können sich auch Betroffene melden, die zunächst nur ein Gespräch oder eine Beratung wünschen.

Der VfsW ist gemeinnützig anerkannt. Sein Vorstand ist ehrenamtlich tätig. Dem VfsW ist jede Form der Unterstützung gerne auch von Bürgern, die nicht direkt betroffen sind, willkommen, auch Spenden (gerne gegen Spendenquittung) sind jederzeit möglich.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Vereins:
www.unser-sauberes-wasser.de

Schreiben Sie uns eine E-mail oder rufen Sie einfach an: Telefonnummer 08862 – 93023.

Verein für sauberes Wasser e.V.

c/o Bernhard Jott Keller

86989 Riesen 9

Fon: +49(0)8862-93023

Fax auf Anfrage

www.unser-sauberes-wasser.de

bjk@unser-sauberes-wasser.de

mehr dazu:

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