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IKT – Vernetzung dezentraler Wasserversorger

Publiziert am: 8. Februar 2025 von IKT-Admin

Für eine nachhaltige Wasserversorgung spielt die dezentrale, lokale Wasserversorgung  durch Gemeinden, Ortsteile und Hausbrunnen eine entscheidende Rolle.
Die „Interessengemeinschaft für die Erhaltung der kommunalen Trinkwasserversorgung in Bayern“ – die IKT – kann die Plattform sein, um diese Aktiven einer lokalen Versorgung zu vernetzen.

Liebe Mitglieder der IKT, sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank, dass Sie seit vielen Jahren durch Ihr Engagement vor Ort und Ihre Mitgliedschaft in der IKT in Bayern die Erhaltung unserer lokalen Trinkwasserversorgungen sichern. Heute schreiben wir Ihnen mit einem besonderen Anliegen:

Seit Jahren zeichnet sich eine Überalterung und Überlastung des IKT-Vorstands ab.

Zur MV 2024 kandidierten mehrere Aktive nicht mehr als Beisitzer, wie Roland Hahn, Dr. Otto Heimbucher und Peter Hirmer, da sie ihr Engagement für die IKT nicht mehr aufrechterhalten können. Brigitte Muth-von Hinten ist mit Kasse und Mitgliederbetreuung, ohne Schriftführer und ohne Geschäftsführer überlastet. Der stellvertretende Vorsitzende Gunter Zepter möchte sein Engagement aus Gesundheitsgründen beenden. Vor diesem Hintergrund wurde der Vorstand am 20.Januar 2024 nur kommissarisch gewählt.

Können Sie sich vorstellen, im IKT-Vorstand mitzuarbeiten?
Renate Götzenberger ist bereit, als 1. Vorsitzende zu kandidieren, und es gibt Gespräche mit weiteren Mitgliedern. Bitte melden Sie sich bei Interesse bzw. wenn Sie noch Fragen haben bei Renate Götzenberger oder anderen Vorstandsmitgliedern.

Zur IKT-Mitgliederversammlung mit Neuwahlen laden wir zum 15. März 2025 in Ansbach ein.
(siehe unten)

Um unser Trinkwasser gerade im Klimawandel in der Fläche zu schützen und zu nützen brauchen wir die dezentrale Wasserversorgung vor Ort, die durch Gemeinden, Ortsteile und Hausbrunnen gewährleistet wird. Schon seit Jahren und jetzt erst recht werden Verbundleitungen gefördert. Das kann die kommunale Wasserversorgung sichern und stärken, aber tatsächlich ist es oft schon ein Teilanschluss an Fernwasser, während die direkte Unterstützung für den Erhalt und/oder die Sanierung von kommunalen oder anderen Einzelwasserversorgungen durch den Staat und die Behörden fehlt. Eine Vernetzung der kleinen und mittleren Wasserversorger in Bayern ist daher weiterhin unbedingt erforderlich, damit ausreichend Druck gegenüber der Staatsregierung aufgebaut werden kann, um den Bestand zu sichern und um Fördermittel in den Erhalt dezentraler Wasserversorgungen zu lenken.
Auch für die Ideen einer wassersparenden Sanitärwende kann die IKT eine Plattform sein.

Unsere Lebensgrundlage Nr. 1 braucht Fürsprecher*innen!

Der Fortbestand der IKT ist eine Chance für die Zukunft der dezentralen Wasserversorgung, weil die IKT durch die Vernetzung und Unterstützung lokaler Initiativen und kleiner und mittlerer Wasserversorger ein wirkungsvoller Akteur für den Schutz des Grund- und Trinkwassers ist. Doch jetzt brauchen wir neue Kräfte für die Vorstandschaft. Mit vereinten Kräften können wir den Generationswechsel schaffen.

Renate Götzenberger,
Stellvertretende IKT-Vorsitzende
renate.goetzenberger@gmx.de
Tel: 0 98 23 / 9 11 40
Sebastian Schönauer
Landesvorsitzender
s.schoenauer@bund-naturschutz.de
Tel: 06094 / 984022

 

IKT-Mitgliederversammlung 15.März 2025

Publiziert am: 8. Februar 2025 von IKT-Admin

Einladung zur IKT-Mitgliederversammlung 2025

am Samstag, dem 15. März 2025, 11.00 Uhr

in der Geschäftsstelle des BUND Naturschutz Ansbach

Pfarrstraße 23, 91522 Ansbach, 1. Stock (Anweg sihe unten)

Tagesordnung:

Beginn: 11.00 Uhr

 Eröffnung und Begrüßung: Landesvorsitzender Sebastian Schönauer

Tagesordnung:

Beginn: 11.00 Uhr

 Eröffnung und Begrüßung: Landesvorsitzender Sebastian Schönauer

  1. Jahresrückblick – Tätigkeitsberichte
  • Bericht des Landesvorsitzenden Sebastian Schönauer
  • Weitere Berichte des Vorstands
  • Erläuterungen zur Situation der IKT (siehe beiliegender Brief !)
  • Kassenbericht, Frau Brigitte Muth von Hinten / Bericht der Kassenprüfer
  • Diskussion der Berichte und Entlastung der Vorstandschaft

 

  1. Diskussion über die weitere Arbeit bzw. eine mögliche Auflösung der IKT
  • Diskussionsbeiträge (u.a. Sebastian Schönauer, Vorsitzender)
  1. Neuwahl des Vorstand: zu wählen sind1.Vorsitzender/Vorsitzende,  2.Vorsitzender/Vorsitzende, Geschäftsführer(in),Schriftführer(in), Schatzmeister(in), Beisitzer und Beisitzerinnen

 

  1. Berichte und Diskussion zu aktuellen Themen
  • Gipsbergbau bei Altertheim im geplanten Wasserschutzgebiet der Zeller Quellen
  • Reckenberger Gruppe und Wassermangel im Ellenbachtal
  • Berichte aus den Initiativen

 

  1. Arbeitsschwerpunkte 2025 / Wünsche und Anträge

Ende etwa 14.00 Uhr

Anweg vom Bahnhof Ansbach aus:

IKT-Ansbach-Anweg-MV

 

Ersatz-Adressen

Publiziert am: 15. Juli 2024 von IKT-Admin

Veränderte E-Mail-Adressen

Die Adresse ikt-wasser@t-online.de funktioniert momentan nicht.

Sie erreichen uns für Kasse / Mitglieder unter

muth-von-hinten2(at)t-online.de

unsere stellvertretende Vorsitzende unter

renate.goetzenberger(at)gmx.de

Anmerkungen zum Gebührensplittinng

Publiziert am: 15. Juli 2024 von IKT-Admin

Anmerkungen zum Gebühren-Splitting beim Abwasser.

Es bedeutet, dass das Schmutzwasser nach der bezogenen Trinkwassermenge berechnet wird und das Regen – oder Niederschlagswasser nach der Grundstücksgröße und dabei entsprechend der Versiegelung des Grundstückes.

(z.B in Margetshöchheim 2021: „Die Gebühr beträgt 2,40 € pro Kubikmeter Schmutzwasser“ und „Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,32 € je qm Fläche im Jahr“. )

https://www.margetshoechheim.de/buergerservice-politik/buergerservice/ortsrecht

Ziel des Gebühren-Splittings ist es

* einen finanziellen Anreiz zu schaffen für die Flächen-Entsiegelung, damit mehr Regenwasser dem Grundwasser und den Gewässern zugeführt wird;

* in Kombination mit der Förderung von Retentionszisternen (Beitrag zum Hochwasserschutz) soll Regenwasser genutzt werden u.a. für die Toilettenspülung und die Waschmaschine (Einsparung von Waschmitteln und damit weniger Abwasserbelastung), Einsparung von Trinkwasser und damit Schonung der Grundwasserreserven und möglichst soll überschüssiges Regenwasser vor Ort versickern;

* da bei Regenwasserrückhaltung Gebühren eingespart werden ist dies auch ein Beitrag zur Förderung von Dachbegrünungen inkl. aller damit verbundener Vorteile;

Letztendlich ist die Gesplittete Abwassergebühr eine Gebühr nach dem Verursacherprinzip und ein Beitrag zur Gebührengerechtigkeit. Insbesondere Familien mit Kindern oder weiteren mehreren Familienmitgliedern werden finanziell entlastet. Umgekehrt werden große versiegelte Flächen, z.B. große Parkplätze stärker belastet.

Die Umstellung auf Gebühren-Splitting bringt allerdings erst einmal Kosten und Unklarheiten mit sich. Oft, z.B. in Margetshöchheim, wird nicht die individuelle versiegelte Fläche zugrunde gelegt, sondern der Ort in Zonen mit einem bestimmten Versiegelungsgrad eingeteilt und dann die Grundstücksfläche mit einem bestimmten Faktor multipliziert, von 0,2 bis 0,9. Allerdings kann man sich dann umgekehrt an die Gemeinde wenden und nachweisen, dass man deutlich weniger versiegelte Flächen hat bzw. mehr Regenwasser speichert bzw. versickert. Nach solchen Korrekturen kann man in einem eigentlich einheitlich bebauten Viertel unterschiedliche Zonen-Zuordnungen  finden. (in Gebietsabflussbeiwertskarte)

Wünschenswert wäre aber auch, dass die Gemeinde bei der Einführung des Gebühren-Splittings auf diese Ziele hinweist und die Bürger berät, wie sie die Ableitung von Regenwasser vermindern können, durch Entsiegelung von Flächen, durch Zisternen mit anschließender Versickerung, oder durch direkte Versickerung, oder durch Gründächer auf Garagen etc..

In der Stadt Würzburg z.B. sind Eigentümer nach der Satzung direkt verpflichtet, das Niederschlagswasser „zu bewirtschaften“. In Neubaugebieten werden das die obigen Maßnahmen sein, im Bestand in der dicht bebauten Innenstadt ist es zumindest bei Umbaumaßnahmen von Bedeutung.

 

Zum Gebühren-Splitting sind die Gemeinden nur verpflichtet, wenn die Kosten für das Niederschlagswasser hoch sind. Dabei können die Gemeinden allerdings relativ leicht Kosten für das Niederschlagswasser verschieben auf den Schmutzwasserbereich und so dieser Pflicht entgehen.

Auf den Internetseiten des BUND Lemgo kann man dazu die Grundsatzurteile zum Download finden.

https://www.bund-lemgo.de/wasser.html

https://www.bund-lemgo.de/abwassergebuehren.html

Mit freundlichen Grüßen

Ihr IKT-Vorstand

 

 

Trockenfallender Bach

Publiziert am: 15. Juli 2024 von IKT-Admin

Im Raum Ansbach setzt sich unsere stellvertretende IKT-Vorsitzende  Renate Götzenberger intensiv mit der zu hohen Wasserentnahme durch die Reckenberg-Gruppe auseinander. Denn es konnte nachgewiesen werden, dass durch die hohen Wasserentnahmen bei Pumpversuchen schon zweimal der Ellenbachgraben austrocknete. Durch das Absinken des Grundwasserspiegels sind auch umliegende feuchte Biotope bedroht. Zusammen mit der Kreisgruppe des BUND Naturschutz und Peter Hirmer vom Arbeitskreis Wasser des BUND Naturschutz forderten sie beim Wasserwirtschaftsamt Informationen an.

Kritisch zu sehen ist hier besonders , dass sich die Behörden schon bei der Genehmigung und dann noch deutlicher beim Pumpversuch deutlich über die Vorgaben der europäischen Wasser-Rahmen-Richtlinie WRRL hinwegsetzen. Die WRRL verlangt, dass die Gewässer und die Grundwasserkörper qualitätsmäßig und mengenmäßig in einen guten Zustand gebracht werden sollen. Dagegen ist hier ein Bach trockengefallen und der Grundwasserspiegel wurde deutlich abgesenkt.

Außerdem gilt ein „Verschlechterungsverbot“, d.h. wenn die Situation schon ungünstig ist, darf sie nicht noch verschlechtert werden. Das bezieht sich auf die Ausrede, dass der Klimawandel schuld sei – dann darf die schwierige Situation eben nicht durch starkes Abpumpen von Grundwasser verschlechtert werden.

Am 12.Juni 2024 wurde ein Beitrag in der Sendung „Frankenschau aktuell“ gesendet. Titel: „Streit um Grundwasserförderung im Naturschutzgebiet“

https://www.ardmediathek.de/video/frankenschau-aktuell/streit-um-grundwasserfoerderung-im-naturschutzgebiet/br-fernsehen/Y3JpZDovL2JyLmRlL2Jyb2FkY2FzdFNjaGVkdWxlU2xvdC80MTA2MDY4MTk4MTNfRjIwMjNXTzAxMDUyOUEwL3NlY3Rpb24vODA4NDkzNjctZWRjYi00NTJjLThhYTYtZGUyYWUxMDM4N2M2

Im Anhang dazu die Pressemitteilung des BN

https://www.bund-naturschutz.de/pressemitteilungen/wasserentnahme-ellenbach-bei-bechhofen-bereits-zwei-mal-ausgetrocknet-behoerden-schauen-weg

Eine Zusammenstellung:

Die Reckenberg-Gruppe RGB ist ein großer Wasserversorger im Raum Ansbach, liefert aber auch Wasser weiter.

Bereits vor Jahren befasste sich die IKT und besonders Gunter Zepter mit dem Ausmaß der geplanten Wasserentnahme und dem Anschluss früher selbständiger Gemeinden.
Die Reckenberg-Gruppe lieferte  (z.B. 2011) ca. 3,5 Mio m³ Wasser an die FWF, davon waren 1 Mio m³ eine Durchleitung aus dem Kontingent der WFW aus dem Lech-Mündungsgebiet.  An Abnehmer direkt lieferte sie ca. 1.9 Mio m³ Trinkwasser und an Gemeinden, die selbst weiterverteilen, ca. 0,7 Mio m³ Trinkwasser.

Die aktuelle Diskussion wurde durch das völlige Austrocknen des Ellenbachgrabens im Sommer 2020 ausgelöst. Im Hintergrund steht aber auch, dass die Reckenberg-Gruppe ab 2026 eine neue zwanzigjährige Genehmigung für die Wasserentnahme braucht.

1993 wurden erste Pumpversuche durchgeführt, eine Folge war das Absinken des Grundwasserspiegels; Hausbrunnen fielen trocken.

„Jahre später“ erlaubte das LRA Ansbach eine Entnahme von 1 Mio m³ Wasser pro Jahr.

Ende 2019 begann die Reckenberg-Gruppe, in der Nähe von Arberg aus sieben Brunnen (75 – 120 m tief) Wasser für die Trinkwasserversorgung zu fördern.

Im Sommer 2020 war der Ellenbachgraben erstmal völlig ausgetrocknet. Das hat natürlich auch Folgen für wasserabhängige Biotope in der Nähe, z.B. Erlenbruchwälder, in denen auch der seltene Schwarzstorch gesichtet wurde. Der Ellenbachgraben liegt zum Teil in einem Naturschutzgebiet.

Auffällig: Es existiert eine Sondervereinbarung im ursprünglichen wasserrechtlichen Bescheid aus dem Jahr 2012: Die Reckenberg-Gruppe soll den Bach in Trockenzeiten mit bis zu 5 Liter/sec stützen. D.h. man nahm schon damals an, dass sich die Wasserentnahme schädlich auf den Ellenbachgraben auswirken könnte.

Eine Petition setzte sich dafür ein, dass die Wasserförderung so reduziert wird, dass die Schädigung des Ellenbachgrabens verhindert wird. Diese Petition war erfolgreich, sie wurde zur Berücksichtigung empfohlen. Damit bestätigt das bayerische Umweltministerium den Zusammenhang zwischen dem Austrocknen des Ellenbachgrabens und der Wasserentnahme der Reckenberg-Gruppe. Im Schreiben vom 06.04.2021 von Umweltminister Glauber heißt es dazu, dass „für den Zeitraum des Pumpversuche vom Versorger sichergestellt wird, dass der Ellenbachgraben nicht trockenfällt.“

Von Juli bis November 2022 fand ein Gruppenpumpversuch durch die Reckenberg-Gruppe statt.
und im Sommer 2022 gab es ein zweites Trockenfallen des Ellenbachgrabens.

Aber die Genehmigungsbehörden griffen nicht ein.

Unterdessen zeigen Gutachten auch den sinkenden Grundwasserspiegel, der Ellenbachgraben kann den Anschluss an das Grundwasser verlieren. Näheres im Anhang.

Aber die Kreisgruppe Ansbach des BUND Naturschutz und unsere stellvertretende Vorsitzende Renate Götzenberger werden „dranbleiben“!