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Zwischenfrüchte gegen Nitrat und „Wasserschutzbrot“

Publiziert am: 16. November 2014 von IKT-Admin

Interessante Artikel in der Mainpost:

Freitag, 14.11.14: „Fuchsstadt: Zwischenfrüchte für einen gesunden Acker. Die Pflanzen sehen nicht nur gut aus, sie nützen auch dem Boden, den Wildtieren und dem Grundwasser“
– denn aus einem  bewachsenen Boden wird das Nitrat nicht ausgespült und tiefwurzelnde Pflanzen wie Rettiche nehmen das Nitrat auf und speichern es bis zur nächsten Getreideansaat.

Samstag, 15.11.14: „Backen für die Umwelt. Wasserschutzbrot. Im Werntal wächst Weizen mit vermindertem Stickstoffeinsatz. Ein Projekt für den Grundwasserschutz.“- in Zusammenarbeit mit einem Bäcker wird auf das Nachdüngen kurz vor der Ernte verzichtet.

Bericht Mitgliederversammlung 2014

Publiziert am: 16. November 2014 von IKT-Admin

18.10.2014 in Nürnberg

TTIP, CETA, TISA: Gefahr für die öffentlichen Dienstleistungen!
Wieder besteht die Gefahr, dass die öffentliche Daseinsvorsorge wie etwa die Trinkwasserversorgung den Regeln dieser Freihandelsabkommen unterworfen werden und Investoren die Privatisierung verlangen können.
Nach dieser Warnung: Bericht über geplantes Gewerbegebiet in Teublitz: Tiefenwasser ist zum Flaschenspülen zu schade!
Von der Veranstaltung in Teublitz mit Sebastian Schönauer (IKT) und Frau Hecht (AÖW):
Für ein 30 ha großes neues Gewerbegebiet sollen 200 000 Bäume gefällt werden – schädlich für den Wasserschutz!  Für eine Mineralwasser-Firma soll außerdem Tiefenwasser genutzt werden. Dabei ist Tiefenwasser eine Not-Reserve, die sich nur sehr langsam erneuert. Neue Entnahmen von Tiefenwasser sind „nur bei unabdingbarer Notwendigkeit“ zu genehmigen. Auch gibt es einen Beschluss des Bayerischen Landtags vom 1.7.1994, dass die Staatsregierung die Versickerung von Regenwasser fördern soll und Tiefenwasser schützen soll. Aber für die Flaschenspülung müsste Tiefenwasser nicht enteisent werden und wäre daher billiger.
Schönauer setzte sich energisch für den Grundwasserschutz, besonders für das Tiefenwasser, ein. Er hält es für eine falsche Strategie weitere örtliche Firmen ins Gewerbegebiet umzusiedeln,  wenn der Ort bereits  hohe Leerstände aufweist.

Abdichten gegen  Fremdwasser
Die Nordhalbener Alternative NohA mit ihrem neuen Bürgermeister Pöhnlein macht sich an den Kampf gegen Fremdwasser im Kanalnetz. Abdichtungen sollen das Eindringen von Grundwasser verhindern, Ableitungen Regenwasser zur Versickerungen bringen. So kann man ein teures Regenüberlaufbecken vermeiden, das für die kleine, mit 10 Millionen verschuldete Gemeinde viel zu teuer wäre. Aber das Landratsamt hält an den alten Plänen für das RÜB fest.
Der IKT-Vorsitzende blickte zurück: Die Gemeinde Rothenbuch sparte sich durch konsequente Förderung der Regenwasser-Rückhaltung und – Versickerung und durch die Abdichtung der Kanäle und Schächte einen zusätzlichen Kanal und damit 1,2 Millionen DM.

ALL gegen zentrale Kläranlage in Leutershausen:
Auf  einer gut besuchten Veranstaltung erläuterte die ALL (Alternative Liste Leutershausen) die hohen Kosten einer zentralen  Kläranlage für  drei Gemeinden. Danach beschloss der Stadtrat  am 30.9.14 eine zusätzliche Alternativplanung.

Hessischer Leitfaden zum Rückbau des Abwassersystems bei demografischem Wandel
„Strategien zur Anpassung der Abwasserinfrastruktur bei rückläufigen Bevölkerungszahlen im ländlichen Raum“

Link: umweltministerium.hessen.de/umwelt-natur/wasser/gewässerschutz/kommunales-abwasser

Link zu TTIP: Unterschriftensammlung und Information

Kampf um Hausbrunnen in Leutershausen, besonders im Ortsteil Wiedersbach

Publiziert am: 23. Februar 2014 von IKT-Admin

Mehr unter der Seite „Wasser / Trinkwasser“ !

MdL Markus Ganserer (B90/Die Grünen) richtete eine Anfrage zur Belastung der Wiedersbachetr Brunnen an die Staatsregierung, die besonders nach der Verantwortung der Bahn und der Behörden fragt:

Bahn-Pestizide-1

 

Oder könnte dieses Pestizid aus der Landwirtschaft kommen? Ein Blick auf die Antworten:Bahn-Pestizide-2

Im Detail:  03_Anfrage_Wiedersbacher-Brunnen

Vollständige Antwort:

Antwort auf zweite Landtagsanfrage

Landrat missachtet Petitionsausschuss

Publiziert am: 17. Dezember 2013 von IKT-Admin

Die Gemeinde Margetshöchheim hat für zwanzig Jahre eine Genehmigung zur Trinkwasserentnahme erhalten, allerdings mit der Auflage bis Ende 2016 all die Untersuchungen nachzutragen, die das Wasserwirtschaft bereits vor der Petition der Gemeinde gefordert hatte. Anstatt dabei ein Einvernehmen mit der Gemeinde zu suchen, heißt es im Bescheid wiederholt „auf Anforderung des Landratsamtes sind ggf.zusätzliche Messungen durchzuführen“. Dabei sollte nach dem Willen des Petitionsausschusses eine Genehmigung unabhängig von einem neuen Gutachten erteilt werden und nur zwingend notwendige Daten noch im Einvernehmen mit der Gemeinde erhoben werden.
Besonders pikant: Einem Kompromissvorschlag von Bürgermeister Brohm stimmte Landrat Nuß in einem persölichen Gespräch zu. Er fand es dann nicht nötig, dem Bürgermeister mitzuteilen, dass seine Verwaltung bei den alten Forderungen blieb.
Das Landratsamt, das Wasserwirtschaftsamt und auch das Umweltministerium, das dahinter steht, haben damit der Demokratie einen Bärendienst erwiesen. Wenn die Sachargumente und das Engagement einer Gemeinde für ihr eigenes Wasser an einer sturen und auch teilweise inkompetenten Bürokratie abprallen, darf man sich über Politikverdrossenheit und Wut auf die Bürokraten nicht wundern.
• Nach den bisherigen Erfahrungen ist außerdem zweifelhaft, was das Wasserwirtschaftsamt mit neuen Daten anfangen will: Das umfangreiche Gutachten des Fachbüros TGU von 1992 konnte das WWA in seinen Unterlagen anfangs nicht mehr finden, obwohl es auf Grund dieses Gutachtens die Wasserschutzzone festgesetzt hatte. Lange Zeit berief sich das WWA auf den Vorentwurf von 1990, der durch das Gutachten veraltet war. Bei der Interpretation des endlich gefundenen Gutachtens verwechselten die Fachleute des WWAs dann die bauliche Oberkanten der Messstellen mit dem jeweils gemessenen Grundwasserstand und warfen daraufhin dem Gutachten schwere Fehler vor. Was werden sie aus neuen Daten herauslesen?
Weitere Informationen bei den aktuellen Links

 

 

 

Presseerklärung zur Petition der Gemeinde Margetshöchheim

Publiziert am: 10. November 2013 von IKT-Admin

Zur Vorgeschichte (auch im IKT-Info-Dienst, März 2012)

  • Seit 1961 fördert die Gemeinde Margetshöchheim aus zwei Brunnen im Sandflurgebiet Trinkwasser in ausreichender Menge ohne Probleme für die Umwelt. Erhöhte Nitratwerte, die in den achtziger Jahren auftraten, wurden durch ein ganzes Bündel bundesweit vorbildlicher Maßnahmen bekämpft. Dazu zählten u.a. das Verbot von Sonderkulturen, Ankauf von Flächen mit Umwandlung in extensives Grünland, ein hydrogeologisches Gutachten der TGU 1992 und die Ausdehnung der Wasserschutzzone auf das Wassereinzugsgebiet entsprechend dem Gutachten.
  • Die erfolgreiche Reduzierung der Nitratwerte zeigt die Wirksamkeit dieser Wasserschutzzone. Andere Qualitätsprobleme gab es nie. Die Gemeinde kann ihr Trinkwasser, das alle Parameter der Trinkwasserverordnung einhält, ohne weitere Behandlung an ihre Bürger abgeben.
  • Trotz dieser erfolgreichen Sanierung forderte das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg die Gemeinde Margetshöchheim auf, ein neues Gutachten auf der Basis umfangreicher und teurer Untersuchungen zu erstellen. Dagegen wehrte sich die Gemeinde mit einer Petition an den Bayerischen Landtag. 
  • Der Petitionsausschuss ging am 24.5.2012 auf die Petition der Gemeinde ein und bestätigte, dass die beantragte 20-jährige Erlaubnis zur Trinkwasserentnahme unabhängig von neuen Gutachten zu erteilen sei. Es sollen nur noch einvernehmlich mit der Gemeinde Daten gefordert werden, „wo punktuell eine Validierung oder Aktualisierung zwingend notwendig ist.“ (Zitat Petitionsausschuss)

Aber bei den nun erneut gestellten Forderungen des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg ist weder für die Gemeinde, noch für wasserwirtschaftliche Experten erkennbar, ob diese für die Versorgungssicherheit mit einer ausreichenden Wassermenge oder für den Grundwasserschutz eines bisher einwandfreien Grundwassers notwendig sind.Damit  ignorieren die Beamten des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg die Entscheidung des Petitionsausschusses.

Daher erklärt die IKT auf ihrer Mitgliederversammlung 2013 am 9.11.2013 in Nürnberg:

Die IKT fordert das Landratsamt Würzburg auf, die erfolgreiche Landtags – Petition der Gemeinde Margetshöchheim vom 24.5.2012 zu ihrer Trinkwasserversorgung umzusetzen und lehnt die erneut vorgetragenen, unangemessenen Forderungen des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg nach weiteren Gutachten ab. Die IKT Bayern betrachtet diese Auflagen als Schikane gegenüber einer bayerischen Wasserversorgung, die zu einer unnötigen Erhöhung der Kosten führt, die die BürgerInnen unangemessen belasten würde und darüber hinaus den Auftrag gefährdet, den Wasserbedarf einer öffentlichen Wasserversorgung vorrangig aus ortsnahen Wasservorkommen zu decken. Die IKT Bayern fordert das Landratsamt Würzburg auf, im Sinne des Petitionsausschusses der Gemeinde Margetshöchheim die Erlaubnis zur Trinkwasserentnahme ohne weitere Auflagen für 20 Jahre erteilen. Im Anschluss daran wird die Gemeinde Margetshöchheim, die sich wie viele andere bayerische Gemeinden seit Jahren penibel um ihre Trinkwasserversorgung kümmert, sicher bereit sein, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden die jeweils notwendigen Daten zu erheben und zu liefern.

Nürnberg, 9.11.2013

Sebastian Schönauer, Landesvorsitzender der IKT

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