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B26n – Die Autobahn-Westumgehung um Würzburg

Publiziert am: 10. November 2012 von IKT-Admin

Die geplante Autobahn-Westumgehung um Würzburg  geht über dem Werntal  direkt durch ein Schutzgebiet der Karlstädter Wasserversorgung, bei Duttenbrunn und Hettstadt führt sie erstaunlicherweise genau an den Grenzen von Wasserschutzgebieten entlang. Es sind Schutzgebiete für die Würzburger Trinkwasserversorgung.

Auf dem Wasserforum wird stets der Einsatz der Regierung von Unterfranken für das Trinkwasser gelobt. Die Aktiven der IKT erinnerten daran, dass die B26n das Trinkwasser bedroht und forderten die Regierung von Unterfranken auf, sich gegen diesen Autobahn-Neubau auszusprechen.Beim Raumordnungsverfahren 2012 erhob die IKT Einspruch gegen diese Planung: Einspruch-IKT

Näheres bei der Bürgerinititive „Bürger und Kommunen gegen die B26n“:

Wasserforum Juni 2011 Bild

 

Erklärung der Interessengemeinschaft Kommunale Trinkwasserversorgung Bayern …

Publiziert am: 15. Juli 2007 von IKT-Admin

Stellungnahme der IKT zum Bayrischen Wassergesetz 2007

… anlässlich der Mitgliederversammlung am 03.11.2007 –  zum Entwurf des Änderungsantrages der CSU- Landtagsfraktion und zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des  Bayerischen Wassergesetzes und anderen Vorschriften

IKT: „CSU – Umweltminister Otmar Bernhard gefährdet die bayerische Trinkwasserversorgung“. Der Plan der CSU – Fraktion im Bayerischen Landtag macht kommunale Wasserversorger erpressbar!

Würzburg / Rothenbuch. 27. November 2007:  IKT – Landesvorsitzender Sebastian Schönauer: „Der CSU – Gesetzentwurf zum Bayerischen Wassergesetz gefährdet den Trinkwasserschutz in Bayern!“ Die Interessengemeinschaft Kommunale Trinkwasserversorgung Bayern – IKT – verurteilt die von der CSU Regierung vorgestellte Gesetzesänderung, den § 35 des Bayerischen Wassergesetzes abzuschaffen, bzw. zu ändern, als Abkehr vom Verursacherprinzip und als dramatische Gefährdung der Trinkwasserversorgung in Bayern.

Der Landesvorsitzende Sebastian Schönauer aus Rothenbuch im Spessart erklärte dazu in Würzburg: „Dieser Gesetzentwurf der CSU – Fraktion ist Verbraucher feindlich und stellt einen Anschlag auf die Trinkwasserversorgung in Bayern dar. Alle Bayerischen Wasserwerke und Trinkwasserversorger, denen sauberes Trinkwasser in hoher Qualität zu erschwinglichen Preisen am Herzen liegt, sollen-  nach dem Willen der CSU – anscheinend zu „Bittstellern“ gegenüber den Landnutzern gemacht werden“.

Wie gemeldet, will die CSU Fraktion – angeleitet vom neu ernannten Staatsminister Ottmar Bernhard – den Art. 35 des Bayerischen Wassergesetzes, in dem die Anforderungen an die Wasserschutzgebiete festgehalten sind, zu Ungunsten der Wasserversorger und der Bevölkerung abschaffen, bzw. wesentlich verschlechtern. Der CSU- Antrag sieht im Kern vor, die vor Ort per Wasserschutzgebietsverordnung festgelegten Auflagen für Landwirte in der weiteren Wasserschutzzone abzuschaffen.

„Minister Otmar Bernhard tritt hier nicht wie der neue Staatsminister für Umwelt, Gesundheit und Verbraucher auf. Er handelt weder (mehr …)

Kritische Anmerkungen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie

Publiziert am: 21. Juni 2007 von IKT-Admin
Stellungnahme zur EU-Wasserrahmenrichtlinie für Gewässer 2007

Die Ziele der WRRL stellen angesichts des tatsächlichen Zustandes der Gewässer in Europa eine riesige Herausforderung dar, jedoch sind die Umweltziele, das Ziel des „guten Zustandes“ für die Oberflächen- und
Grundwasserkörper, das Verschlechterungsverbot und das Verbesserungsgebot durch die bisherigen Ergebnisse der Bestandsaufnahme und Bewertung der Landesregierungen massiv gefährdet.

Mehr als die Hälfte z. B. der größeren bayerischen Fließgewässer, ebenso wie viele der Grundwasserkörper sollen laut vorläufiger offizieller Bewertung als „erheblich verändert“ oder als Kandidat für diese Kategorie eingestuft werden.

Hoffnung gibt jedoch sowohl die vorgesehene Zeitschiene zur Umsetzung der WRRL, wie auch die gesetzlich vorgegebenen Maßnahmenprogramme, die in den bis zum Jahr 2009 erarbeiteten Bewirtschaftungsplänen umgesetzt werden müssen.

Künftig sollen alle Nutzungen und Eingriffe, die im Zusammenhang mit einer Flussgebietseinheit (mehr …)