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Sanierung oder Vollanschluss an FWO

In Untersteinach/ Kreis Kulmbach verlangen die Freien Wähler/Wählergemeinschaft Untersteinach (WGU) genauere Informationen zur zukünftigen Trinkwasserversorgung.  Es geht um die Frage Sanierung oder Vollanschluss an die Fernwasserversorgung Oberfranken (FWO).
Dabei handelt es sich in Untersteinach um eine kommunale Trinkwasserversorgung mit genehmigten Schutzgebiet und einer Entnahmegenehmigung bis 2042!
Nicht die Deckung des Wasserbedarfs ist das Problem, sondern die Sanierung der Verteilung. Daher ist zunächst zwingend zu analysieren und zu quantifizieren, wie die hohen Wasserverluste zustande kommen: Der Brunnen wurde 1962 gebaut und ist 87 Meter tief. Die Fördermenge beträgt rund 125 000 Kubikmeter pro Jahr, von der FWO bezieht die Gemeinde etwa 15 000 Kubikmeter. Die verkaufte Wassermenge beläuft sich allerdings nur auf rund 70 000 Kubikmeter, d.h genausoviel, nämlich 70 000 Kubikmeter, gehen verloren.

Daher schickte die WGU vor der kommenden Bürgerversammlung einen umfangreichen Fragenkatalog an die Gemeinde. Außerdem lädt die WGU  zu einer Informationsveranstaltung ein:
„Unsere Wasserversorgung am Scheideweg“
mit Herrn Dipl. Geologen Dr. Otto Heimbucher
am 4.7.2017 um 19 Uhr in der ’Alten Post’ (Musikheim) Untersteinach

Pressebericht unter:

http://www.infranken.de/regional/kulmbach/WGU-schickt-Fragenkatalog-zur-Wasserversorgung-in-Untersteinach;art312,2728654

Bei ihrer Anfrage verweist die GWU auch auf das Umweltinformationsrecht. Hier die Anfrage mit Fragekatalog:
Fragenkatalog-Wasserversorgung-WGU

Information und Kommentar:

Der kommunale Zweckverband FWO gewinnt  jährlich etwa 12 Mio m3 Wasser aus der Ködeltalsperre, bezieht 3,2 Mio m3 Wasser vom Zweckverband WFW, darunter auch Wasser aus dem Donau-/Lech-Mündungsgebiet  und 1,0 Mio m3 Wasser von den Stadtwerken Kulmbach (nach Homepage der FWO). Die FWO sieht eine ausreichende Reserve   und die Ködeltalsperre (genauer Trinkwassertalsperre Mauthaus) zeigt einen stabilen Wasserstand.

Allerdings verweist die Studie „Niedrigwasser in Bayern“ des LfU für zunehmende Trockenjahren auf Probleme bei etlichen anderen Talsperren und bei der Überleitung von der Donau zum Main. Daher stellt sich die Frage: Kann man es sich im Zeichen des Klimawandels leisten, dezentrale Trinkwasserversorgungen stillzulegen und sich auf wenige zentrale Trinkwassergewinnungen zu konzentrieren?

Außerdem entsteht auch bei Zweckverbänden im Laufe der Zeit teurer Sanierungsbedarf und die Sanierung des Ortsnetzes bleibt den Gemeinden als kostspielige Aufgabe.

Artikel rund um das Thema:

Wasserhunger der Landwirtschaft

im Nordosten von Würzburg bei Bergtheim sind 61% der theoretischen Grundwasserneubildung vergeben, davon 75% für die Landwirtschaft zur Bewässerung ( Mainpost, 31.Mai 2017). Der Gemüseanbau dort mit Weißkraut und Blaukraut, mit Zucchini und Gurken arbeitet mit viel Bewässerung –  und das in einer Landschaft mit sehr geringen Niederschlägen. Jetzt heißt es „Das Wasserwirtschaftsamt schlägt Alarm“ – aber die Bauern betonen, dass sie nur soviel entnehmen, wie ihnen das Wasserwirtschaftsamt zugestanden hat. Das heißt also, dass bisher die Erlaubnisse zu großzügig erteilt wurden. Dabei hat der Bund Naturschutz Würzburg seit Jahren auf die Problematik hingewiesen.

Artikel rund um das Thema:

Bewässerung muss sich an Klimawandel anpassen

Pressemitteilung des BUND Naturschutz:

Bei Würzburg sank die Grundwasserneubildung auf 40% des langjährigen Wertes. Trotzdem wird in der Landwirtschaft  immer mehr bewässert. Dazu der BN: Bewässerung muss sich an Klimawandel anpassen:

BUND Naturschutz-Wuerzburg-Bewässerung-5-2017

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Wirkungsvolle Anzeigen bei Grundwassergefährdung

Wirkungsvolle Anzeigen bei Trinkwassergefährdung

Oftmals hat man das Gefühl, dass eine Behörde, die eine Anzeige wegen Gewässerverschmutzung entgegennimmt, diese Anzeige als lästig und als wahrscheinlich völlig unberechtigt empfindet. Wenn dann anschließend auch nichts Sichtbares geschieht, kann sich schon Resignation einstellen. Ich denke aber, es gibt einen Weg, bei Gefahr der Gewässerverschmutzung die Bedenken wirkungsvoller anzubringen:

Bei der Wasserschutzpolizei in Schweinfurt. Offenbar ist es nicht nur ihre Aufgabe, auf dem Main nach dem Rechten zu schauen, sondern sie nimmt sich auch den Vergehen in den Landkreisen Haßberge, Rhön-Grabfeld, Schweinfurt Stadt und Land und Bad Kissingen an. Ich habe das an folgenden Vorkommnissen erfahren:

  1. Eine Firma verbuddelte Eisenbahnschwellen (wegen Teergehalt als Sondermüll zu betrachten) in der firmeneigenen Sandgrube. Ein Foto und Info an die WSP brachten einen Prozess ins Rollen (mit Strafe).
  2. Eine holländische Firma entsorgte bei Schwanhausen bei Sulzdorf a. d. Lederhecke auf einem Feld einen Haufen Hühnermist mit Duldung und Wissen des Eigentümers. Der Mist lag aber auf dem blanken Acker, d.h. ohne Versickerungsschutz. Nach Anzeige bei der WSP musste der Landwirt den Mist in kürzester Frist auf einen Betonboden umladen.
  3. Bei Aub im Grabfeld hatte man beobachtet, dass Material von einer abgefrästen Strassendecke nahe einem Landschaftssee abgelagert und dann mit Erde abgedeckt wurde. Eine Nachfrage bei der Stadt Bad Königshofen als Eigentümer des Grundstückes ergab keine klaren Angaben, auch das Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen berief sich nur auf Aussagen der Stadt Bad Königshofen. Nach einem Jahr Schriftverkehr teilte die BN–Kreisgruppe den Sachverhalt der WSP Schweinfurt mit unter dem Verdacht, dass wassergefährdende Stoffe abgelagert sein könnten. Nun wurde die Sache gründlich gemacht: es wurde die „Miete“ angegraben an mehreren Stellen und die gefundenen Brocken der Strassendecke beprobt, (die WSP kann einen Schnelltest vor Ort machen). Die Proben führten nicht zu einer Beanstandung.

Diese 3 Beispiele sollen zeigen, dass wir notfalls mit Hilfe der WSP in Schweinfurt eine Möglichkeit haben, bei Wassergefährdung wirkungsvoll vorzugehen.

1.5.2017

Karl-Heinz Claaßen

Artikel rund um das Thema:

BMUB Nitratbericht 2016

Nitratbericht 2016 des Umweltministeriums BMUB: Keine Entwarnung bei Gewässerbelastung
(Zusammenfassung Sebastian Schönauer)

Hendricks: „Düngemittel umweltschonender einsetzen“:  Düngemittel in der Landwirtschaft beeinträchtigen nach wie vor die Gewäs-serqualität in Deutschland. Das zeigen die Ergebnisse des aktuellen Nitratberichts, der vorwiegend Messdaten aus landwirtschaftlich genutzten Flächen erfasst. Hauptproblem bleibt der übermäßige Einsatz von Stickstoffdüngern. Nitrat belastet vor allem das Grundwasser. Die Bundesregierung legt den Bericht alle vier Jahre der Europäischen Kommission vor.

Fast ein Drittel der Messstellen für die Grundwasserqualität wiesen zwischen 2012-2014 zu hohe Nitratwerte auf. Auch an den Küsten der Nord- und Ostsee gibt es kaum Anzeichen für eine Verbesserung. Die zu hohen

Phosphor- und Stickstoffeinträge (Eutrophierung) führen hier zu übermäßigem Algenwachstum. Bei Seen und Flüssen gehen die Einträge leicht zurück.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Die intensivierte Landwirtschaft kommt uns immer wieder teuer zu stehen. Das zeigt sich gerade beim Grundwasser. Wenn es zu stark mit Nitrat belastetet ist, muss es für unsere Trinkwasserversorgung verdünnt oder das Nitrat muss technisch beseitigt werden. Das treibt die Wasserkosten für alle in die Höhe. Im Sinne des Gemeinwohls müssen wir hier stärker als bisher gegensteuern. Dafür brauchen wir jetzt verschärfte Düngeregeln. Diese haben wir 2016 auf den Weg gebracht, jetzt müssen sie zügig in Kraft treten.“

Der Grundwasserzustand hat sich in den vergangenen Jahren nicht wesentlich verbessert. Ge-genüber den Messungen von 2008 bis 2011 ist der Anteil der unbelasteten oder nur gering belas-teten Grundwassermessstellen zwischen 2012 bis 2014 kaum gestiegen – prognostiziert worden war hingegen eine deutliche Verbesserung. 28 Prozent der Messstellen weisen zudem Konzentrationen auf, die den Zielwert von 50 mg/l überschreiten. An Flüssen und Seen wird dieser Wert flächendeckend unterschritten.

Der Nitratbericht wertet erstmals auch die Einträge von Phosphor in Seen, Flüsse und Küstenge-wässer aus, der ebenfalls durch Düngemaßnahmen in die Umwelt gelangt. Wie Nitrat löst auch Phosphor in Gewässern ein übermäßiges, schädliches Pflanzenwachstum aus, das die Ökologie der Gewässer verändert und sie auch verlanden lassen kann. Die Phosphoreinträge sind zwischen 2012 und 2014 deutlicher zurückgegangen.

Der angestrebte Zielwert – hier existieren je nach Gewässertyp unterschiedliche Vorgaben – wird jedoch an ca. 65 Prozent der Messstellen an Oberflächengewässern überschritten. Dies wirkt sich vor allem auf die deutschen Nordsee- und Ostseeküsten aus. In den Küstengewässern kommt es aufgrund der hohen Nährstoffeinträge aus den Flüssen zu einem vermehrten Algenwachstum..

Die Bundesregierung hat deshalb strengere Regeln beim Einsatz von landwirtschaftlichen Düngern auf den Weg gebracht. Ab diesem Jahr sollen demnach bei der Düngeverordnung neue Vor-gaben gelten, die mittelfristig zu weniger Nitrat in den Gewässern führen und die Eutrophierung deutlich verringern sollen. Die parlamentarischen Beratungen zur Novelle des Düngegesetzes und die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zur Änderung der Düngeverordnung müssen jetzt zügig finalisiert werden.

Ziel muss sein, dass Regelungspaket noch im ersten Quartal des Jahres zu verabschieden.

Diesen neuen BMUB Pressedienst Nr. 002/17 — Wasser/Landwirtschaft finden Sie  unter http://www.bmub.bund.de/N49277/

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Veränderte E-Mail-Adressen Die Adresse ikt-wasser@t-online.de funktioniert momentan nicht. Sie erreichen uns für Kasse / Mitglieder unter muth-von-hinten2(at)t-online.de unsere stellvertretende Vorsitzende unter renate.goetzenberger(at)gmx.de

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Anmerkungen zum Gebührensplittinng

Publiziert am: 15. Juli 2024 von IKT-Admin

Anmerkungen zum Gebühren-Splitting beim Abwasser. Es bedeutet, dass das Schmutzwasser nach der bezogenen Trinkwassermenge berechnet wird und das Regen – oder Niederschlagswasser nach der Grundstücksgröße und dabei entsprechend der Versiegelung des Grundstückes. (z.B in Margetshöchheim 2021: „Die Gebühr beträgt 2,40 € pro Kubikmeter Schmutzwasser“ und „Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,32 € je qm Fläche im Jahr“. […]

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