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Härtefallförderung

 

Härtefallförderung für Sanierungen bei Kanal und Wasser.
Das bayerische Umweltministerium beabsichtigt eine Härtefallförderung bei der Sanierung von Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen im Rahmen der neuen RZWas 2016. Der Bayerische Städtetag stimmt dem grundsätzlich zu.“
Bis zu 30 Millionen Euro sollen jährlich für Härtefälle zur Verfügung gestellt werden bei der Neufassung der RZWas. Über eine Umfrage zu Investitionskosten hat das Umeltministerium Schwellenwerte festgelegt, ab deren Überschreiten eine Förderung einsetzen soll für „Sanierungen bestehender Trinkwasseranlagen, Trinkwasserspeicher, Kläranlagen, Pumpwerke, Regenbecken und den erstmaligen Bau von Verbundleitungen für Wasserversorgungsanlagen für den Fall des Zusammenschlusses zu größeren Einheiten, sowie für Verbundkanäle anstelle der Sanierung von Kläranlagen. Ab 4.100 Euro pro Einwohner für Investitionen in Wasser- und Abwasseranlagen, ab 2.150 Euro für die Investitionen in Wasserversorgungsanlagen und ab 3.350 Euro für die Investition in Abwasserentsorgungsanlagen, sollen Härtefallförderungen gewährt werden. “ Näheres unter  http://www.bay-staedtetag.de/index.php?id=13143,150

Pressemitteilung von Germanwatch:   11. März 2016

Novelle des Düngerechts: Bundesregierung muss endlich Wasser- und Klimaschutz voranbringen

Anhörung im Bundestag am Montag: Germanwatch fordert Blockadehaltung der Fleischindustrie zu überwinden

http://germanwatch.org/de/11949

Artikel rund um das Thema:

Hohe Kosten für zentrale Lösung: ein Vergleich

Liebe Mitstreiter, ein Vergleich von Hinterholz/Leutershausen und Trebtitz/Sachsen

Der Stadtrat von Leutershausen hat am Dienstag, den 8.3. 2016, beschlossen, dass Hinterholz, ein Ortsteil von Leutershausen mit 13 Anwesen mit 37 Einwohnern an die Zentralkläranlage von Leutershausen angeschlossen werden soll. Gleichzeitig soll der Fernwasseranschluss erfolgen.
Kosten für den Kanalanschluss brutto laut Kostenschätzung: 815.000 €,
der dafür gewährte Zuschuss beläuft sich auf 260.000 €, „Rest“ 555.000€.

Kosten (brutto) für Fernwasseranschluss: 360.000 €,
bei einem Zuschuss von 137.000 € bleiben 223.000 €.

Beides zusammen bedeuten rund 22.0000 € pro Einwohner (bzw. 60.000 € pro Grundstück) und die Fördergelder sind ja auch Steuergelder, die Bürger aufbringen müssen. Zwar müssen die betroffenen Haushalte nur die üblichen Erschließungsbeiträge zahlen, aber der Gesamtgemeinde bleiben Kosten von über 500 000 €, die letzlich von den Bürgern und Gewerbebetrieben aufgebracht werden müssen.

Natürlich hat die ALL-Fraktion geschlossen dagegen gestimmt. Wir werden auch noch eine Pressemitteilung dazu verfassen. Ich habe mich um Informationen zu alternativen Lösungen bemüht. Im Zuge meiner Recherche bin ich auf einen interessanten Beitrag über eine dezentrale Abwasserlösung eines Dorfes in Sachsen gestoßen, in der Zeitschrift wwt, der von allgemeinem Interesse sein könnte:

wwt das Praxismagazin für Trink- und Abwassermangagement , 5/2014,
Spezial: Abwasser Dezentral
Gruppenkläranlage mit Nahwärmenetz kombiniert

Das Dorf Trebtitz hat 130 Einwohner / 43 Grundstücke

Die Gesamtmaßnahme (Abwasser)  mit Kanälen kostete 175.000 € (davon gehen noch Zuschüsse in Höhe von 27.000 € ab)

Ohne Abzug der Zuschüsse sind das rund 1.350 € pro Einwohner (bzw. rund 4.000 € pro Grundstück)

Näheres findet man auch beim „Verein für ökologischen Gewässerschutz Treptitz“, der auch Träger dieses Abwasserprojekts ist: http://treptitz.de

Ein bemerkenswerter Unterschied!
Renate Götzenberger, Schriftführerin der IKT

 

Artikel rund um das Thema:

Autobahn-Westumgehung B26n bedroht Trinkwasser

Mahnfeuer gegen die Autobahn-Westumgehung B26n nördlich von Würzburg

Der neuer Bundesverkehrswegeplan BVWP 2030 hält am Projekt B26n fest, auch wenn es auf 2 bis 3 Spuren abgespeckt wird:
Grundwasserschutz spielt keine Rolle! Daher die Ablehnung durch die IKT (Entwurf): Einspruch-BVWP-B26n-IKT

Uund daher gab es am 13.Februar in 13 Orten entlang der geplanten Trasse Mahnfeuer gegen dieses ökologisch und ökonomisch unsinnige Projekt.

Näheres dazu unter        http://www.msp-autobahn.de/
Etwa auf der Hälfte der Strecke von 50 km gefährdet diese geplante autobahnartige Bundesstraße Trinkwasservorkommen: Sie zerschneidet Trinkwasserschutzgebiete  beim Werntal, führt zufällig genau an den später ermittelten Wassereinzugsgebieten des Würzburger Trinkwassers bei Duttenbrunn und Zell entlang. Da nur selten, etwa in Margetshöchheim, Wasserschutzgebiete sich auf die gesamten Wassereinzugsbebiete beziehen, führt sie sicher bei etlichen Trinkwasserversorgungen durch diese Einzugsgebiete. Während für das Trinkwasserschutzgebiet in Margetshöchheim ein zweites hydrogeologisches Gutachten verlangt wurde, bescheinigte das Wasserwirtschaftsamt der geplanten Trasse ohne weitere hydrogeologische Untersuchungen die Unbedenklichkeit!

 

Artikel rund um das Thema:

Novelle des Düngerechts

Pressemitteilung von Germanwatch:   11. März 2016

Novelle des Düngerechts: Bundesregierung muss endlich Wasser- und Klimaschutz voranbringen

Anhörung im Bundestag am Montag: Germanwatch fordert Blockadehaltung der Fleischindustrie zu überwinden

http://germanwatch.org/de/11949

Artikel rund um das Thema:

Kostenaufteilung Schmutzwasser-Niederschlagswasser

Stellungnahme zur Abwassergebührenkalkulation vom Bundesarbeitskreis Wasser des BUND, von Willi Hennebrüder. Dabei geht es um die Aufteilung  der Selbstkosten des Abwasserentsorgers für Känale, Pumpwerke, RÜBs, Kläranlage etc. auf Schmutzwasser, berechnet nach dem verbrauchten Trinkwasser, und auf Niederschlagswasser, zu dem auch Fremdwasser zu rechnen ist. FB 2016 Kostenaufteilung Abwasser

Für den Verbraucher ist wichtig, wie sich das auf die Abwassergebühren auswirkt, besonders wie die versiegelten Flächen berechnet werden. Dazu ein Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgericht NRW vom 26.8.2015, das nach genauer Feststellung der versiegelten Flächen eine Pauschalierung auf je 25 qm für unzulässig hält:. Urteil Gebührenberechnung je qm

 

Artikel rund um das Thema:

Ersatz-Adressen

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Veränderte E-Mail-Adressen Die Adresse ikt-wasser@t-online.de funktioniert momentan nicht. Sie erreichen uns für Kasse / Mitglieder unter muth-von-hinten2(at)t-online.de unsere stellvertretende Vorsitzende unter renate.goetzenberger(at)gmx.de

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Anmerkungen zum Gebührensplittinng

Publiziert am: 15. Juli 2024 von IKT-Admin

Anmerkungen zum Gebühren-Splitting beim Abwasser. Es bedeutet, dass das Schmutzwasser nach der bezogenen Trinkwassermenge berechnet wird und das Regen – oder Niederschlagswasser nach der Grundstücksgröße und dabei entsprechend der Versiegelung des Grundstückes. (z.B in Margetshöchheim 2021: „Die Gebühr beträgt 2,40 € pro Kubikmeter Schmutzwasser“ und „Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,32 € je qm Fläche im Jahr“. […]

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